Erbschaftsangelegenheiten Rumänien

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Zwölf-Elf
schrieb am 23.08.2007, 20:15 Uhr
Ich hab einige Fragen bzgl. der Regelung von Nachlässen/Erbschaften in Rumänien. Der Erblasser ist in Deutschland verstorben, die Erben sind ebenfalls in Deutschland wohnhaft. Neben den Vermögenswerten in Deutschland gehört auch Eigentum (1/2) an einem Haus in Rumänien zum Nachlass.

Hier nun die Fragen:

1) Wo kann man sich am besten (zunächst kostenfrei) über die entsprechenden Regelungen in Rumänien informieren (wenn man mangels Zeit und juristischem Sachverstand nicht die rumänischen Gesetzestexte etc. studieren will)?

2) Muß in Rumänien ein Erbschein beantragt werden, oder reicht der deutsche Erbschein?

3) Welche Vollmachten sind nötig, um die Erbschaftsangelegenheiten in Rumänien zu regeln, damit nicht alle Erben in Rumänien anwesend sein müssen? Ist neben der notariellen Vollmacht auch noch eine Legitimation der dem Notar übergeordneten Stelle nötig?

4) Welche Voraussetzungen braucht man, um sich in Rumänien Grund und Boden übertragen zu lassen? Braucht man einen rumänischen Paß, oder reicht es wenn man in Rumänien geboren wurde und die Staatsangehörigkeit nicht zurückgegeben hat?

5) Ist bei der Auswahl des Notars noch etwas zu beachten? Gibt es da "Qualitätsunterschiede"? Welche Notare wären im Kreis Hermannstadt beispielsweise empfehlenswert?

6) Gibt es Fristen, die eingehalten werden müssen?

Für Antworten und Hinweise wäre ich sehr dankbar.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 24.08.2007, 09:16 Uhr (am 24.08.2007, 09:18 Uhr geändert).
Hallo,
wenn der Verstorbene in Deutschland gewohnt hat, ist für sein "Weltvermögen" (also in der ganzen Welt) deutsches Erbrecht anwendbar. Es wird also der deutsche Erbschein benötigt, der (mit einer Apostille versehen) in Rumänien übersetzt und dort einem Notar vorgelegt wird, damit der für die dort befindlichen Nachlassteile die Umschreibung veranlasst. Die Staatsangehörigkeit braucht der Erbe dafür nicht. Wenn er diese einmal hatte und sie nicht abgelegt hat, dann hat er sie noch (schöner Satz

In Hermannstadt gibt es viele Notare, der Unterschied ist meist im Preis (viele sehen in Bundesbürgern echte Weihnachtsgänse und Weihnachten ist schon sehr nah...) Also mehrere nach dem Preis fragen.

Viele Grüße
Hamlescher
schrieb am 26.08.2007, 10:01 Uhr
Hallo,
grundsätzlich gilt hier, dass rumänisches Erbrecht anwendbar ist, und nicht dt. Erbrecht. Ein dt. Erbschein wird deshalb in Rumänien nicht "umgeschrieben" und auch nicht anerkannt. Es muss ein Erbscheinverfahren in RO durchgeführt werden. Es wird dann festgestellt, wer nach rum. Recht Erbe ist. Das kann von dem dt. Recht abweichen. Ist Grundbesitz im Nachlass gilt das erst recht. Deshalb halte ich die Auskunft von Fabritius nicht zutreffend.
Grundsätzlich müssten alle Erben nach Hermannstadt reisen um dort einen Antrag zu stellen auf einen Erbschein. Sie können jedoch hier nur einen Erben oder eine dritte Person mit entsprechender Vollmacht bevollmächtigen. Die Vollmachten sind bei einem dt. Notar zu erstellen und mit der Apostille nochmals zu beglaubigen (bei dem zuständigen Landgericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Sitz hat). Mit dieser Vollmacht kann der Bevollmächtigte dann einen Notar seiner Wahl in Hermannstadt oder am Ort der Gelegenheit des Nachlasses ein Erbscheinverfahren in Gang bringen. Sobald der Erbschein ausgestellt ist, kann man die Erben dann, soweit ein Grundstück im Nachlass ist, im Grundbuch eintragen lassen. Erst danach ist ein Verkauf möglich(notarieller Kaufvertrag)
Soweit ein Erbe nicht mehr die rum. Staatsangehörigkeit besitzt, kann er theoretisch auch Eigentum an einem Grundstück erwerben (erst recht an den beweglichen Sachen), da die rum. Verfassung eigentlich nur den direkten Erwerb ausschließt (Kauf, Schenkung).
Ich mache gerade die Erfahrung in Hermannstadt für Mandanten, dass einige Notare sehr ungern ein solches Verfahren betreiben, da es sehr aufwändig ist (es müssen Personenstandsurkunden vorgelegt werden und zahlreiche andere Dokumente). Man sollte sich vorerst von einem Notar beraten lassen, welche Dokumente genau benötigt werden und in welcher Form (beglaubigt, Apostille etc.).

Gruss
Gustav
Fabritius (Moderator)
schrieb am 27.08.2007, 22:40 Uhr (am 27.08.2007, 22:42 Uhr geändert).
Interessant, man lernt immer noch dazu, wenn´s stimmt. Ich versuch mal mit einem rumänischen Anwalt zu klären, ob das rumänische Recht hier Besonderheiten aufweist und eine rechtliche Harmonisierung noch fehlt. Oft hört man von rumänischen Notaren ein "nu domne, nu merge!", weil sie selbst noch einmal verdienen wollen, obwohl es vielleicht nicht sein müsste... Und Hürden und Komplikationen werden gerne "eingebaut", damit die hohen Forderungen "gerechtfertigt" sind. Diese Erfahrung habe ich dort leider selbst machen müssen...

Ich melde mich wieder, wenn ich Infos aus Rumänien habe.

Im umgekehrten Fall (Ableben in Rumänien und Vermögen in Deutschland) hat es vor wenigen Wochen mit dem rumänischen Erbschein in Deutschland noch funktioniert.
Andreas Berthold
schrieb am 21.08.2009, 11:09 Uhr
Hallo ein europäischer Erbschein ist im Gespräch, dass wird sich aber noch hinziehen, insbesondere ist aufgrund der Möglichkeit sich eventuell das passende Recht für den Erbschein auszusuchen hier mit Zurückhaltung zu rechnen.
Soweit es um Mobilien geht wird der deutsche Erbschein teilweise akzeptiert, bei Immobilien brauchen Sie einen Rumänischen Erbschein.
Fristen, Sie sollten innerhalb von 2 Jahren die Erbschaft durch rumänischen Erbschein auseinandergesetzt haben (das Notariat arbeitet schneller als das Gericht:)), geht das nicht sollten sie das Verfahren auf 3 Jahre ab dem Erbfall verzögern.

schöne Grüße
Andreas Berthold

und dann den Erbs
bodenseeneptun
schrieb am 12.07.2012, 10:51 Uhr (am 12.07.2012, 10:51 Uhr geändert).
Hallo Fabritius,

haben Sie mittlerweile seit 2009 schon etwas herausgefunden, würde mir sehr helfen ... ?
Joachim
schrieb am 12.07.2012, 12:38 Uhr (am 12.07.2012, 12:42 Uhr geändert).
Hier stimmt was nicht.....

Habe bei Politik aktuell einen Kommentar geschrieben, direkt nach Merlen, aber das taucht hier nicht auf.
Shimon
schrieb am 12.07.2012, 14:46 Uhr (am 12.07.2012, 14:49 Uhr geändert).
@joachim
Hier stimmt was nicht.....
Habe bei Politik aktuell einen Kommentar geschrieben, direkt nach Merlen, aber das taucht hier nicht auf.


Dann ist "oben" was "kabuttt"...wenn es auch hier noch auftauchen würde...:-)
getkiss
schrieb am 12.07.2012, 15:07 Uhr
Genau, @Joachim, was Du bei "Politik aktuell" geschrieben hast, nach Merlen, taucht hier nicht auf, sondern dort.
Daher gilt für Dich was Du dort schriebst:

Wenn es "unten" hart wird, dann wird es "oben" weich.

Das wird dann "fortgepflanzt"........
kranich
schrieb am 12.07.2012, 21:31 Uhr
Hier stimmt was nicht.....

Habe bei Politik aktuell einen Kommentar geschrieben, direkt nach Merlen, aber das taucht hier nicht auf.


Nimm es nicht so tragisch, lieber Hirni. Vielleicht wollen dich die Admis doch nur von der bei dir schon seit Jahren andauernden Qual des Schreibens erlösen. Da siehst du, dass sie doch nur dein Gutes beabsichtigen... Und wir überbringen dir diese erfreuliche Nachricht, damit du ruhig Haia machen kannst.

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