Rentenversicherungskonten mit Abi-Sonderlehrgang

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neuarad74
schrieb am 05.06.2011, 11:21 Uhr
Hallo,

neulich habe ich erneut einen Versicherungsverlauf von der DRV erhalten, diesmal auch mit Fragebogen um ggf. noch nicht oder fehlerhaft aufgeführte Zeiten angeben zu können.

Nach langer Recherche im Netz scheint mir ein Fehler aufgedeckt zu sein der auch für andere hier im Forum relevant sein dürfte.
Nach meiner Aussiedlung war ich 3 Monate arbeitslos gemeldet, habe dann 11 Monate lang den Abitur-Sonderlehrgang für Aussiedler besucht (quasi 13. Schulklasse) und habe erst 6 Monate später zu arbeiten angefangen, weil ich zunächst erneut arbeitslos gemeldet war und auch einen beruflichen Eingliederungskurs des Arbeitsamtes besucht habe.
Nun, diese 6 Monate werden im Versicherungsverlauf mit "Arbeitslosigkeit" aufgeführt, was bei der Rente ja eine sog. Anrechnungszeit ist.
Stattdessen wäre aber - wie das bei den ersten 3 Monaten auch der Fall ist - "Vertreibung, Flucht" korrekt, jedenfalls sind sie als Ersatzzeit einzustufen. Warum Anrechnungszeiten im Versicherungsverlauf stets "schwächer" als Ersatzzeiten sind, ist etwa hier nachzulesen (Seite 39): sie sind überwiegend nicht anspruchsbegründend, sondern nur anspruchserhöhend, ausserdem nur zu 80%.
In meinem Beispiel könnte ich ggf. 6 Monate früher in Rente gehen. Nämlich wenn es nicht auf die Wartezeit von 35 Jahren ankommen wird, bei einer vorgezogenen Altersrente (Frührente nach Altersteilzeit, Erwerbsminderungsrente usw.).

Wieso der Sonderlehrgang als Zwischenzeit zu werten ist der den Anschluss zu nachfolgenden "Anschluss-Ersatzzeittatbeständen" wahrt wird hier erklärt. Zwar steht schulische Ausbildung einer Beschäftigung (Tätigkeit) gleich, aber auch Beschäftigungen bis zu 12 Monaten wahren den Anschluss.
Der Sonderlehrgang selbst kann wohl kaum als Ersatzzeit (statt schulische Ausbildung) eingestuft werden, das wäre nur bei einem Sprachkurs oder sonstetwas wo das Arbeitsamt einen unterstützt hat so. Auch scheint die meist kurze Arbeitslosigkeitszeit _vor_ der Aussiedlung nicht einmal als Anrechnungszeit geltend zu machen sein.

So, falls jemand in dieser Frage den DRV schon einmal angeschrieben hat, würde ich mich freuen wenn sie/er sich kurz zu Wort meldet. Auch würde mich interessieren ob bei Euch anderen Sonderlehrgangs-Absolventen ebenfalls falsch eingestuft wurde.
Am hilfreichsten wäre für uns alle natürlich noch ein kurze Bewertung von Herrn Fabritius, sind diese Vermutungen richtig, und war in so einem Fall schon einmal "Papierkrieg" nötig um zu seinem Recht zu kommen?

Danke Euch,
Ischi

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