Zusammen mit rumänischer Freundin und Familie in den Urlaub?!

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DunkDream
schrieb am 07.07.2008, 18:03 Uhr
Hallo liebe Gleichgesinnte :),

ich stehe momentan vor einem etwas ungewöhnlichen Problem. Meine Freundin aus Rumänien ist momentan bei mir für 3 Monate zu besuch, da Sie Schulferien hat. Sie selbst ist 16 Jahre alt, ich bin 18 Jahre alt.
Nun haben wir mehrere Dinge für diese Ferien geplant.
Erst einmal wollten wir zusammen nach Spanien fliegen für zwei Wochen, um dort Ihren Onkel und Ihre Tante zu besuchen. Anschließend wollten meine Eltern und gerne mit in die Türkei nehmen um dort einen gemeinsamen 1 wöchigen Urlaub zu verbringen.

Soweit war alles klar. Gestern als ich mir nochmal Gedanken über die Sache gemacht habe, ist mir eingefallen, dass meine Freundin ja erst 16 Jahre alt ist und dass dies eventuell zu Problemen führen könnte.

Suche daher hier im Forum rat, da ich denke, dass ich hier die beste Hilfe für meinen Fall bekommen kann.

Nun die Frage an euch. Was muss ich an Dokumenten vorbereiten usw. und kann unser Vorhaben überhaupt in die Tat umgesetzt werden oder könnte meiner Freundin die Einreise bzw. Ausreise in andere Länder verwehrt werden?

Also die Mutter von meiner Freundin wäre auch da, zwekcs Bevollmächtigungen oder halt den ggf. benötigten Dokumenten.

Wäre wirklich super wenn Ihr mir bei meinen Fragen helfen könntet, da ich selber nichts über das Thema weiß:(

Vielen Dank im Voraus und Danke dass ihr meinen Beitrag gelesen habt!

liebe Grüße

Manuel
Saedtler
schrieb am 07.07.2008, 21:33 Uhr (am 07.07.2008, 22:03 Uhr geändert).
Bislang - wenn sich das diesbezügliche Regime nicht geändert haben sollte, worüber mir nichts bekannt geworden ist - war das in Rumänien - ebenso wie in Moldawien - so, dass Minderjährige (also unter 18jährige) zum Verlassen Rumäniens oder Moldawiens eine notarielle Vollmacht ihrer Erziehungsberechtigten benötigt haben. War diese notarielle Vollmacht an nichtrumänische Staatsbürger erteilt, so gab es an der Grenze häufig Probleme. Es wurden die unsinnigsten Zusätze, wie dieses komische "Caziere", die für Nichtrumänen ohne ordentlichen Wohnsitz in Rumänien de facto nicht beischaffbar waren, begehrt. Erst mühsames Rumtelefonieren mit irgendwelchen mühsam handhabbaren Dienststellen in Bukarest brachte meist eine Lösung des albernen Rumgetues. Das setzte klarerweise voraus, dass man sich den Kommandenten der Grenzstation irgendwie ranholen musste. Einfache Grenzpolizisten durften anscheinend nicht viel herumtelefonieren. Ob all dieses Herumgemurske nach rumänischem Recht überhaupt gedeckt war, ist mir bis heute nicht ganz klar. Der Aufwand, all das zu prüfen, lohnte einfach nicht. Die Moldawier "diskriminieren" wenigstens nichtmoldawische Staatsbürger nicht in der Art wie die Rumänen dies mit nichtrumänischen Staatsbürgern taten. Korrekt und formentsprechend erteilte Vollmacht ist für die Moldawier ausreichend. Egal ob an moldawische Staatsbürger oder an Ausländer.

Heute gestaltet sich in der Praxis die Ausreise aus Rumänien wesentlich leichter als noch vor dem EU Beitritt Rumäniens. Die notariell beglaubigte Vollmacht der Begleiter Minderjähriger soll nach wie vor von den Grenzpolizisten begehrt werden. Ob die Verpflichtung des Abschlusses einer Krankenversicherung besteht, kann ich nicht beurteilen. Das hing früher primär davon ab, ob es mit dem Reiseland irgendwelche Sozialversicherungsabkommen gegeben hat. Für Reisen Minderjähriger rumänischer Staatsbürger über Bulgarien in die Türkei war, z.B., keinerlei Versicherung erforderlich.

Ich würde aus rein praktischer Sicht empfehlen eine von der/m Erziehungsberechtigten der jungen Dame unterfertigte notariell beglaubigte Vollmacht nicht nur einem Ausländer sondern zusätzlich (das kann ohne weiteres im gleichen Wisch hineingeschrieben stehen) auch noch einer/m rumänischen Staatsbürger/in, der/die die junge Dame um Probleme zu vermeiden über die Grenze begleitet, zu erteilen. Wenn z.B. die Mutter der jungen Dame selbst mit über die Grenze fährt, dann wird wohl eine an eine/n ausländische/n Staatsbürger/in erteilte notarielle Vollmacht völlig ausreichen. Für die Prüfung der Versicherungsfrage wird ein einfacher Telefonanruf ausreichen. Wie schon erwähnt, wurde bei der Ausreise über Bulgarien keine solche begehrt.

Da die junge Dame im konkreten Fall bereits in Deutschland ist, wird es mutmaßlich sowieso keinerlei Probleme geben. Die versicherungstechnischen Fragen, ebenso wie allfällige Vollmachtsfragen müssten an sich bereits gelöst sein. Zur Sicherheit würde ich allerdings eine neue notariell beglaubigte Vollmacht beischaffen, sollte die Begleitung durch den/die bisherigen Machthaber nicht mehr gewährleistet sein. Bezüglich der Krankenversicherung in Spanien sollte am besten in der spanischen Vertretung in Deutschland nachgefragt werden.
hein
schrieb am 07.07.2008, 22:16 Uhr
Hallo, an deiner Stelle würde ich bei Konsulaten nachfragen; vor allem wenn Ihr in die Türkei reisen wollt, braucht Ihr eine Vollmacht, nicht Du, Deine Eltern. Da ist ja der Fall Marco Weiss aus Uelzen noch nimmer nicht beendet und die türkischen Behörden reagieren sehr empfindlich: Deutscher Mann mit nichtdeutscher Minderjährigen! Auch im Falle eines medizinischen Notfalles braucht wes sicher auch in Spanien eine Vollmacht.
Saedtler
schrieb am 07.07.2008, 22:37 Uhr
http://en.wikipedia.org/wiki/Ages_of_consent_in_Europe

Zu dem vorangegangenen Beitrag, in dem die Malaise eines deutschen Staatsbürgers in der Türkei in Zusammenhang mit einer - glaublich - 13 Jährigen aus UK erwähnt worden ist. Das sogenannte "Zustimmungsalter", für die vom türkischen Strafrecht nicht sanktionierbare Aufnahme geschlechtlicher Beziehungen Volljähriger mit jungen Leuten, liegt in der Türkischen Republik bei unglaublichen 18 Jahren! Ist also ident mit der Volljährigkeit! In Spanien liegt dieses Alter bei 13 Jahren!

So nebenbei geschrieben, sah der letzte mir bekannte Entwurf für ein neues türkisches Strafrecht die Kriminalisierung des Ehebruchs vor. Wer also während einer aufrechten Ehe in der Türkischen Republik fremdzugehen dachte, hätte nach diesem Entwurf damit zu rechnen gehabt eingelocht zu werden. Und zwar nicht im Loch seiner Sehnsüchte sondern in der Puscaria . Tja, die Türken werden langsam "katholischer" als der Ratzinger . Angeblich soll dieser Entwurf wegen Protesten aus der EU so nicht Gesetz werden/geworden sein ... Diverse türkische Frauenverbände sollen aber noch wie vor nicht locker lassen und die strafrechtliche Sanktion des Ehebruches in der Türkischen Republik durchzudrücken versuchen.
DunkDream
schrieb am 08.07.2008, 15:42 Uhr
Hallo,

Danke für die bisherige Beteiligung!

Was mich zum nachdenken gebracht hat, ist eure Formulierung der Sätze. Mir scheint es so, dass die Lage nicht ganz klar ist.

Also meine Freundin ist zwar in Deutschland, wohnt aber nicht hier. Sie ist für die Ferien hier, also 3 Monate lang. Eine Vollmacht zur Ausreise aus Rumänien und Einreise nach Deutschland besteht.
Ich weiß daher leider nun auch nich ob das mit den Versicherungen usw. schon geklärt ist.

Nun wollte ich eben mit genau dieser Freundin und mit meinen Eltern zusammen in den Urlaub nach Spanien oder Türkei fliegen. Die Freundin meiner Mutter hat leider nicht die Möglichkeit mit zu fliegen.

Genau diese SItuation besteht und diese macht mir zu schaffen, und ich brauche dafür Hilfe :(

Ansonsten werde ich meiner Freundin noch sagen, dass Sie beim Konsulat anrufen soll.
Ich bin zwar Siebenbürger kann aber kein Rumänisch und dort wird scheinbar ausschließlich rumänisch gesprochen wie ich gerade erfahren durfte :D

liebe Grüße und Vielen Dank

Manuel
hein
schrieb am 08.07.2008, 17:27 Uhr
Hallo, Manuel,
die Vollmacht für deine Freundin gilt sicher in allen Staaten, die Mitglieder des Schengener Abkomens sind, d.h. auch Spanien. Sie muss eine Krankenversicherung haben, lest euch die mal durch, wo überall sie gültig ist.
Sicher ist es kein großes Problem, wenn ihr sie mit in die Türkei nehmt, wenn ihr bestimmte Regeln beachtet. Ihr müsst nur herausfinden, ob sie als rumänische Staatsbürgerin ein Visum braucht, eine extra Krankenversicherung oder nicht
Generalkonsulate: Berlin, Essen, Düsseldorf, Frankfurt am Main (Tel. 069 - 713773)
Saedtler
schrieb am 08.07.2008, 21:36 Uhr
Visum für die Türkei ist notwendig, aber problemlos an jedem Grenzübergang zu bekommen. Kostet allerdings ein wenig. Die aktuellen Gebühren weiß ich leider nicht. Üblicherweise war das Visum für rumänische Staatsbürger nur 1 Monat gültig, aber dafür etwas billiger als für Angehörige anderer Nationalitäten. All der Visumschmarren ist reine Retorsionsmaßnahme, die nur wegen der Verhängung der Visumpflicht für Staatsbürger der Türkischen Republik ergriffen worden ist. So verhält es sich z.B. auch zwischen Serbien und Rumänien. EU zwingt Rumänien Visapflicht gegen Türkei und Serbien zu verhängen. Türkei und Serbien verhängen Visapflicht gegen Rumänien. Schönes neues Europa!
Saedtler
schrieb am 08.07.2008, 21:43 Uhr
hein schrieb: Hallo, Manuel,

die Vollmacht für deine Freundin gilt sicher in allen Staaten, die Mitglieder des Schengener Abkomens sind, d.h. auch Spanien.



Die Vollmacht gilt dort (und nur dort!), wo sie nach ihrem Text gültig ist! Anders formuliert: Für welche Länder sie ausgestellt worden ist. Zuerst die Vollmacht lesen und dann urteilen!

Wenn die Mutter der jungen Dame nicht will, dass die junge Dame von Deutschland weiterfährt, dann wird sie die Vollmacht dementsprechend textiert haben!
DunkDream
schrieb am 09.07.2008, 17:19 Uhr
Hallo,

okay also ich habe gerade beim türkischen Konsulat angerufen.
Dort wurde gesagt, dass die Einreise kein Problem darstellen sollte. Es müsste nur wieder ein Schreiben aufgesetzt werden, mit wem Sie mitfährt, einer Ausweiskopie eines Elternteils und das muss dann ein Elternteil unterschreiben.
Außerdem soll ich es bestenfalls nochmal in türkisch Verfassen, habe mir dann aber gedacht, dass es wohl in englisch reichen müsste zusätzlich zum deutschen oder? Weil englisch ja eine Weltsprache ist.
Eventuell sollte ich es dann nochmal in rumänisch übersetzen...

Naja und wenn Türkei das so locker handhabt, dann denke ich sollte das in Spanien noch weniger Probleme geben oder?

liebe Grüße und vielen Dank

Manuel

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