Fragen zum Erbe in Rumänien

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Eddy Thiess
schrieb am 16.03.2022, 22:21 Uhr (am 16.03.2022, 22:24 Uhr geändert).
Guten Tag zusammen.

Mein Problem liegt darin das ich mich 0 in allem auskenne.

Mein Opa in Rumänien ist vor 2 Wochen gestorben.
Ich meine Schwester,und die 2 Brüder von meinem Verstobenem Vater sind Erberrechtigt und aufgeführt. Es geht um bewegliches und nicht bewegliches Erbe.

Ich hätte jemand der für mich alles in meinem Namen erledigen würde. Doch wo wie lasse ich diese beglaubigte Vollmacht machen oder soll sie die in Rumänien beglaubigen. Oder soll ich hier zu einem beglaubigen Übersetzer gleich ??

Alles für den ERBSCHEIN

Muss ich hier in Deutschland auch erschein beantragen soweit ich weiß nicht Opa ist ja Rumänien gestorben und auch Wohnsitz da gehabt .

MFG
Peter Otto Wolff
schrieb am 18.03.2022, 15:51 Uhr (am 18.03.2022, 15:59 Uhr geändert).
Hallo Eddy, zunächst mein Beileid zum Verlust des Opas! Ich fange mal mit dem Erbschein an: den solltest Du schleunigst von einem vereidigten Übersetzer ins Rumänische übersetzen lassen. Geht einfach, oft auch online, schickst das Dokument als pdf-Anhang per E-Mail, erhälts per Post die übersetzten und beglaubigten Dokumente (gleich 2-3 beglaubigte Kopien bestellen). Zur Erteilung einer Prokura an den Freund aus RO, der natürlich 150% ehrlich sein sollt. Verlange von ihm Kopie der Carte Identitate, vor und Rückseite, auf dieses Dokument wird in der zweisprachigen Prokura Bezug genommen, damit weist er sich bei den zuständigen Behörden als Bevollmächtigter aus. Ich habe mir selbst eine solche Prokura erstellt, die sowohl die Kopie meines Per.-Ausweises, auch die des Beauftragten aus RO enthalten. Zweisprachig muss das Dok. sein, da die deutsche Behörde (Bezirksamt) schon wissen will, was da von ihr beglaubigt werden soll. Auch hiervon möglichst gleich 2-3 beglaubigte Kopien. Details ggf. direkt per interner Post des Forums, oder meine E-Mail:
wolffpeterotto@yahoo.de

empfohlener Übersetzer: dipl. Ing. Pavel Goldenberg
E-Mail: pcgoldenberg@t-online.de , Tel 069 1310533, Mobil: 01717420011
tick
schrieb am 20.03.2022, 14:27 Uhr (am 20.03.2022, 14:50 Uhr geändert).
Hallo Herr Thiess,

wie wäre es, wenn Ihre Kontakt-/Vertrauensperson bei den rumänischen Behörden nachfragt, was dort von Ihnen gebraucht wird, bzw. was Ihre Vertrauensperson von Ihnen braucht um Ihre Angelegenheit zu regeln. Wäre das nicht der einfachere und sicherere Weg?

Eine Vollmacht können Sie selbst in rumänisch oder zweisprachig schreiben, diese dann vor einem Notar unterschreiben, und dann kann der Notar Ihre Unterschrift beglaubigen.
tick
schrieb am 20.03.2022, 15:43 Uhr
…hier noch ein anderer Forenbeitrag von "magellan" zum Thema Vollmacht:

Für die Vertretung in Rumänien muss eine Deutsch Rumänische Vollmacht erstellt werden.
Wenn möglich mit Daten aus dem Personalausweis des betreffenden der diese vor Ort vorlegen muss.
Angeben bei welcher Behörde diese vorgelegt werden soll.
Diese muss Notariell beglaubigt werden.
Kosten ca. 30.-€


Eigene Anmerkung: Es wird nur die Unterschrift beglaubigt, deswegen glaube ich, dass alleine rumänisch reicht.

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