Rentenkürzung wegen Wechselkurs

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kaltenberg
schrieb am 30.12.2010, 16:37 Uhr
Hallo Herr Fabritius
ich bekomme meine Rente aus Rumänien zum umgerechneten Kurs von 4,3475
Der Rentenbund setzt bei der Umrechnung nur 4,2646 an.
Nun entsteht eine Rentenkürzung von ca. 1,46 €.
Frage :
Gibt es da keine einheitliche Regelung im Sozialvertrag für die Überweisung der Rente aus Rumänien nach Deutschland, die zur gleichen Kürzungssumme bei der deutschen Rente führt?
Ich habe nun Widerspruch wegen der obigen Rentenmimnderung beim Rentenbund eingereicht.
Diese Wechselkursdifferenz soll geklärt werden und mir auch im Rentenbescheid mitgeteilt werden ob Anpassungen vorgenommen werden oder nicht.
Was ist Ihnen bekannt in solchen Fällen?Gibt es diese auch bei anderen Rentenbezieher?
Was sagt der Vertriebenenverband dazu?
Grüße
Kaltenberg
getkiss
schrieb am 30.12.2010, 22:43 Uhr (am 30.12.2010, 22:47 Uhr geändert).
Guckst Du die Antwort von gilgamesch am 26.07.2010, 07:45 Uhr in:
www.siebenbuerger.de/forum/integration/1223-rente-aus-ro-abzug-v-d-dt-rente/

Ich nehme an die Antwort ist richtig bzw. wegweisend
kaltenberg
schrieb am 31.12.2010, 09:38 Uhr
Hallo Getkiss,
ich habe einen solchen Bescheid nicht bekommen, und deshalb vorsichtshalber Widerspruch gegen Re-Be. eingelegt.
Nachdem mich das gefuchst hat, bin ich ins Internet und dabei auf ein Formular des Deutschen Rentenbundes gestoßen wo die Sache des Rentenbezugs aus Rumänien genauestens erklärt wird.Dieses Merkblatt wurde mir nicht zugestellt.
Für Interessierte zu finden unter Google-Suchmaschine , dort ; Merkblatt für Rente aus Rumänien ; angeben und den PDF Download öffnen, diesen zum lesen auf 100% aufmachen oder direkt ausdrucken.
Ich bin nun bestens informiert, aber mal ehrlich gerecht ist das nicht.Man hätte doch beim Umwechselkurs der Rente ein einheitliches Verfahren ( Wechsel-Kurs )für den Rentenbezug aus Rumänien festschreiben können um diese Differenzen zu vermeiden.
Im Merkblatt steht das erst bei 10% Kursdifferenz eine Angleichung vom RB vorgenommen wird, bis dann wird immer der Vormonat der Festsellung genommen also Quartalsregelung.
Grüße und alles gute zum Neuen Jahr
Kaltenberg
kaltenberg
schrieb am 15.08.2011, 22:11 Uhr
Leider ist das Mekblatt mit Wechselkursberechnung bei der R.Re unauffindbar, nun habe ich dieser Angelegenheit eine Petition an das Europäische Parlament ausfindig gemacht .In der Sache wird der Ansatz des Wechselkurses geklärt.
Folgender Link gibt Auskunft in der Sache Wechselkurs.
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/peti/cm/851/851659/851659de.pdf
Martina.Graufendorf
schrieb am 19.08.2011, 21:43 Uhr
Ihr Beitrag scheint offenbar tatsächlich ernst gemeint zu sein.

Bemerkenswert ist, womit manche Leute Behörden und sonstige Institutionen beschäftigen zu müssen glauben. Es geht hier bei Ihnen also um eine - aus Ihrer Sicht - "Rentenkürzung" von 17,52 pro Jahr.

Wieviel haben Sie in dieser Sache allein für Porto und Kopiekosten schon ausgegeben? Und für Kosten des Survens im Internet wegen dieser Sache?
kaltenberg
schrieb am 20.08.2011, 12:39 Uhr
Hallo Martina , wenn sie die Leute die hier schreiben verscheissern wollen dann unterlassen dieses bitte.
Im meinem Beitrag geht es lediglich um Aufklärung jener die eine vRente in LEU aus Rumänien beziehen und dabei wegen unterschiedlicher Devisa-Kurs Auslegung bei der Rentenzahlung benachteiligt werden.Dieses bei höheren Renten aus Rumänien.Ausserdem werden die Rentenerhöhungen in Deutschland nur noch auf die aktuelle deutsche Rente angesetzt.Meine Auslagen belaufen sich auf null Zero Kosten.Ich habe niemanden beschäftigt.Es sei denn es gibt Idioten die soetwas vermuten.
Alles Gutre weiterhin
>Kaltenberg
DegDi
schrieb am 08.09.2011, 12:49 Uhr
Hallo allerseits, am 25.Aug.2011 habe ich folgende E-Mail an die Leitung des DRV-Bund abgeschickt, hier zwischen {[……..]} eine leicht abgeänderte Kopie davon, welche auch als Vorlage benützt werden kann.

Zitatanfang
{[Vorname, Name (DRV-VSNr xx xxxxxx Y xxx - xxxx)
Sehr geehrte Damen und Herren der Geschäftsleitung,
zuerst eine kleine Einführung: Am 12.02.2009 habe ich den Rentenbezug aus ROU "geschoben". U. a. bekam ich vom DRV die Broschüre und die Aufklärung (s. Anhang) zugesandt, um mich umzustimmen und mir den Fiktivabzug anzudrohen.
Zitiere aus Broschüre S.34 zum Thema Rentenbezug aus ROU: "Dadurch haben Sie aber keinen Nachteil, weil die rumänische Rente und die gekürzte deutsche Rente zusammen immer so hoch sind, wie die ungekürzte deutsche Rente." Eine ganz klare, eindeutige Zusage. Der DRV konnte bei Weitem diese Zusage nicht einhalten, ich habe Nachteile (s. mein Schreiben vom 25.07.2011). Eine Zusage ist da, um eingehalten zu werden und nicht mit juristischen Spitzfindigkeiten umgangen zu werden (s. DRV-Schreiben vom 12.08.2011).
Zitiere aus Aufklärung S.2 zum Thema Rentenanspruch "schieben" & Fiktivabzug: "Zur Vermeidung dieser finanziellen Einbuße empfehlen wir Ihnen, Ihre bisherige Entscheidung zu überprüfen und die Ihnen zustehenden Rentenansprüche in Rumänien geltend zu machen. Sollten wir bis zum 10.07.2009 keine Mittteilung von Ihnen erhalten, dass das Rentenverfahren in Rumänien durchgeführt werden soll, werden wir die Deutsche Rente ab 01.09.2009 um monatlich 57,12 EUR mindern." Ich habe mich leider umstimmen lassen, aber Einbußen sind trotzdem da (s. mein Schreiben vom 25.07.2011). Total falsche Beratung Ihrerseits, da Fiktivabzugs-Einbußen zwar wegfielen, aber: Einbußen beim Wechselkurs-Hickhack, Einbußen bei ROU-Besteuerung der Rente, Einbußen bei ROU-Krankengeld für Rente, Schriftverkehr über drei Ecken, etc., kamen hinzu.
Ich bitte die Geschäftsleitung Wege zu finden um meine finanziellen Netto-Einbußen zu eliminieren. Ich denke z. B. an
- ROU Rentenansprüche an DRV abtreten, mit Auszahlung der vollen Rente durch den DRV, oder
- ROU Rentenauszahlung rückgängig machen (mit Auszahlung der vollen Rente durch den DRV), da der DRV nicht im Stande ist Einbußen bei der Summe der Nettorenten zu verhindern, oder
- eine Nachkalkulation der tatsächlich erhaltenen Netto-Renten aus GER + ROU, für eine Dauer mit jeweils konstanten Höhen der Rentenanpassungen. Habe ich, z. B. wegen den unterschiedlichen Umrechnungskursen, in dieser Zeitdauer mehr Rente erhalten, zahle ich zurück, wenn nicht wird nachgezahlt, oder
- jede andere Vorgehensweise, die keine Netto-Einbußen mit sich bringt.
Meine Anschrift lautet:
Vorname, Name etc.
Auf Ihren Standpunkt wartend verbleibe ich, mit freundlichen Grüßen]}
Zitatende


Am 06.Sep.2011 teilte mir der DRV mit, dass noch ausstehende Urteile des BSG abzuwarten sind, um danach die Angelegenheit zu überprüfen.

Jeder Interessent, sollte umgehend den DRV schriftlich kontaktieren, damit die Herrschaften da oben sich Rechenschaft, über die Vielfältigkeit unseres Anliegens, geben. Grüße DegDi
Fabritius (Moderator)
schrieb am 10.09.2011, 15:48 Uhr (am 10.09.2011, 15:50 Uhr geändert).
Hallo DegDi.

Der Empfehlung, diese Mail vielfach an die DRV zu senden, kann ich mich NICHT anschließen. Sie mag vielleicht auf Ihren Fall zutreffen, verallgemeinerbar ist der Inhalt jedoch nicht. Sollten Fälle anderer Betroffener auch nur ein bisschen anders gelagert sein, als Ihrer, wäre das Kopieren der gleichen Mail ein Schuss in den Ofen.
Auch bieten Sie der Behörde mehrere Varianten (mehr oder weniger schlüssig) zur Auswahl. Die Behörde kann aber nicht für Sie eine Wahl treffen, was sie nun wollen sollen. Auch hat sich einiges inzwischen geändert. So ist z.B. die Krankenversicherungspflicht in Rumänien für Personen, die auch in Deutschland versichert sind, seit dem 1.7.2011 aufgehoben (und dieses ist nur ein Beispiel).

Bei Beschwerden in einem Verwaltungsverfahren (ein Rentenverfahren ist nichts anderes), sollte man immer klar formulieren, was genau man möchte und warum. Sonst kann es schnell passieren, dass die Behörde entweder nicht genau weiss, was man möchte - oder sich einen Weg heraussucht, der dem Interesse der Behörde (nicht Ihrem) am Nächsten kommt.

Viele Grüße
DegDi
schrieb am 10.09.2011, 23:33 Uhr
Hallo allerseits, Herr Fabritius hat Recht, bitte meine Mail NICHT einfach kopieren und an den DRV-Bund senden. Ich wollte nur jeden, der Einbußen wegen dem Bezug der ROU-Rente hat, aufrufen, sich umgehend beim DRV-Bund zu beschweren, mit Schilderung seines ureigenen Falles. Wenn in besagter Mail was Brauchbares ist, bitte verwenden.

Ich schätze dass, eine schnellere Lösung herbeigeführt wird, wenn von vielen Seiten zeitgleich Druck aufgebaut wird.

Grüße DegDi
Fabritius (Moderator)
schrieb am 11.09.2011, 02:14 Uhr
Diesem Apell von DegDi kann ich mich aus voller Überzeugung anschließen. Ich erlebe es sehr oft, dass betroffene Landsleute so gut wie alles von der Behörde ohne Hinterfragen hinnehmen und auch behördliche Schreiben und sogar Bescheide ungeprüft hinnehmen. Selbst erkannte Fehler werden nicht angegriffen, weil "ein anständiger Mensch sich nicht beschwert".

Das ist eine falsche Einstellung. Ein "Widerspruch" ist keine Beschwerde, sondern ein Hinweis an die Behörde, was vielleicht falsch ist. Auch die Behörde macht manchmal Fehler (unabsichtlich) und ist sogar auf die Hinweise der Betroffenen (die man Widerspruch nennt) angewiesen, um diese Fehler zu erkennen und zu berichtigen.

Auch wenn etwas mit der Anrechnung nicht stimmt oder der Zahlungseingang mit dem Abzug nicht mehr übereinstimmt, erkennt die Behörde das nicht automatisch. Hier ist DegDis Rat genau richtig: einfach schriftlich (nicht per Mail) eine Eingabe an die Behörde richten und den eigenen Fall schildern und um Prüfung bitten.

Beste Grüße
kaltenberg
schrieb am 11.09.2011, 09:43 Uhr
Hallo DegDi,
ich beziehe eine Teil der Rente aus Rumänien und mich hat es gestört das die Überweisungen nicht den jeweiligen Wechselkursen der EZB entsprechen.
Den DRB interessiert es einfach nicht wie Rumänien den Wechselkurs ansetzt.(immer zu meinem Nachteil)
Mein Widerspruch diesbezüglich hatte leider kein Erfolg(Verweis: Rumänien ist Mitglied der EU , bei der Antragstellung der Rente wird daruf aufmerksam gemacht das die Rente-Rumänien von dort bezogen werden muß, ansonsten Fiktivabzug der ja mittlerweile Gesetzeswidrig ist ).

Merkblatt des DRB Nordnbayern dazu:

Deutsche Rentenversicherung
Nordbayern
Wittelsbacherring 11, 95444 Bayreuth
Friedenstraße 12/14, 97072 Würzburg
info@drv-nordbayern.de
Bürgertelefon: 0800 1 00 04 80 18
Telefon 0921 607-0. Fax 0921 607-726
Telefon 0931 802-0, Fax 0931 802-1413
Merkblatt zur Anrechnung der rumänischen Rente
Sehr geehrte Rentenbezieherin
Sehr geehrter Rentenbezieher,
Sie erhalten eine Rente aus Rumänien, die nach den gesetzlichen Bestimmungen ganz oder zum Teil auf Ihre deutsche Rente angerechnet wird. Die Berechnung finden Sie in der Anlage 7 zum Rentenbescheid.
Mit diesem Merkblatt möchten wir häufig gestellte Fragen zur Zahlung und Anrechnung der rumänischen Rente beantworten.
1. Wann und wie wird meine rumänische Rente angepasst?
Zeitpunkt und Höhe der Rentenanpassung werden gesetzlich festgelegt. Die neue Rentenhöhe ergibt sich, indem der Wert des Rentenpunktes (Valoarea punctului de pensie) geändert wird. Diesen Wert finden Sie im Feld G Ihres rumänischen Rentenbescheids. Er hat sich seit 2006 wie folgt entwickelt:
ab 01.01.2006:
323,10 Lei
ab 01.09.2006:
339,30 Lei
ab 01.12.2006:
396,20 Lei
ab 01.09.2007:
416,00 Lei
ab 01.11.2007:
541,00 Lei
ab 01.01.2008:
581,30 Lei
ab 01.10.2008:
697,50 Lei.
ab 01.04.2009:
718,40 Lei
ab 01.10.2009:
732,80 Lei
Diese Anpassungen berücksichtigen wir bei der Anrechnung auf Ihre deutsche Rente, solange uns kein Nachweis über die aktuelle Höhe der rumänischen Rente vorliegt.
2. Muss ich die Deutsche Rentenversicherung benachrichtigen, wenn sich die Höhe meiner rumänischen Rente ändert?
Ja, weil sich damit in aller Regel auch der Betrag ändert, der auf Ihre deutsche Rente anzurechnen ist. Weil wir gesetzlich verpflichtet sind, zuviel gezahlte Rente zurückzufordern, bitten wir Sie, uns über die Änderung der rumänischen Rente, z.B. wegen einer Rentenanpassung oder Neuberechnung, so schnell wie möglich zu informieren. Bitte benachrichtigen Sie uns auch, wenn Sie eine weitere rumänische Rente beziehen oder beantragt haben. Geeignete Nachweise sind z.B. Kopien der rumänischen Rentencoupons oder Kopien von Kontoauszügen.
3. Kann meine rumänische Rente auf ein Bankkonto in Deutschland überwiesen werden?
Ja. Die Zahlung rumänischer Renten nach Deutschland und in andere Länder ist seit Herbst 2008 möglich. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem rumänischen Bezirksrentenamt (Casa Judeţeană de Pensii).
RO RXM 003 / 05.2010
RO RXM 003 / 05.2010
4. Kann das rumänische Bezirksrentenamt die Rente nicht unmittelbar der Deutschen Rentenversicherung überweisen, so dass die deutsche Rente ungekürzt ausgezahlt werden kann?
Nein. Die europäischen Rentenversicherungen zahlen mit wenigen Ausnahmen die Renten an die im Ausland wohnenden Rentner unmittelbar aus. Auch Rumänien hat sich für diese zeitgemäße Zahlungsweise entschieden. Nur Rentennachzahlungen, also einmalige Zahlungen für in der Vergangenheit liegende Rentenansprüche, können die rumänischen Bezirksrentenämter direkt an die Deutsche Rentenversicherung überweisen.
5. Es wird mehr Rente angerechnet, als ich aus Rumänien erhalte. Wie ist das möglich?
Dies liegt in aller Regel am Wechselkurs zwischen Lei und Euro und evtl. an den Bankgebühren.
Wenn Ihre rumänische Rente auf ein deutsches Konto überwiesen wird, erfolgt die Umrechnung von Lei in Euro zum aktuellen Tageskurs. Für die Anrechnung muss die rumänische Rente nach den europäischen Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit aber mit einem Wechselkurs umgerechnet werden, der einen Monat zurückliegt. Ein anderer Wechselkurs ist erst zu berücksichtigen, wenn sich die rumänische oder deutsche Rente ändert (z.B. wegen einer Rentenanpassung) oder wenn sich eine Kursänderung von mehr als 10 % gegenüber dem zuletzt angewandten Wechselkurs ergibt. Dies soll verhindern, dass bei jeder Wechselkursänderung die Anrechnung Ihrer rumänischen Rente neu berechnet werden muss. Je nach Wechselkurs sind also die Beträge, die auf Ihre deutsche Rente angerechnet werden, höher oder niedriger als die rumänische Rente, die Ihrem Konto gutgeschrieben wird. Diese Regelungen zur Feststellung des anzurechnenden Betrags gelten übrigens auch dann, wenn die rumänische Rente nicht auf ein Konto in Deutschland, sondern auf ein Konto in Rumänien überwiesen wird.
Bankgebühren für die Überweisung der rumänischen Rente können von der Deutschen Rentenversicherung nicht übernommen und deshalb auch nicht vom anzurechnenden Rentenbetrag abgezogen werden.
Für die Anrechnung ist der rumänische Rentenbetrag vor dem Abzug einer evtl. nach rumänischem Recht zu zahlenden Rentensteuer maßgeblich.
6. Habe ich künftig noch mit dem rumänischen Bezirksrentenamt zu tun?
Ja. Die Bezirksrentenämter überprüfen regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Rentenzahlung noch vorliegen. Hierzu erhalten Sie den Vordruck „Certificat de viaţa / Lebensbescheinigung“, den Sie nach amtlicher Bestätigung wieder an Ihr Bezirksrentenamt zurückschicken müssen.
Je nach Rentenart wird Ihr Bezirksrentenamt auch aus anderen Gründen Kontakt mit Ihnen aufnehmen, z.B. zur Überprüfung der Invalidität, wenn Sie eine Invalidenrente beziehen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Kontaktadresse auf Ihrem Rentenbescheid.
Ihre Rentenversicherung Nordbayern

Misch 39
schrieb am 12.09.2011, 16:32 Uhr
Herr Fabritius,

Unter Ihrem Kommentar vom 8.Sept., 17:17 Uhr zum Art. "Fiktivabzug unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gerechtfertigt", habe ich am 9.09, 11:48 auch einen Beitrag (Nr.6) gepostet. Vielleicht haben Sie ihn übersehen. Warte auf Antwort.

Vielen Dank.

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