Altenheim Rimsting gGmbH

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Peter Otto Wolff
schrieb am 16.06.2023, 10:00 Uhr (am 16.06.2023, 10:02 Uhr geändert).
Das Altersheim Rimsting wurde 70! Aus diesem Anlass (?) fand eine Überführung/ Eigentumsübertragung statt, hin zu einer gGmbH. Welche Vorteile diese Rochade für wen bietet, ist aus dem Bericht im Portal nicht ersichtlich. Gibt es Forumisten, die Bescheid wissen und es mir auch verraten?
Nimrod
schrieb am 16.06.2023, 11:22 Uhr
Lieber POW, wenn man im Internet (Google) "Siebenbürgerheim-Rimsting gGmbH" eingibt, erscheint eine Information was es mit der gGmbH auf sich hat. Durch die "gemeinnützige GmbH" hat das Heim in jedem Fall diverse, steuerliche Vorteile.
Rainer Lehni (Moderator)
schrieb am 16.06.2023, 18:04 Uhr
Altenheime können heute leider nicht mehr rein ehrenamtlich geführt werden, wie wir das bisher kannten. Dafür sind die gesetzlichen Bestimmungen in dem Bereich zu komplex. Bei der Einrichtung der gGmbH verantwortet künftig die Geschäftsleitung, die das professionell macht. Den gleichen Weg ging vor ein paar Jahren das siebenbürgische Heim in Drabenderhöhe, und zwar sehr erfolgreich.
Peter Otto Wolff
schrieb am 16.06.2023, 18:32 Uhr
Vielen Dank für die ergänzende Erklärung, die ich gut nachvollziehen kann. Der Hinweis des/der Nimrod führte mich ins Nirvana, da auf der Homepage der Institution rein gar nichts zu dem Status als gGmbH, noch weniger über dessen Zwänge oder Vorteile zu erfahren ist. Mir ist bekannt, dass man mit dem Stichwort "Steuerersparnis" Schindluder treiben kann. Folgert aus Ihrer Erklärung, dass künftig angestellte, bezahlte Geschäftsführer die komplexe Tätigkeit ausführen, die bisher Ehrenamtliche hervorragend gemeistert haben? In diesem Fall wäre es für künftige Spender wissenswert, über welche Vergütungen wir sprechen. Immerhin ist die Meldung zu begrüßen, dass die Heimgebühren durch diese Rochade nicht steigen.
Rainer Lehni (Moderator)
schrieb am 16.06.2023, 18:46 Uhr
Zur Vergütung kann ich nichts sagen. Selbst wenn ich es wüsste, dürften arbeitsrechtliche Informationen nicht ohne Zustimmung des Betroffenen veröffentlicht werden. In einer Ausschreibung die Bezüge nach Öffentlichem Dienst bspw vorsieht, wird die Entgelteinstufung immer mit veröffentlicht.
Nimrod
schrieb am 16.06.2023, 19:56 Uhr (am 16.06.2023, 20:00 Uhr geändert).
Lieber POW, das findet man im Internet zu Ihrer Frage:

Firmenauskunft für Siebenbürgerheim-Rimsting gGmbH
Gegenstand des Unternehmens

1) Die gGmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbgünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. 2) Zweck der gGmbH ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege und die Unterstützung hilfebedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO: 3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Unterhaltung des Siebenbürgerheim Rimsting, Alten- und Pflegeheim, um dort in freier Liebestätigkeit seine gesamten Kräfte ausschließlich und unmittelbar in den Dienst der Altenhilfe zu stellen, b) das unmittelbare und planmäßige Zusammenwirken i.S.d. § 57 Abs. 3 AO mit Hilfsverein der Siebenbürger Sachsen "Stephan Ludwig Roth" e.V. sowie bei Bedarf mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften. 4) Die gGmbH ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5) Mittel der gGmbH dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschaft dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der gGmbH erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der gGmbH oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der gGmbH fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Angemessene und notwendige Auslagen ehrenamtlich Tätiger können auf Beschluss des jeweiligen Organs auch pauschal ersetzt werden, wobei auch Zeit und Tätigkeit des ehrenamtlich Tätigen vergüten werden können. 7) Die gGmbH ist berechtigt, sich an andere Unternehemen gleichen oder verwandten Gegenstandes zu beteiligen oder diese zu erwerben und Zweigniederlassungen zu errichten. Die gGmbH kann unter Beachtung der Vorschriften der Abgabeordnung für steuerbegünstigte Körperschaften alle Maßnahmen ergreifen, die der Förderung des Gesellschaftszweckes dienen.
Kurzbeschreibung der Siebenbürgerheim-Rimsting gGmbH

Siebenbürgerheim-Rimsting gGmbH mit Sitz in Rimsting ist im Handelsregister mit der Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen. Das Unternehmen wird beim Amtsgericht 83278 Traunstein unter der Handelsregister-Nummer HRB 31844 geführt. Das Unternehmen ist wirtschaftsaktiv. Die letzte Änderung im Handelsregister wurde am 06.04.2023 vorgenommen. Das Unternehmen wird derzeit von 2 Managern ( 2 x Geschäftsführer) geführt. Es ist ein Gesellschafter an der Unternehmung beteiligt. Das Unternehmen verfügt über einen Standort.(Verfasst von www.creditreform.de)
Viele Grüße aus Nirwana
Peter Otto Wolff
schrieb am 17.06.2023, 12:47 Uhr (am 17.06.2023, 12:59 Uhr geändert).
Vielen Dank für die ergänzenden Auskünfte, Nimrod. Frage mich dennoch, wieso google oder NIRWANA auf dieselbe Anfrage selektiv Auskünfte erteilt oder nicht. Wieso sind Bezüge von Geschäftsführern einer gGmbH geheim? Das "g" vor GmbH steht doch für gemeinnützig, nicht für geheim! By the way, die steuerlichen Vorteile der Umwandlung sind weder beziffert noch öffentlich belegt! Dabei müssen sie zumindest als Argument für die Umwandlung vorliegen. Dürfen wir das nicht wissen, warum?
Nimrod
schrieb am 17.06.2023, 14:39 Uhr
Lieber POW, ihre erste Frage, die auch im Wesentlichen mich betrifft will ich Ihnen gleich beantworten. Wenn man bei Google als Suchwort : „Siebenbürgerheim-Rimsting gGmbH“eingibt, erscheinen auf der sich dann öffnenden Seite verschiedene „Kommentare“ zu diesem Vorgang. U.a.hat auch die Unternehmensberatungs-und Betreuungsfirma „Creditreform“ dazu berichtet. Diesem Bericht habe ich die interessanten Informationen entnommen, die ich dann, auch zu ihrer Information, ins Forum gestellt habe. Also nicht auf der Homepage des Heims. Wenn Sie es nochmal anschauen, werden Sie es bestimmt finden. Für mich war es auf die Schnelle der aufschlußreichste Artikel zu diesem Vorgang. Heute habe ich im Forum der Sbz unter der Rubrik „Zeitung“ auch einen Bericht der SbZ vom 16.6.23 zu diesem Vorgang gefunden. Zu den weiteren Fragen kann ich Ihnen leider keine Auskünfte geben mangels eigenem Wissen. Gruß-Nimrod
Peter Otto Wolff
schrieb am 17.06.2023, 19:52 Uhr
Hallo Nimrod, ich begrüße Dein Bemühen, Antworten auf meine Fragen zu geben. Andererseits verstehe ich nicht, warum berufene Stellen nicht antworten. Es handelt sich doch um eine ehrwürdige siebenbürgische Institution, 70 Jahre alt, geschätzt, warum nicht 100% Transparenz?! Womöglich landen einige von uns dort, zweitbeste Alternative zum plötzlichen Tod, darum wissenswert.

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