Notarielle Beurkundung fehlerhaft

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Jeton66
schrieb am 01.04.2026, 02:00 Uhr
Hallo an die Rechtskundigen!
In Rumänien wurde im Zuge einer vorweggenommenen Erbfolge von dem Notar ein großer Fehler gemacht.
Ein Haus wurde an einen der beiden Erben vollständig übertragen, der andere wurde anteilig bar abgefunden. Alle gingen davon aus dass es das ganze Haus betrifft.
Beim Verkauf des Hauses wurde festgestellt das ein Teil des Hauses von der Übertragung nicht erfasst war. Die Zustimmung zum Hausverkauf macht der Barabgefundene nun von einer horrenden Geldzahlung abhängig.
Wie ist in Rumänien hier die Rechtslage?
Ist der Notar schadensersatzpflichtig?
Nächtliche Grüße von Horst
lauch
schrieb am 01.04.2026, 07:21 Uhr
Hallo Horst,

Ich bin kein Jurist und sollte dazu auch keine Meinung haben. Nun eilt mir der Ruf voraus, dass ich überall meinen Senf dazu gebe, und ich finde den Vorgang lustig- tut mir leid!!! Ich meine aber zu wissen, dass Notare ihr Büro höchstens zum Mittagessen verlassen!! Ergo ist er NICHT HAFTBAR sondern derjenige, diejenigen, die die Vorlagen ( Baupläne, Vermögensbestände) geliefert haben. Das ist ABER nicht mal eine MEINUNG sondern höchstens ein Denkanstoß.
Peter Otto Wolff
schrieb am 01.04.2026, 11:38 Uhr (am 01.04.2026, 11:41 Uhr geändert).
Hallo, bin auch kein Rechtsverdreher oder Notar, allerdings erlaube ich mir eine juristische Meinung. Notar ist ein geschützter Beruf, erlernt, geprüft, vereidigt auf hochheitliche Aufgaben, bezahlt nach einer strikten Gebührenordnung. All dies sind für mich Argumente, das ein Notar für seine bezahlten Dienste auch eine hohe Verantwortung hat. Er sollte, müsste die vorgelegten Tatbestände unter ALLEN rechtlichen Aspekten, gewiss anhand der vorgelegten Dokumente und Ausweise gründlich abklopfen. Parteilichkeit verbietet sich sowieso. Im vorliegenden Fall sieht es ja so aus, als seien beide Vertragsparteien anwesend gewesen zu sein. Eigentlich sollte darum der beschriebene Fehler/Schaden unmöglich gewesen sein. Wenn doch, liegt der am Können/Sorgfalt des Notars. Ob er dafür haftbar gemacht werden kann, ist eine andere Sache. Die Schuld/Ursache muss der Kläger nachweisen, was schwierig ist. Denn wenn er so gewitzt wäre, hätte er das schon damals bemerken und unterbinden müssen! Ich befürchte eine unschöne Familienauseinandersetzung mit erheblichen Kosten zu Gunsten eines Dritten, eines Rechtsanwalts. So ist es im Leben, so wurde dem EX-Präsidenten Johannis von einem betrügerischen USA-Rumänen, angeblichen Erben, jenes Gebäude angedreht, wohl mit Hilfe eines Notars, das er mit Zins- und Zinseszins an den rum. Staat zurückgeben muss. Prinde orbul, scoate-i ochii!

Gruß,

POW
lauch
schrieb am 01.04.2026, 12:16 Uhr
Hallo Herr Wolff,

Ich weiss, dass Sie mich nicht gut leiden können.Ich frage Sie trotzdem etwas, in der Hoffnung auf eine Antwort. Die ich nenne sie mal " Anti- Johannis- Rumänen" , werfen ihm ja immer wieder vor, wie reich er aus Nachhilfestunden geworden ist, trotzdem wurde er wieder gewählt. ( 2mal) Was ist wahr an den Vorwürfen? ( dass man eben daraus NICHT reich werden kann) Und können Sie den besagten Fall- es ging ja um ein Prestigegebäude- genau erklären, das hatte ich nie verstanden.
Im Bereich der Anekdoten kann ich mich noch daran erinnern: ich weiss nicht ob vor der Präsidentschaft oder als Oberbürgermeister, es gab ein Gesetz/ Verordnung, dass man den Schmuck der Familie angeben musste. Der war in der Familie so wenig, dass ich anno dazumal schrieb: Frau Johannis muss sich regelrecht vom Schmuck ekeln!!!
Kosmopolit
schrieb am 01.04.2026, 15:09 Uhr
Hallo Horst, Notare beurkunden Verträge und lesen den unterzeichnenden Parteien den Inhalt vor, beziehungsweise fordern dazu auf exakt zu prüfen, was danach unterschrieben wird. Bist Du sicher und hast Du überprüft, ob Deine Feststellung sich exakt so darstellt, wie Du es wahrnimmst? Oder ist es so, dass etwas anderes beabsichtigt war, als das was dann tatsächlich beurkundet wurde? Vorgenannte Fragen müssen wasserfest belegbar sein, bevor weitere Schritte geprüft werden können. Weiterhin: wann wurde der Vertrag fehlerhaft beurkundet? Und: habt Ihr danach keinen Extras CF / Grundbuchauszug erhalten und geprüft?
Jeton66
schrieb am 01.04.2026, 21:08 Uhr
Hallo und vielen Dank für die interessanten Stellungnahmen!
Ich ziehe das Fazit, dass die Vertragspartner für die Richtigkeit der Vertragsgestaltung selbst verantwortlich sind.
Somit scheidet der Rechtsweg aus, da selbst Schuld!
Grüße Horst

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