Arbeitserlaubnis

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mhth
schrieb am 03.01.2011, 15:05 Uhr (am 03.01.2011, 15:31 Uhr geändert).
Guten Tag,

Ich hab eine Frage, spielt beim Beantragen einer Aufenthalts und Arbeitserlaubnis eine Rolle dass ich deutscher Abstammung bin. (Bin kein deutscher Staatsbürger). Ich möchte nähmlich eine Ausbildung anfangen als KFZ Mechatroniker, und dafür brauche ich, soweit ich weiß eine Aufenthalts und Arbeitserlaubnis oder? Man hat ja das Praktikum außer den Theoretischen Lehrstunden.

Danke, und Liebe Grüße Markus

PS: bin aus Rumänien (Siebenbürgen)
Friedel
schrieb am 04.01.2011, 13:29 Uhr (am 04.01.2011, 13:30 Uhr geändert).
Hallo Markus,

Du brauchst auf jeden Fall eine Arbeitserlaubnis, wenn Du vor Mai 2011 die Ausbildung anfängst. Ab Mai wird vermutlich die Arbeitserlaubnispflicht für die EU-Beitrittsstaaten (Rumänien, Polen usw. ) wegfallen.Verbindlich gelesen hab ich das aber noch nirgends.
Die Arbeitserlaubnis bekommst Du bei der Agentur für Arbeit, wenn Du den Ausbildungsvertrag vorlegst.

Eine Aufenthaltserlaubnis ( für EU-Bürger heißt die Freizügigkeitsbescheinigung,) braucht man nur, wenn der Ausbilder oder die Industrie- und Handelskammer bei der Bestätigung des Ausbildungsvertrages die verlangen.Das ist nicht einheitlich in den Bundesländern.
Du musst die nicht haben. Du kannst sie dir aber bei Bedarf mit dem Ausbildungsvertrag und der Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde des Wohnortes ausstellen lassen.

Freundliche Grüße
mhth
schrieb am 04.01.2011, 13:57 Uhr
Danke Für die schnelle Antwort. Also die Ausbildung fang ich erst im August oder September an. Muss mich aber schon vorher bewerben. Ich hab auch was davon gehört, dass man ab diesem Jahr keine Arbeitserlaubnis braucht, hab aber vor kurzem mit einem Freund gesprochen, der meinte, es gelte nur ab 2013. Angenommen, ich finde ne Ausbildugsstelle, bekomm ich die Arbeitserlaubnis ohne weiterem wenn ich den Ausbildungsvertrag habe oder geschieht das nicht so leicht?

Gruß, Markus
CaptainSmollet
schrieb am 04.01.2011, 16:37 Uhr
Die jetzige (zweite) Phase der Beschränkung des Arbeitsmarktes für Rumänien und Bulgarien (Beitritt 1.1.2007) läuft am 31.12.2011 aus (2+3).
Sie kann jedoch noch um weitere 2 Jahre verlängert werden, also bis 31.12.2012. Darüber wird wohl im Herbst entschieden.
Ab Mai 2011 fällt die Beschränkung für die Beitrittsstaaten von 2004 weg, gilt also nicht für Rumänien und Bulgarien.
getkiss
schrieb am 04.01.2011, 17:53 Uhr (am 04.01.2011, 17:54 Uhr geändert).
Genau, von 2004, so weiss ich das auch.
mhth
schrieb am 04.01.2011, 19:27 Uhr
Danke für eure Beiträge,

Gruß, Markus

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