arbeitserlaubnis

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memphis
schrieb am 13.10.2011, 13:36 Uhr
Hallo an alle
Ich habe eine frage: Meine freundin ist seit 3 wochen bei mir in Deutschland(ruänische staadtsbürgerschaft)ich habe sie noch nicht angemeldet bei Anmeldeamt aber ich möchte das sie hier bleibt aber noch nicht heiraten. Wie kann ich machen das sie ein Arbeitserlaubnis bekommt,ich habe gehört das sie könnte sich sebständich machen dann bekommt sie das Arbeitserlaubnis und ein sprachkurs bei Caritas kostenlos .
Ich bin dankbar in voraus für jeden rat das ich bekomme
Memphis
Knobler
schrieb am 13.10.2011, 16:20 Uhr
Hallo memphis,

hier kann man auch nur raten, nichts zu überstürzen, gut Ding braucht Weil.

Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis sind zwei verschiedene Dinge. Als Eu- Bürgerin hat Deine Freundin keine Probleme zu bleiben wenn die Voraussetzungen stimmen.

Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU)
§ 1
Anwendungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und ihrer Familienangehörigen.
§ 2
Recht auf Einreise und Aufenthalt
(1) Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und ihre Familienangehörigen haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe dieses Gesetzes.
§ 4
Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte
Nicht erwerbstätige Unionsbürger, ihre Familienangehörigen und ihre Lebenspartner, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen. Hält sich der Unionsbürger als Student im Bundesgebiet auf, haben dieses Recht nur sein Ehegatte, Lebenspartner und seine Kinder, denen Unterhalt gewährt wird
§ 5
Bescheinigungen über gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrechte, Aufenthaltskarten
(1) Freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union wird von Amts wegen unverzüglich eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht ausgestellt.
(3) Die zuständige Ausländerbehörde kann verlangen, dass die Voraussetzungen des Rechts nach § 2 Abs. 1 drei Monate nach der Einreise glaubhaft gemacht werden. Für die Glaubhaftmachung erforderliche Angaben und Nachweise können von der zuständigen Meldebehörde bei der meldebehördlichen Anmeldung entgegengenommen werden. Diese leitet die Angaben und Nachweise an die zuständige Ausländerbehörde weiter. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung oder Nutzung durch die Meldebehörde erfolgt nicht.
§ 5a
Vorlage von Dokumenten
(1) Die zuständige Behörde darf für die Ausstellung der Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 von einem Unionsbürger den gültigen Personalausweis oder Reisepass und im Fall des
3 § 2 Abs. 2 Nr. 5 einen Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel
verlangen.

Für die Arbeitserlaubnis ist die Bundesagentur für Arbeit, in eurem Fall, wohl in Villingen – Schwenningen zuständig. Wendet euch um Rat dort hin.

Die Aussage, dass wenn sie sich Selbständig mache, einen kostenlosen Deutschkurs bei der Caritas bekäme, finde ich etwas seltsam. Mit was will sie sich denn selbständig machen?

Gruß, Knobler
marmotte
schrieb am 17.10.2011, 21:29 Uhr
Hi Memphis,

deine Freundin kann solange bleiben wie sie will.

Allerdings wird sie als freiberuflerin erhebliche Probleme haben eine Krankenkasse zu finden.

Private Krankenkassen werden sie nicht versichern, das kann ich dir garantieren. No way! Gesetzliche auch nicht, denn sie muss dazu 18 Monate freiberuflich tätig gewesen sein sein und ein Einkommen nachweisen.

Das Beste ist es, wenn sie sich hier pflichtversichern muss, also abhängig beschäftigt ist. Dazu braucht sie einen Job und eine Aufenthaltserlaubnis.

Bei der Arbeitserlaubnis muss sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorlegen. Dann erhält sie eine Arbeitserlaubnis, aber nur wenn kein inländischer Bewerber die Stelle haben will. Das nennt sich Vorrangregelung.

Das wird alles nicht einfach werden, zumal ich die Herren und Damen von der Behörde nicht gerade als kooperativ erlebt habe. Die erzählen was die wollen und man muss schon penetrant sein um zu kriegen was man will.



Martina.Graufendorf
schrieb am 17.10.2011, 22:22 Uhr
Hurra,
und wieder ist Deutschland um eine Fachkraft reicher. Sie spricht zwar vermutlich kein Wort Deutsch, aber für den Hartz IV-Antrag wird`s schon reichen.

marmotte
schrieb am 18.10.2011, 22:50 Uhr
Hallo Martina,

meine Freundin ist auch aus Rumänien und muss leider viele solche Kommentare über sich ergehen lassen, wie du ihn hier verfasst.

Sie hat schon in der Schule Spanisch und Englisch gelernt und spricht beides fließend. Deutsch hat sie schon in Rumänien gelernt.

Hartz IV hat sie nie bezogen.

Ein Hoch auf dein Selbstbewußtsein!






Martina.Graufendorf
schrieb am 19.10.2011, 22:08 Uhr (am 19.10.2011, 22:24 Uhr geändert).
Hallo marmotte,

die Freundin von memphis ist erst vor wenigen Wochen nach Deutschland gekommen, somit also nach Einführung des SGB II. Mir ist nicht bekannt, wann Deine Freundin nach Deutschland kam, ob sie erwerbs[url]fähig[/url] ist und was sie überhaupt mit der Sache hier zu tun haben soll. Vielleicht bezog sie Alhi (oder auch nicht), ging gleich in die EM-Rente (oder auch nicht) oder Du bis einfach zu reich und ihr habt beim Amt unklugerweise eine Bedarfsgemeinschaft angemeldet statt einer Wohngemeinschaft. Oder aber sie hat eben schlichtweg mit dem hiesigen Sachverhalt nichts gemeinsam.
Da memphis' Freundin lt. seinen obigen Angaben einen Sprachkurs machen muss und dies offenbar kostenlos bei der Caritas, dürfte jedenfalls feststehen, dass sie - unabhängig von Englisch- oder Spanischkenntnissen - die Sprache ihres derzeitigen Aufenthaltslandes Deutschland nicht beherrscht.
Solche "Kommentare", wie meiner von vor zwei Tagen (s.o.), werden nicht nur ständig gemacht, sie treffen zum Leidwesen des deutschen Steuerzahlers leider zumeist auch zu.


Grüße
Martina
Gerdi
schrieb am 19.10.2011, 22:19 Uhr
@ marmotte
hallo,

ihr habt alle rumanische Freundinnen.so viel uber euere Deutschsein wollen.
getkiss
schrieb am 20.10.2011, 07:33 Uhr
Na ja, @Gerdi, Dein Kommentar:
"ihr habt alle rumanische Freundinnen.so viel uber euere Deutschsein wollen."
ähnelt leicht dem bon-mot über die Evangelisten:
"Die vier Evangelisten
waren drei:
Lukas und Matthäus..."

Wenn Du mit "alle" die zwei Herren im Thread meinst, die rumänische Freundinnen haben, dann ist das halt ein großes "Kollektiv".
Nur das ist halt anders. Die meisten von uns allen haben keine rumänische Freundinnen.

Deine Bemerkung ist nur ein Resultat der rumänischen Assimilations- und der deutschen "Arbeiterbeschaffungs-" Politik?

Oder kann es sein, in den letzten Jahrzehnten haben sich deutsche Frauen so in die "Unabhängigkeit" emanzipiert, dass sie gar keinen Macho-Mann mehr brauchen zum Leben, für das Wunschkindlein reichen ja schon die 10 Minuten mehr oder weniger glücklichen Zusammenseins...?

Wie Kinder ohne Väter aussehen, sieht man dann an brennenden Auto´s in Berlin?

Könnte dies auch ein Grund sein (Sammlerin sammelt keine Früchte mehr, sondern Jagdtrophäen), das die mit dem "Jäger-gen" bedachten Wesen, in fremden Gefielden (Sammlerinnen)Jagen gehen?

Und für alle Aufschreienden, den alten Spruch aus dem autokritischen Parteisitzungs-Kommunismus:
"Dies ist meine Meinung, ich bin mit dieser Meinung nicht einverstanden..."
Mynona
schrieb am 20.10.2011, 15:39 Uhr
Wie Kinder ohne Väter aussehen, sieht man dann an brennenden Auto´s in Berlin?

das ist allerdings ne sehr komische(nicht lustige) Meinung...
Martina.Graufendorf
schrieb am 20.10.2011, 19:22 Uhr (am 20.10.2011, 19:23 Uhr geändert).
Also ich habe keine rumänische Freundin.

Aber ich bin ja auch eine Lady und mache Ladysachen.
Z.B. Hüte tragen, Trachten nähen, sowie Rock-Trading und Enter-Forsling.
Wittl
schrieb am 20.10.2011, 19:39 Uhr
Aber ich bin ja auch eine Lady

hai zău :)
memphis
schrieb am 27.10.2011, 14:41 Uhr
An Martina........haben sie in Rumänien im wald gelebt ? Aber Deutsche Freunde haben sie ? :)
joachimroehl
schrieb am 03.11.2011, 10:11 Uhr (am 03.11.2011, 10:21 Uhr geändert).
@marmotte, die Aussage ist schlicht falsch, denn sowohl die Deutsche Krankenversicherung, als auch Hanse-Merkur und viele weitere Krankenversicherer nehmen solvente Selbständige aus Osteuropa auf. Allerdings muß hier ein aktuelles ärztliches Attest eingereicht werden und wer sich weit nach Einreistermin versichern möchte, muß gemäß geltender Gesetzlichkeiten bei fast allen Gesellschaften Beiträge nachzahlen. Dies kostet z.B. in der Altersgruppe der 30jährigen dann ca. 131€ männlich bzw. 1796€ weiblich oder mit vierzig 177€ bzw. 229€.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Aufnahme als Selbständiger immer dann gewährleistet, wenn ein Nachweis der Casa Naţională de Asigurări de Sănătate per Formular E104 oder Europäischer Krankenversicherungskarte vorliegt. Hier werden jedoch Monatsbeiträge ab 322€ aufgerufen, allerdings ist die beitragsfreie Mitversicherung von Angehörigen möglich.

Da jedoch in der Praxis viele Zugereiste diese Dinge nicht nachweisen können, bleibt immer noch eine private Krankenversicherung bei der Allianz Global Assistance über den BDAE* zu einheitlichen 79€ monatlich auf maximal 5 Jahre befristet. Schon nach zwei Jahren Mitgliedschaft ist dann ein Wechsel in einen regulären Tarif einer anderen PKV ohne zeitliche Befristung möglich. Sollte später und noch vor! dem 55.Lebensjahr ein Angestelltenverhältnis aufgenommen werden, würde sofortiger Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung möglich sein. Fragen? joachimroehl@web.de

* Bund der Auslandserwerbstätigen
elinor
schrieb am 14.11.2011, 17:21 Uhr
ein Hauch von Arroganz....oder?
Henny
schrieb am 14.11.2011, 17:53 Uhr
Aber ich bin ja auch eine Lady und mache Ladysachen.
Z.B. Hüte tragen,(..)
... wo sich leider nix gscheites drunter befindet. Vielleicht dient der Hut ja auch nur als ... Regenschutz damit es nicht in Hals rein regnet. Ganz "Ladylike" muss ich schon sagen! Tulai doamne.... "nobel geht die Welt zugrunde".

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