Grundstück - Erbrecht, Vollmacht für Rumänien

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Holzmenger
schrieb am 11.05.2023, 19:34 Uhr
Hallo liebe Siebenbürger,

Hoffe ich könnt mir bei meinem Anliegen weiter helfen.

Folgender Fall.
Leider ist meine Großmutter vor einigen Jahren verstorben, sie besaß bzw. besitzt laut Grundbuch in Rumänien ein Grundstück mit Haus. Sie hat in Deutschland gelebt und besaß auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Die rumänische musste sie ablegen.

Nach Ihrem Tod sind laut deutschem Erbschein geworden:
- ihr Ehemann (mein Großvater) – zur Hälfte
- ihr Sohn (Onkel) – zu einem Sechstel
- ihre Tochter (Mutter) – zu einem Sechstel
- ihre Tochter (Tante 2) – zu einem Sechstel

Diese haben die Erbschaft in Deutschland angekommen, hier wurde jedoch nichts mit dem Grundstück in Rumänien geklärt oder vereinbart,…

Nachdem die Erbschaft angenommen wurde, ist ihr Sohn (Onkel) verstorben.

Da ich ihren Ehemann (mein Großvater) lange gepflegt habe, war es sein Wunsch seinen Teil (zur Hälfte) am Grundstück an mich zu übertragen.
Hierzu waren wir zusammen bei einem Notar in D und hatten hierfür eine Generalvollmach erstellen lassen.

In der Vollmacht heißt es:

Ich bin dazu bevollmächtigt:
„in allen Angelegenheiten gegenüber allen Privatpersonen,
juristischen Personen, Banken, Gerichten und Behörden in jeder Weise im In- und
Ausland zu vertreten. Die Vollmacht erstreckt sich auf alle Rechtsgeschäfte, Verfahrenserklärungen und Rechtshandlungen.“

Die Vollmacht berechtigt mich:
- „zum Vermögenserwerb und Veräußerung“
- „zur Verfügung über Vermögensgegenstände … beweglichem und unbeweglichem Vermögen sowie Rechten hieran“
„Die Vollmacht erlischt nicht durch den Tod oder eine Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers“

Hierfür habe ich eine Apostille erstellen lassen. Bevor ich jedoch nach Rumänien wollte um mich weiter zu informieren,… ist mein Großvater verstorben. Auch er hat in Deutschland gelebt und besaß auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Die rumänische musste er ablegen.

Nach seinen Tod bin ich dann nach Rumänien zu einem Notar im zuständigen Landkreis. Dieser teilte mir jedoch mit, dass die Generalvollmacht in Rumänien nicht gültig sein und ich hiermit nichts anfangen kann.

Aktueller Stand:
- Im Grundbuch ist noch immer meine Oma eingetragen.
- Erbschein für meine Großmutter ist vorhanden.
- Erbschein für meinen Großvater wurde noch nicht gemacht.

Fragen:
Ist das so richtig, ist eine Vollmacht in Rumänien nicht gültig, trotz Apostille?

Kann ich den Wunsch meines Großvaters noch erfüllen und seinen Teil am Grundstück auf mich übertragen?

Hoffe ihr könnt mir bei diesem Fall weiter helfen.
Vielen Dank schon Mal.

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