Anerkennung von Erziehungszeiten in RO

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Peter Otto Wolff
schrieb am 08.02.2024, 14:22 Uhr (am 08.02.2024, 14:39 Uhr geändert).
Sehr geehrter Herr Graeff, es stellt sich ein grundsätzliches juristisches Problem für unsere Gemeinschaft: Anerkennung der Erziehungszeiten unserer Kinder in RO, durchgesetzt in der Sozialgesetzgebung von der CSU 2014! Da von allgemeinem Interesse für unserer Gemeinschaft, um Fehldeutungen vorzubeugen, bitte ich in der Sache um folgende eindeutige Klarstellungen:
1. Gelten die ab 2014 beschlossenen zusätzlichen Begünstigungen auch für Erziehungsleistungen, die in RO geleistet wurden?
2. Wenn ja, gelten die 100% so, oder reduziert um die schändliche 40%-Kürzung, entschieden 1996 durch die CDU-CSU-Regierung?
3. Muss für vor 01.04.2014 ergangene Rentenbescheide ein ausdrücklicher Antrag gestellt werden?
4. Ist, ggf. auch ein Vater antragsberechtigt?

Ich danke im Voraus für die qualifizierte Antwort!

dipl. oec. Peter Otto Wolff

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