Erneut zur "Legea 10"

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carl
schrieb am 05.07.2008, 15:12 Uhr
Unter alten Papieren sind zwei in ungarischer Sprache verfasste Schriftstücke aus den Jahren 1907-1908 zum Vorschein gekommen, die, wie es scheint, Kaufverträge sind und bezeugen, dass unsere Großeltern in ihrem Heimatort Grund (Feld) gekauft haben.
Meine Frage: können die heute in Deutschland lebenden Erben (Enkelkinder) anhand dieser Schriftstücke auch jetzt noch um die Rückerstattung ansuchen?
Und wenn ja, wie muss vorgegangen werden und welche Urkunden sind zu erbringen?
Weiß jemand Bescheid?

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