5,5% Abzüge-CAS- für Renten über 740 lei

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tpmuri
schrieb am 04.02.2011, 19:13 Uhr
Das rumänische Rentenamt hat mir auf Anfrage mitgeteilt, dass ab Januar 2011 von allen Renten über 740 lei 5,5% Abzüge einbehalten werden: contributia la asigurarile sociale de sanatate. Gesetz:" in conformitate cu prevederile art. 296 din Codul Fiscal, cu modificarile si completarile ulterioare".
Die BfA, welche ich vorher wegen der Differenz zwischen der Dezember10- und Januarüberweisung angesprochen hatte, wußte nichts und hatte keine Ahnung.
Hätte H.Fabritius vielleicht die Liebenswürdigkeit, zur neuen Sachlage Stellung zu nehmen?
Danke!
Fabritius (Moderator)
schrieb am 05.02.2011, 00:20 Uhr (am 05.02.2011, 00:26 Uhr geändert).
Wie in Deutschland sind auch in Rumänien Renten beitragspflichtig. Man hat Ihnen also mitgeteilt, welcher Beitrag dort (nach rumänischem Recht) abgezogen wird.

Dass Ihnen die DRV Bund Ihre Fragen nach den unterschiedlichen Zahlungen aus Rumänien nicht beantworten konnte ist selbstverständlich: es ging um die Rente aus Rumänien.

(es bringt nichts, die deutsche Rentenbehöre in Berlin zu fragen, was und warum die rumänische Behörde - oder irgend eine andere ausländische Behörde in der weiten Welt - macht).

Bei verändertem Zahlungszugang sollten Sie diesen der DRV Bund mitteilen, damit die Anrechnung gem. § 31 FRG ggf. geprüft und angepasst werden kann.

Liebenswürdige Grüße!
tpmuri
schrieb am 05.02.2011, 09:11 Uhr
an H. Fabritius.
Vielen Dank für die prompte Antwort.
Freundliche Grüße!
getkiss
schrieb am 13.02.2011, 12:23 Uhr
@Fabritius:"Wie in Deutschland sind auch in Rumänien Renten beitragspflichtig."

Es interessiert mich nur als rechtliche Frage, obwohl ich nicht betroffen bin:
Heißt das, als fremder Staatsbürger, der aus Rumänien eine Rente über 740 Lei bezieht, von der mir 5,5% Abzüge als Sozialversicherungsbeitrag abgezogen werden:
1.Bin ich in Rumänien, ohne Antrag Sozialversichert, ergo berechtigt irgendwelche Leistungen zu bekommen?
Und wenn sowas nicht bekommen kann
2. Wieso bin ich dann beitragspflichtig?

Was sagt die europäische Gesetzgebung zu so etwas?
getkiss
schrieb am 17.02.2011, 11:40 Uhr
Sorry, da keine Antwort, bringe ich das Thema wieder.
Vielleicht weiß doch Jemand was?
Oder nur der EU-Gerichtshof?
tpmuri
schrieb am 29.03.2011, 22:50 Uhr
Dieser Aspekt würde mich auch interessieren!
Fabritius (Moderator)
schrieb am 30.03.2011, 00:08 Uhr
@ Getkiss

1) Als Bezieher einer Rente in Rumänien ist man dort krankenversichert und kann auch Leistungen beziehen.
2) Die Beitragspflicht richtet sich nach rumänischem Recht.

Ich verstehe bei Ihrer letzten Anfrage weder die Ungeduld, noch den Hinweis auf den Europäischen Gerichtshof. Was hat denn der damit zu tun?

Grüße
getkiss
schrieb am 30.03.2011, 09:09 Uhr (am 30.03.2011, 09:11 Uhr geändert).
Schön.
Wenn ich also dort jahrelang Beiträge gezahlt habe, bekomme ich für mein Geld eine Rente. Das ist OK.
Wenn ich aber als nicht Staatsangehöriger nicht dort wohne - ergo auch keine Gesundheits-Leistungen beziehen kann, muss ich trotzdem Versicherungsbeiträge zahlen. Für was denn?
Ich bekomme die Rente doch für die Beitragsleistungen in Folge einer Arbeit, für die sowohl Steuer, als auch Versicherungsbeiträge gezahlt wurden.
Es müsste doch die Möglichkeit vorgesehen werden, nicht krankenversichert zu sein in einem Land in dem ich nicht bin.
Europäische Vereinigung aller Schröpfer?
Ich bin ja nicht betroffen, viele andere aber schon.....
DRV- Kunde
schrieb am 07.04.2011, 15:00 Uhr
Hallo,
bist halt auch in Rumänien krankenversichert...
FMC beide Seiten.
gruß
getkiss
schrieb am 08.04.2011, 06:58 Uhr
an den G´scheiden @DRV-Kunden:
Kannst lesen?
Dann lese ein rumänisches Sprichwort:
"Dacă-ţi fată mintea pui, dă-mi şi mie unul - Falls dein Gehirn mehrere Nachkommen gebären sollte, gib mir bitte auch eines...."
Was soll ich mit einer Krankenversicherung die ich nicht in Anspruch nehmen kann?
powolff
schrieb am 09.06.2011, 18:41 Uhr
Es kommt nicht darauf an, ob Du Leistungen der rum. KV beziehst, das ist Deine Sache, sie stehen Dir zu. Leider ist es auch im deutschen Recht so, dass Du Sozialversicherungs-beiträge für betriebliche Kapital-Renten zahlen mußt, obwohl
dadurch Deine Beitragswerte keineswegs erhöht werden. Auch für 400 €- Jobs werden RV-Beiträge bezahlt, ohne dass sich diese auf Deine Rente auswirken. Merke: die Abzocke hat System!
gerri
schrieb am 09.06.2011, 20:28 Uhr
@ Hallo, das Beste, man verzichtet auf die rumänische Rente,es ist meißtens nur ein Pipifax und hat auch keinen Ärger damit.Wir wurden verkauft,mussten die Staatsbürgerschaft abgeben und bezahlen,wurden staatenlos
entlassen,denen gebe ich keine Gelegenheit mehr zu schikanieren.

Gruß, Geri

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