Anhörung zum beabsichtigten Verwaltungsakt

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Chris_1950
schrieb am 14.04.2010, 18:58 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius,
nachdem die Rente erstmalig Ende März 2010 auf das Konto eingig, haben wir die DRV Nordbayern darüber informiert und die Kopie des Kontoauszuges zugesandt. Heute traf nun ein Schreiben mit dem Betreff : "Anhörung zum beabsichtigten Verwaltungsakt" ein. Was die DRV nun vorhat ist schwer zu verstehen. Wir dachten, dass monatlich der eingegangene Betrag aus Rumänien aus der Rente abgezogen wird. Nun steht im Schreiben u.a., dass "Nach der Rentenantragsstellung haben Sie Einkommen (die rumänische Rente) erzielt, das zum Ruhen Ihrer Rente nach § 31 FRG führt (§48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X). Was ruht? Ruht die Rente oder wird angerechnet? Soll das jetzt heißen, dass für die in Rumänien gearbeiteten Jahre aus D keine Rente mehr gezahlt wird? Der Aufschub musste zurückgezogen werden. Nun versteht man die Welt nicht mehr. Im Forum habe ich über dieses Thema keinen Beitrag gefunden. Was sollen wir da schreiben? Auch in den im Forum bisher gefundenen Ratschlägen hieß es, dass nur der Betrag abgezogen werden kann, der auf das Konto eingeht.
Was bedeutet: "Vertrauensschutz in den Bestand des Verwaltungsaktes ist nach Aktenlage auszuschließen"?
Für Ihre Hilfe bedanke ich mich.
Gruß
Chris
Fabritius (Moderator)
schrieb am 14.04.2010, 22:26 Uhr (am 14.04.2010, 22:30 Uhr geändert).
Hallo Chris,

wenn die Behörde eine "Anhörung" schickt, dann sollte man die Unterlagen und besonders die Anhörung dringend und konkret prüfen lassen. Eine "Anhörung" ist gesetzlich geregelt (§ 24 Sozialgesetzbuch Nr. X) und ist immer dann vorgeschrieben (zitat:) "bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben..."-

Also plant die Behörde einen "Eingriff in Rechte". Ein "Ruhen" in Höhe eines bestimmten Betrags und ein "Anrechnen" ist von der Wirkung her gleich. Könnte also auch in Ordnung sein. Dann wundert nur die Anhörung gem. § 24 SGB X in dieser Form.

Hier würde ich die Papiere an eine spezialisierte Kanzlei senden und um Prüfung und Vertretung bitten, wobei auf gesetzte Fristen zu achten ist. Über öffentliche Chats und ohne Kenntnis der Papiere so individuell nicht professionel geantwortet und reagiert werden.

Mehr Infos zu den Möglichkeiten finden Sie auch auf www.fabritius.de
Wenn Sie mir die Papiere senden, prüfe ich diese gerne und kümmere mich darum.

Grüße

Chris_1950
schrieb am 17.04.2010, 11:24 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Schreiben der DRV habe ich per E-Mail an Sie gesandt. Für Ihre Hilfe bedanke ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
Chris

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