Noch eine interessante Information, rein vorsorglich

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Peter Otto Wolff
schrieb am 11.03.2021, 14:32 Uhr (am 11.03.2021, 14:33 Uhr geändert).
Hier eine interessante Information, meine Freunde denken weiter!!!

Bezüglich der Besteuerung ist die Sache für mich inzwischen klar. Im Art. 18 des DBA mit Rumänien steht ausdrücklich:
"(3) Wiederkehrende und einmalige Vergütungen, die ein Vertragsstaat, eines seiner Länder oder eine ihrer Gebietskörperschaften an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person als Entschädigung für politische Verfolgung oder für Unrecht oder Schäden aufgrund von Kriegshandlungen (einschließlich Wiedergutmachungsleistungen) oder des Wehr- oder Zivildienstes oder eines Verbrechens, einer Impfung oder ähnlicher Vorkommnisse zahlt, können abweichend von Absatz 1 nur im erstgenannten Staat besteuert werden."

Alson was in RO steuerfrei ist, bleibt für Deutsche auch steuerfrei.

Gut zu wissen, Freunde!

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