Allg. Frage zu Beglaubigungsvermerken dt. Behörden/Notare

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seltener-gast
schrieb am 04.01.2022, 15:20 Uhr
Bekanntlich bestehen z.B. Anträge auf Entschädigung für Kinder von Deportierten laut www.fabritius.de aus folgenden Dokumenten :

1. Antrag an die AJPIS , zweisprachig (http://www.fabritius.de/ajpis118.pdf),
2. Erklärung AJPIS (noch keine Leistungen nach Gesetz 130/2020 beantragt oder bezogen), zweisprachig (https://www.fabritius.de/erkl.pdf)
3. Antrag an die CJP , zweisprachig (https://www.fabritius.de/cjp118.pdf)
4. Zahlungserklärung (declaratie de transfer) (https://www.fabritius.de/zahlungserklaerung.pdf ), rumänisch
5. Lebensbescheinigung Antragsteller, (https://www.fabritius.de/lebensbescheinigung.pdf), zweisprachig , mit Unterschriftsbeglaubigung
6. Ausweis-Kopie Antragsteller, z.B. des dt. Personalausweises
7. Sterbeurkunde der deportierten Person, gegebenenfalls in beglaub. rumän. Übersetzung
8. gegebenenfalls Kopie der AJPIS-decizie (in rumän. Sprache) der deportierten, verstorbenen Person

Frage A:
Welche weiteren Dokumente in der Aufzählung oben (außer der Lebensbescheinigung!) benötigen eine beglaubigte Unterschrift ?
Und müssen deutschsprachige amtliche Vermerke (auf den Dok. oder beigeheftet) zur Unterschriftsbeglaubigung ("Hiermit beglaubige ich die vorstehende, heute vor mir geleistete Unterschrift ...... ") übersetzt werden? Müssen also z.B. zweisprachige oder in rumänischer Sprache verfasste und persönlich unterschriebene Dokumente nur wegen des dt. Beglaubigungsvermerks der Unterschrift nochmals beglaubigt übersetzt werden?

Frage B:
Müssen amtlich/notariell beglaubigte Kopien rumänischer Dokumente, z.B. von rumänischen Geburts- , Heiratszeugnissen oder der AJPIS-Decizie, wegen des dt. Beglaubigungsvermerks (z.B. "Die wörtliche Übereinstimmung vorstehender - umstehender - Abschrift - Fotokopie mit der mir vorliegenden Urschrift beglaubige ich." inklusive eventueller "Notarkostenberechnung gem. § 19 GNotKG ..") auf der beglaubigten Fotokopie erneut insgesamt beglaubigt übersetzt werden?

Frage C:
Ähnlich auch bei einer Fotokopie eines Ausweisdokuments, z.B. des dt. Personalausweises. Diese Fotokopie enthält ja ebenfalls den deutschen (Stempel-)Vermerk eines Notars/Bürgeramts/Meldeamts "Die Übereinstimmung der vorstehenden Fotokopie mit dem vorgelegten Original wird hiermit amtlich bestätigt" . Muss nun diese beglaubigte Fotokopie wegen dieses in Deutsch verfassten Beglaubigungsvermerks NOCHMALS übersetzt und sodann erst in beglaubigter Übersetzung an die AJPIS / CJP geschickt werden?

Habe auch nach intensiver Lektüre der Verfahrenshinweise von Dr. Fabritius und auch der Foren leider keine eindeutigen Antworten darauf gefunden. Sollte ich etwas übersehen haben, bitte ich um Nachsicht und einen Hinweis auf kompetent klärende Informationen. Die "doppelten" Übersetzungen erscheinen mir recht unnötig... , aber auch als juristischer Laie will man ja alles richtig machen!

Vorab vielen Dank für begründete Antworten, wünsche ein gesundes Jahr 2022!

tick
schrieb am 04.01.2022, 18:49 Uhr (am 04.01.2022, 18:57 Uhr geändert).
Nur auf der Lebensbescheinigung ist eine beglaubigte Unterschrift erforderlich. Alle anderen Unterschriften müssen nicht beglaubigt werden.

Deutschsprachige Beglaubigungsvermerke, welcher Art auch immer, müssen nicht übersetzt werden, sie werden von den AJPIS akzeptiert.

Viel Erfolg

joachimroehl
schrieb am 04.01.2022, 19:37 Uhr
Nachfrage: wird immer oder wann überhaupt von der deportierten Person auch eine Geburtsurkunde und wenn sie verheiratet war auch eine Hochzeitsurkunde verlangt?
tick
schrieb am 04.01.2022, 23:37 Uhr (am 04.01.2022, 23:44 Uhr geändert).
Eine Heiratsurkunde der deportierten Person ist erforderlich wenn eine Namensänderung durch Eheschließung vorliegt.

Wenn z. B. Ihre Mutter nach der Deportation geheiratet hat, dann wird in ihrem Deportationsnachweis ihr Mädchenname angegeben sein, der dann nicht mit Ihrem Namen als Antragsteller übereinstimmt - also Heiratsurkunde beilegen.

Wenn Ihr Vater die deportierte Person war, dann stimmt der Name aus dem Deportationsnachweis mit der Sterbeurkunde und Ihrem eigenen Namen überein, also ist keine Heiratsurkunde nötig.

Eine Geburtsurkunde der deportierten verstorbenen Person wurde früher verlangt aber anscheinend inzwischen nicht mehr. Ich würde die Geburtsurkunde dazu legen, wird nicht schaden. Sie könnten auch per e-mail bei Ihrer zuständigen AJPIS nachrfragen. Bei Unklarheiten habe ich von der AJPIS Sibiu und AJPIS Timis innerhalb weniger Tage Antwort erhalten. Die AJPIS haben eigene Internetseiten wo Sie die E-Mailadresse finden und auch Infos zum Antragsverfahren des Entschädigungsgesetzes.

Viel Erfolg



joachimroehl
schrieb am 05.01.2022, 09:25 Uhr
Könnten Sie bitte die e-mail für Sibiu einstellen? vielen Dank
tick
schrieb am 05.01.2022, 12:28 Uhr
Date de contact AJPIS Sibiu

Adresă: Calea Dumbrăvii, nr. 17, et. 2/3, cod poștal 550324, mun. Sibiu, jud. Sibiu

E-mail: ajpis.sibiu@mmanpis.ro
petitii_sb@mmanpis.ro

Mobil informații Decret Lege 118/1990, L.130/2020: 0040.770.893.637

https://sibiu.mmanpis.ro
joachimroehl
schrieb am 06.01.2022, 12:00 Uhr
Danke
tick
schrieb am 07.01.2022, 14:43 Uhr
Im nachhinein fällt mir ein, dass es vor kuzem folgenden Forenbeitrag gab:

Liebe Leute,
ich bin im besitz eines Schreibens von der AJPIS Sibiu, da sind neue Anforderungen an die Antragsteller für G.118/1990. Der Antragsteller könnte die rumänischen nötigen Unterlagen in Kopie selber beglaubigen, einfach draufschreiben "conform cu originalul" und eigene Unterschrieft in original, usw.
Aus meiner Sicht etwas positives.
Wenn jemand interesse hat könnte ich das Schreiben per E-mail schicken
LG rosicos


Da es ungwiß ist, ob diese Regelung für alle AJPIS gilt, würde ich bei der jeweils zuständigen AJPIS noch mal per e-mail fragen, ob diese Regelung dort auch gilt bzw. von wem/welcher Stelle Beglaubigungen akzeptiert werden.

seltener-gast
schrieb am 11.01.2022, 18:23 Uhr
Ganz herzlichen Dank für die Klarstellungen!

Dass man durch "conform cu originalul" und Unterschrift Kopien quasi selbst bestätigen können soll, wäre schon toll! Und reimt sogar :-) Werde aber im Bedarfsfall zukünftig noch abwarten, ob sich das durchsetzt, Vorsicht ist die Mutter ...

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