Aufschuberklärung

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gegi
schrieb am 31.07.2011, 23:01 Uhr
Seit 01.01.2011 bin ich Rentnerin und erhalte von der BFA den Betrag als Rente ausgezahlt der mir durch die eingereichten Unterlagen berechnet wurde, auch für die Dienstjahre in Rumänien.
Am 15.06.2010 wurde ich von Bfa aufgefordert noch Unterlagen nachzureichen: Personalausweis, Geburtsurkunde,Arbeitsbuch.Mein Arbeitsbuch befindet sich beim letzten Arbeitgeber habe ich erklärt und es wurde vermerkt. Ausserdem habe ich eine "Declaratiepe propria raspundere pentru pensie..." ausgefüllt. Bis jetzt ist noch keine Mitteilung über einen Bescheid aus Rumänien eingegangen.
Nun zu meiner Frage: in der letzten SBZ wird eine Aufschuberklärung empfohlen. Soll ich eine Erklärung machen und wenn ja wo einreichen?
In erwartung ihrer Antwort verbleibe ich mit bestem Dank
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 01.08.2011, 08:32 Uhr (am 01.08.2011, 08:34 Uhr geändert).
Hallo gegi,
RA Fabritius hat in seinem Artikel mitgeteilt, dass die Kombination Rente aus Rumänien + Rente aus Deutschland leider kein Nullsummenspiel mehr ist. Weil Rumänien von Ihrer Rente Krankenversicherungsbeitrag und evtl. Steuern abzieht, die deutsche Rentenbehörde bei der Differenzzahlung aber vom Bruttobetrag Ihrer rumänischen Rente ausgeht, haben Sie monatlich weniger Geld auf dem Konto. Wenn Sie das nicht möchten, sollten Sie die Rentenantragsgleichstellung aufschieben. Formblatt dafür hat RA Fabritius auf seine Seite zum downloaden gestellt: [url]www.fabritius.de[/url]
Der Antrag wird bei Ihrer deutschen Rentenbehörde eingereicht.
Viel Erfolg!
E. Graeff
Mame1007
schrieb am 02.08.2011, 13:24 Uhr
Hallo zusammen,

kann man die erneute Aufschuberklärung auch stellen, wenn man bereits aufgrund der bisherigen Sachlage im Wege des Vergleichs mit der Deutschen Rentenversicherung die rumänische Rente beantragt hat aber bisher von dort noch keinen Rentenbescheid erhalten hat.
Aufgrund der neuen Rechtslage hat sich schließlich die "Vergleichsgrundlage" (Nullsummenspiel) verändert!
Muji
schrieb am 02.08.2011, 20:34 Uhr (am 02.08.2011, 20:48 Uhr geändert).
Hallo,
in meinem Fall habe ich noch keinen rumänischen Rentenbe-
scheid erhalten, und das immerhin nach 1 u. 3/4 Jahren.
Ausser dem Arbeitsbuch, in keinem Archiv mehr auffindbar,
wurden alle anderen Belege, u.a. die der Vernichtung ent-
gangenen Lohn/Gehaltlisten abgeliefert. Bisher habe ich
keine Post, weder von DRVB, noch vom rumänischer Seite, er-
halten. Rente erhalte ich gemäss einer "Vorläufige(n) Mit-
teilung".
Der rumänische Rentenbescheid könnte noch in Arbeit, abge-
schlossen, versandbereit, unterwegs oder gar übermorgen ein-
treffen. Dr. Fabritius warnt eindringlich vor einem Aufschub nach Erlass des (rumänischen) Bescheides.
Wann wird so ein Bescheid rechtskräftig ? Sobald er Datum und Unterschrift der ausstellenden (rum.)Behörde hat ?
Oder wenn ich Ihn irgendwann, so Behörden und Post will, in
der Hand halte ?
Guter Rat täte mir gut !
Beste Grüsse an die Runde.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 08.08.2011, 19:22 Uhr
1) nach allgemeinen Regeln wird ein Bescheid bindend, wenn er dem Betroffenen zugestellt wurde, und er wird bestandskräftig, wenn die Rechtsmittelfristen abgelaufen sind. Bis dahin kann der Aufschub nach Art. 50 erklärt werden.

2) seit gestern liegt nun das Urteil des Bundessozialgerichts zum Fiktivabzug vor. Ich habe es noch nicht ganz durchgearbeitet, es enthält aber in seiner Begründung auch etwas sehr vorteilhaftes NEUES, und zwar wurde die bisherige Rechtsauffassung (Urteil des LSG Baden Württemberg) zum Verzicht bei Auslandsrenten aufgegeben und dieser für zulässig erklärt, wenn der Weiterbezug der Leistung zu einem Nachteil führt. Ich werde nach genauer Prüfung des Sachverhaltes etwas dazu schreiben und auch das Urteil öffentlich machen. Bis dahin bitte ich also noch um einige Tage Geduld.

Herzl. Grüße
Muji
schrieb am 10.08.2011, 09:23 Uhr (am 10.08.2011, 09:24 Uhr geändert).
Hallo,
Aufschuberklärung (nach aktuellen Modell von RA Fabritius)
mit dem Vermerk ....um künftige finanzielle Einbussen zu
vermeiden..... an den Rententräger DRV-B verschickt.
Vorerst besten Dank an die Forumteilnehmer und Moderator
RA Fabritius. Sobald es dann Neues von allgemeinen Interesse
zu berichten gibt, nämlich die Reaktion der DRV-B auf die
Aufschuberklärung, werde ich berichten.
Beste Grüsse.

Richi
schrieb am 25.06.2016, 15:40 Uhr

Hallo Herr Graeff,

ich hätte gerne das Formblatt, komme aber nicht ran. Liegt der Fehler bei mir oder bei www.fabritius.de
Ich bitte um Hilfe.
Besten Dank im Voraus.
Richi
Hedwig
schrieb am 26.06.2016, 11:04 Uhr
Hallo, das ist die Aufschuberklärung von der gewünschten Seite.
ERKLÄRUNG
Anlage zum Rentenantrag von
(Name, Vorname,).:................... .............
...................................................
...............................................
Ich habe in Rumänien Zeiten zurückgelegt,
die nach Vorschriften des FRG anerkannt sind.
Gem. Art. 50 VO-EG 883/2004 erkläre ich ausdrücklic
h, dass die Feststellung der Leistung aus Rumänien
vorerst auf unbestimmte Zeit verschoben werden sol
l, so dass die Antragsgleichstellung NICHT gilt.
Einen Verzicht erkläre ich ausdrücklich nicht.
Ich bitte um Bestätigung, dass bis auf weiteres kei
ne Leistungsfeststellung in
Rumänien betrieben und die Verschiebung der Antrag
sgleichstellung beachtet wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Ort/ Datum.......................................
.................................................
........
Unterschrift
MichaelH
schrieb am 27.02.2017, 18:53 Uhr
Ich schreibe im Namen meines Schwagers: Seit 01.09.2015 bezieht er Altersrente. In dieser Rente sind auch die Zeiten enthalten, die nach dem FRG anerkannt wurden. Einen Antrag auf Rente hat er in RO nicht gestellt. Er erhielt im Februar 2017 den rumänischen Rentenbescheid per Post (Einschreiben)-"Decizie privind acordarea unor drepturi de pensie comunitara Nr---Data 26.Ian.2017 - Pensie anticipata" aus dem entnommen werden kann, dass die Rente in RO ab dem 09.04.2015 erteilt wurde (?) In diesem Rentenbescheid ist sogar die aktuelle Adresse + Bankverbindung (IBAN - BIC) schon enthalten (?woher hat die "Casa de Pensii Sibiu" diese Angaben?)Geld kam aber nie an auf dem Konto in D! Am 23.02.2017 kam Post von der DRV Nordbayern / Würzburg mit dem Hinweis, dass die deutsche Rente nach §31 FRG gekürzt wird, soweit sie auf Versicherungszeiten beruht, für die eine ausländische Rente gezahlt wird. Und, die DRV teilt gleichzeitig mit, dass mit Bescheid vom 26.01,2017 eine rumänische Rente bewilligt wurde. Jetzt sollen ein "Lebensnachweis" und "die Bankdaten" nach RO geschickt werden. Dann wird die deutsche Rente gekürzt. Gleichzeitig schreibt die DRV, dass sie die "Casa de Pensii" gebeten hat, die rumänische rente + nachzahlung an sie auszuzahlen weil die deutsche Rente zu hoch ausbezahlt wurde.
Was muss man hier tun um weiterhin die deutsche Rente, so wie bisher, zu beziehen?
Danke und mit freundlichen Grüßen
MichaelH
Fabritius (Moderator)
schrieb am 27.02.2017, 22:33 Uhr (am 28.02.2017, 16:16 Uhr vom Moderator geändert).
Hallo. Wenn sich das so darstellt, wie Sie schreiben, dann wurde mit Sicherheit ein Antragsverfahren auf Rente in Rumänien durchgeführt. Vermutlich hat Ihr Schwager (ohne es zu merken...) auch die rumänischen Rentenformulare ausgefüllt, die ihm die Rentenbehörde (natürlich zielgerichtet) mitgeschickt hat. Er sollte - wenn er die RON-Rente nicht will - der Behörde in Rumänien mitteilen, dass er mit sofortiger Wirkung die Rente aus Rumänien nicht wünscht. Dann bekommen er eine "Einstellungsmitteilung" = decizie de suspendare, und die sendet er der deutschen Rentenbehörde, damit die sofort das "Ruhen" wegen der (bis zur "suspendare" erfolgten aber jetzt eben eingestellten) Zahlung aus Rumänien beendet und wieder die ungekürzte Rente in Deutschland zahlt.
Tip: zum nächsten mal am besten gleich beraten lassen und keine Formulare unterschrieben an die Behörde senden, die nicht genau durchschaut werden.
MichaelH
schrieb am 28.02.2017, 12:30 Uhr
Dankeschön, ein super Forum!

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