Möglicher Ersatz für Lohnlisten

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powolff
schrieb am 20.12.2010, 14:32 Uhr
Ich habe mir vor Jahr und Tag vom Betrieb, in dem ich die längste Zeit beschäftigt war, bescheinigen lassen, dass ich weder krank, noch unentgeltlich beurlaubt, noch im Elternurlaub, noch zur Armee eingezogen war, etc. Das hat
für eine 6/6-Anerkennung bei der DRV gereicht. Was mich nervt ist, dass diese Behörde mitunter versucht, ihre eigenen Bescheide nachträglich zu relativieren. So werden z.B. als verbindlich deklarierte Bescheide später wieder in Frage gestellt. Die DRV ist Staat im Staat, macht was sie will, selbst höchstrichterliche Entscheidungen ignoriert sie, ohne Konsequenzen.
Martina.Graufendorf
schrieb am 12.06.2011, 21:24 Uhr (am 12.06.2011, 21:25 Uhr geändert).
Hallo powolff,
ich würde sagen, dass die DRV da ziemlich kulant mit dir war. Denn solche nachträglich beschafften Pauschalbescheinigungen der Art "Es wird bestätigt, dass der Herr X vollumfänglich bei uns tätig war." werden zum Beispiel von der Knappschaft nicht akzeptiert. Ich meine auch, dass es hierzu Rechtsprechung gibt, die das bestätigt, allerdings zu polnischen Bescheinigungen.
Gruß
Martina

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