Frage: Rumänische Staatsbürgerschaft ...

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pingpong
schrieb am 10.09.2026, 23:17 Uhr (am 10.09.2026, 23:19 Uhr geändert).
Hallo liebe Siebenbürger,

etwas aufgeschreckt durch einen Facebook Beitrag in Bezug auf die "rumänische Staatsbürgerschaft", wollte ich hier doch einmal direkt nachfragen.

Folgender Sachverhalt:
Meine Frau ist im Jahr 1989 aus Schässburg mit Ihrer Familie nach Deutschland umgesiedelt. Zum Zeitpunkt der Umsiedlung hatte sie einen 5 jährigen Sohn. Meine Frau und ich haben 1993 in Deutschland geheiratet und haben eine gemeinsame Tochter, die 1994 geboren wurde. Meine Frau als auch ihr Sohn haben die rumänische Staatsbürgerschaft "nicht abbezahlt", der Pass wurde aber nie verlängert. Meine Frau legt, wie wahrscheinlich viele Siebenbürger, keinen Wert auf die rumänische Staatsbürgerschaft.

Nun habe ich in einem Facebook Beitrag gelesen, dass auch ein Kind oder auch Enkelkinder die im Ausland geboren wurden, automatisch rumänische Staatsbürger "von Abstammung" werden. Ist das wirklich wahr oder sind das "Fake News"?

Wir sind natürlich nicht besonders begeistert, dass meine Tochter ebenfalls die rumänische Staatsbürgerschaft hat/hätte als auch unsere beiden Enkel (vom Sohn).

Die Frage die sich mir stellt: Wenn das wirklich so wäre, woher weiß der rumänische Staat, dass z.B. meine Tochter rumänischer Abstammung ist. Geschieht das nur auf Antrag oder ist das schon z.B. beim deutschen Einwohnermeldeamt über einen Datenaustausch registriert. Wie sähe das später einmal für die Enkel, beides Jungen, in Bezug auf Militär aus?

Habt ihr dort ähnliche Erfahrungen? - Wir hoffen wie gesagt, dass dieser Beitrag in Facebook "Fake News" sind. Es wäre auf alle Fälle nicht der Super-Gau aber extrem ärgerlich.

Zusatzfrage:
Ist das immer noch so teuer die rumänische Staatsbürgerschaft abzugeben? Es waren mal rund 700 Euro ...

Viele Grüße
Michael
lauch
schrieb am 11.09.2026, 08:59 Uhr
Hallo Michael,

Alles was du schreibst stimmt. Absolut kein Fake. Wenn du nichts unternimmt, wird auch dein Urenkel, Stiefurenkel rumänischer Staatsbürger. Ich möchte nicht in die Detaills gehen, weil ich bei einer noch so kleinen semantischen Abweichung , von vielen Seiten attackiert werde.

Militär: heikle Frage.

Wer an diesem Umstand ( Bürokratie) Schuld hat, bzw. wer " der Schlaue" ist,darüber zerbreche ich mir auch den Kopf. Schau dir aber an, leider weiss ich nicht mehr genau, wann und in welchem Thread, habe ich ein paar skurrile Beispiele gegeben. Bzw. hat sich Dr. Fabritius dezidiert in der Print SBZ geäußert bzw. such mal im Portal. Die Klärung der Staatsbürgerschaft, nach all dem was ich gehört habe ( Praxis) ist ein relativ leichter Vorgang( Konsulat , Kosten etwa 30 Eur) . Wenn man dann feststellt das jemand noch Rumäne ist, und er möchte das nicht, beginnt der Ritt auf der Rasierklinge.
Michael5
schrieb am 11.09.2026, 09:27 Uhr
Hallo Michael,

dieses Thema wurde am Anfang des Jahres 2025 in der Rubrik "Soziale und rechtliche Integration" unter "Geerbte Staatsangehörigkeit" recht ausführlich kommentiert.
Siehe dazu meine Fragen an RA Dr. Fabritius.
lauch
schrieb am 11.09.2026, 11:02 Uhr
Hallo Michael5,

Ich kann mich nur vage daran erinnern. Irgendwo habe ich persönlich Beispiele genannt, ich weiss nicht mehr wo. Ich kann mich auch daran erinnern, dass es nicht zuträglich ist " Doppelbürger" zu sein, wenn man Beamter werden will.

Ich möchte dich MICHAEL5 fragen, ob du dich genauer erinnerst? Hat der pingpong etwas Falsches gesagt, oder ich?
Hansi_42
schrieb am 11.09.2026, 12:32 Uhr
Hallo PingPong,
dieses leidenschaftliche Thema wurde in diesem Forum schon sehr oft breitgetreten. Um die Threads und Posts durchzustöbern, gehe in diesem Forum auf "Suchen" und gebe bei Titel den Suchbegriff "Staatsangehörigkeit" ein.

Der Antrag auf Verzicht der rumänischen Staatsagehörigkeit kostet derzeit 605,-€. Die von lauch genannten 30€ beziehen sich nur auf die Aushändigung der Bestätigung nach erfolgter Genehmigung des Antrages. Hier der Link zu der Information auf der Seite der Rumänischen Botschaft in Bonn. bonn.mae.ro/node/434
Bevor Du aber schlafende Hunde weckst, solltest bei der Deutschen Behörde nachfragen. Dazu die Antwort von KI:

"Wenn Sie wissen möchten, ob Sie selbst bei einer deutschen Behörde mit zwei Staatsangehörigkeiten geführt werden, sind zwei Stellen zu unterscheiden:

Meldebehörde / Bürgeramt Ihres Wohnortes
Dort sind im Melderegister grundsätzlich alle aktuell bekannten Staatsangehörigkeiten gespeichert. Sie können eine Selbstauskunft aus dem Melderegister verlangen.
Staatsangehörigkeitsbehörde
Wenn es nicht nur darum geht, was im Melderegister eingetragen ist, sondern rechtlich verbindlich geklärt werden soll, ob Sie tatsächlich zwei Staatsangehörigkeiten besitzen, ist die örtliche Staatsangehörigkeitsbehörde zuständig. Bei einem Wohnsitz in Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort.

Wichtig: Das Melderegister kann also beispielsweise „deutsch“ und „rumänisch“ enthalten. Das ist ein guter Hinweis darauf, wie Sie behördlich geführt werden, ersetzt aber nicht unbedingt eine staatsangehörigkeitsrechtliche Feststellung."

Viel Erfolg!
Hansi_42



Michael5
schrieb am 11.09.2026, 13:30 Uhr
Servus Hansi_42!

Ich bin derselben Meinung wie du: man sollte keine "schlafenden Hunde" wecken! Rechtlich gesehen sind sowohl Sohn, als auch Tochter (und alle Nachkommen derselben) auch rumänische Staatsbürger. Beim Sohn ist es ganz klar, da in Rumänien geboren.
Bei der Tochter scheiden sich die Geister und Meinungen.
Ich vertrete die Ansicht (bin aber kein Rechtsanwalt und daher ist meine Aussage weder verbindlich, noch relevant), dass die rumänischen Behörden von der Tochter keine Daten besitzen. Meine Überlegung: wie kann jemand Staatsbürger eines Landes sein, wenn dieses Land nichts über den eigenen Staatsbürger weiß? Weder Geburtsdatum, noch Ort, ja, nicht einmal der Name ist bekannt.
Ich glaube, hier werden zwei Ansichten vermischt bzw. unterschiedlich interpretiert: die Tochter ist nicht automatisch Staatsbürgerin, sie kann jedoch relativ einfach eine werden. Indem sie z. B. einen Antrag stellt und ihre Daten dem rumänischen Staat preisgibt. Die können dann feststellen, dass die Mutter die Staatsangehörigkeit besitzt und somit die Tochter nach rumänischem Recht auch.
Deshalb würde ich allen abraten, einen Antrag auf Feststellung bei den rumänischen Behörden zu stellen. Man liefert damit genau die Daten, die die Behörden nicht besitzen.
Man kann selber relativ genau feststellen, ob man rumänischen Staatsbürger ist:
1. Gibt es auf direkter Linie (Eltern, Großeltern usw.) jemanden, der rumänischen Wurzeln (im Sinne der Staatsangehörigkeit) hat oder hatte?
2. Wurde diese Linie jemals unterbrochen? (durch Zahlung bzw. Absage der Staatsangehörigkeit?

Fazit: gibt es jemanden mit rumänischen Wurzel und wurde diese Linie nicht unterbrochen,
sollte man nichts überstürzen und keinen Antrag auf Klärung stellen. Latent ist man dann zwar rumänischer Staatsbürger, aber ohne "Gesicht".
Deshalb sollte man, so wie von Hansi_42 empfohlen, zunächst bei den deutschen Behörden nachfragen, ob irgendwo ein Vermerk zur rumänischen Staatsangehörigkeit besteht. Ist das der Fall, kann man immer noch-unter bestimmten Umständen-eine Streichung desselben beantragen. Die rumänischen Behörden würde ich aus dem Spiel lassen. Die sind zwar die einzigen, die das verbindlich feststellen können, aber über keine Personendaten verfügen. Und mit einem Antrag auf Klärung würde man ihnen genau diese Daten liefern. Dann wird aus einem Staatsbürger "ohne Gesicht" eben ein "echter Staatsbürger" mit allen eventuellen rechtlichen Konsequenzen.

Das ist eine verkürzte Darstellung meiner Meinung zu diesem Thema. Ich bin bewusst nicht auf alle Möglichkeiten und Abweichungen eingegangen (gilt nur für Erwachsene, ergibt eventuell Probleme, wenn man den Beamtenstatus erwirbt usw.)

Schönen Gruß
Michael5
pingpong
schrieb am 11.09.2026, 15:19 Uhr (am 11.09.2026, 15:24 Uhr geändert).
Hallo zusammen,
ich danke euch erst einmal für die ausführliche und vor allem freundliche Auskunft.

Ich nahm wirklich fest an, das muss ein "Fake" sein. Wir werden natürlich keine "schlafenden Hunde wecken", aber gut zu wissen, das da etwas im Hintergrund schlummert.

Die kostenpflichtige Abgabe der rumänischen Staatsbürgerschaft wird natürlich pro Person erhoben!? (Wäre ansonsten auch ein schlechtes Geschäftsmodell). Es reicht also nicht, wenn mein Sohn im Jahr 2026 die Staatsbürgerschaft aufgibt, bleiben seine beiden Kinder rumänische Staatsbürger? Ebenso im Falle meiner Frau ...

Interesant wir die Sache wirklich, bei einer Reise nach Rumänien und man wird irgendwie auffällig (Unfall mit dem PKW ...) und muss seine Personalien bei den Behörden angeben und die prüfen die Verwandschaftsverhältnisse ...

Bei der Gelegenheit:
Gab es schon "Stress" von Seiten der rumänischen Behörden in Bezug auf die doppelte Staatsbürgerschaft: Militär, Strafverfahren (...). Klar ist ja, dass der deutsche Staat bei einer doppelten Staatsbürgerschaft rein gar nichts in Richtung Rumänien unternehmen kann ... Meine damit konsularische Unterstüzung usw.

Viele Grüße + Dank
Michael
lauch
schrieb am 11.09.2026, 17:11 Uhr
Mensch Leute....ich gebe mir Mühe aus dem einen oder anderem etwas " herauszukitzeln" zu anderen Themen und in anderen Threads und hier scheint jeder gerne " seinen Senf" dazu zu geben, weil er nicht glauben kann was Tatsache ist.
Also dann ein paar Beispiele, die ganz krassen:Schlafende Hunde im Positiven kenne auch ich, theoretisch auch rumänische Staatsbürger, bei den Behörden die rumänische Staatsbürgerschaft verloren gegangen. Staatsbürgerschaft abbezahlt trotzdem noch als rumänischer Staatsbürger geführt. ( könnte eigenes Verschulden sein, aber doch eher unplausibel)

Was kann passieren? Unfall, Straftat usw., da weiss der ermittelnde Erstbeamte wahrscheinlich nicht, dass man rumänischer Staatsbürger ist.

Militär: keine Ahnung.

Dumm ist es wenn ein 9 Jähriges Kind die Staatsbürgerschaft absagen will( auf Druck der geschiedenen Mutter), dann fängt das " Theater " erst richtig an. Beweise jemand der nie in Rumänien war nicht mal im Urlaub, dass er gegenüber dem rumänischen Staat keine Schulden hat.

Ärger in Deutschland? Grundsätzlich nicht. Wenn man aber nicht weiss, dass man rumänischer Staatsbürger ist und Polizist werden will, fängt man die Bewerbung mit einer " Lüge " an. Das mögen die überhaupt nicht.



ACHTUNG, FRAGE AN ALLE, wenn ich mich doch hinreißen habe lassen....weiss jemand wie andere Ex- sozialistische Länder die ganze Angelegenheit händeln? Polen? Tschechien? Russland? Usw.

Ausserdem wisst ihr warum das Rumänien so macht? Ich habe einen Verdacht. DER MENSCH- das sei auch ï an die Feinde der Migration gerichtet- ist wohl die wichtigste Resource, wichtiger als Öl und Gas. Durch die grosse Abwanderung aus Rumänien will der Staat so etwas wie eine Rückholung megaleicht gestalten.
Hansi_42
schrieb am 11.09.2026, 17:37 Uhr
Hallo lauch,

das soll jetzt kein Versprechen sein. Aber ich kenne Spätaussiedler aus Russland und werde diese fragen, sobald ich sie begegne und daraufhin hier berichten.

Gruß,
Hansi_42
lauch
schrieb am 12.09.2026, 07:11 Uhr
Danke, danke...ich kenne auch welche, nur man trifft sich heutzutage immer seltener und da vergesse ich zu fragen. Auf jeden Fall Rumänien macht es clever. Des Weiteren hoffe ich, dass man erkennt, dass gegen den demografischen Wandel eigentlich kein Kraut gewachsen ist. Es unterstellen mir hier einige, dass ich die Migration, die Migranten sozusagen als Ideologie verteidige. Nein, ich sehe sie als Notwendigkeit. Und - 20- 30% ist ein ziemlich gewagtes Experiment. ( von der AfD beschrieben)
Peter Otto Wolff
schrieb am 12.09.2026, 12:53 Uhr (am 12.09.2026, 13:08 Uhr geändert).
Hallo pingpong, Dein Thema ist ein haariges, für die Leidtragenden. Die Verursacher, die staatlichen Bürokratien, finden immer einen § um gegebenenfalls einen konstruierten Tatbestand vortragen zu können, mit unangenehmen Konsequenzen, obwohl die jeweiligen Bürger nur Spielball der Mächte waren und sind. Auch deshalb ein beliebtes Spielfeld für Winkeladvokaten. Hatte selbst mit dem Unsinn zu tun, aber nur am Rande. Die Gesetze bei Ausreise haben sich mehrfach geändert! Warum? Weis nur der Wind. Als ich ausreiste, 1980, mit 3-jähriger Tochter und 2 Koffern, gab es die Regelung des autom. Entzugs der rumänischen Staatsbürgerschaft, per Sammeldekret. Sollte man meinen, eindeutig, Willenserklärung des rum. Staates! Man erhielt, oft mühsam und teuer, den Status als "Staatenloser", als Familie, braunen Pass. Scheinbar, dachten die rum. Bürokraten, nach Jahrzehnten, da ist noch was zu holen! Erklären, wieder per Dekret, einseitig, die alte Entscheidung für nichtig. Der Coup gelang nicht ganz, für Erwachsene galt das nicht. Aber...findige Bürokraten erdachten, die Kinder der Ausgebürgerten könnten wir doch, irgendwie, drankriegen, eine saftige Gebühr zu blechen, um die Ehre abzulegen! Muss gestehen, an dem Punkt dachte ich mir, mach ich nicht mit, ihr könnt mich mal..., meine Tochter, kreuzweise! Was nicht ausschließt, dass es da in deren Verzeichnissen eine rum. Staatbürgerin gibt, zählt in dem Einwohnerverzeichnis, relevant für Subventionen der EU, die nie eine war, und nie, faktisch nie eine sein wird! Selbst die sonst für alles und nichts zuständige EU hält sich da vornehm zurück!

POW

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