Berufsunfähigkeitsrente

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matrix
schrieb am 31.01.2012, 20:06 Uhr
Hallo,
Sehr geehrter Herr Fabritius,

es geht um meiner Schwägerin, die ist krank, bezieht seit etwa einem Jahr Berufsunfähigkeitsrente und ist im Besitz eines Spätaussiedlerausweis.

In Rumänien hat sie etwa 6,5 Jahren und in Deutschland 1-2 Jahren gearbeitet, sie ist erst 37 Jahre alt.

In der Rentenberatungsstelle wurde sie gefragt ob sie aus Rumänien Rente bekommt, hat sie verneint da sie auch wirklich keine Rente bekommt.

Jetzt nach ca. einem Jahr kommt ihr ein Schreiben aus Rumänien, von der rumänischen Rentenkasse mit einem Antrag den sie ausfüllen soll und zurück schicken soll.

Nach dem Fremdrentengesetz müsste sie doch die Möglichkeit haben, ihre gesamte Rente von der deutschen Rentenkasse zu bekommen? Oder liege ich da falsch?

Muss sie den rumänischen Antrag ausfüllen und zurück schicken? oder kann sie als Aussiedlerin auf dem Fremdrentengesetz setzen und nur deutsche Rente beantragen?

Andere Spätaussiedler beziehen doch auch nur deutsche Rente,
wie meine Eltern.

Wenn ja, wird ihr dann die deutsche Rente gestrichen oder gekürzt?

Wenn ja, was ist dann mit dem Fremdrentengesetz?

Danke schon mal im voraus.

Gruß
Matrix
Fabritius (Moderator)
schrieb am 01.02.2012, 18:03 Uhr
Hallo Matrix,

im Falle einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (also auch der "Berufsunfähigkeitsrente") gilt die Antragsgleichstellung. Wenn also das rumänische Recht eine Rente ermöglicht, muss diese auch bezogen werden. Der Aufschub (als Wahlrecht) gilt nur bei Altersrenten. Eine aus Rumänien zugehende Leistung wird dann gem. § 31 FRG angerechnet. Die Formulare müssen alle ausgefüllt werden.

Dieses und viel mehr an Infos können Sie den umfangreichen Veröffentlichungen in der SbZ auch Online entnehmen.

Wenn Sie konkrete Einzelfall-Hilfe wünschen, können Sie sich gerne mit den Unterlagen bei meiner oder jeder anderen auf Fremdrentenrecht spezialisierten Kanzlei melden.

Viele Grüße
matrix
schrieb am 01.02.2012, 19:22 Uhr
Hallo,

Danke schön für der schneller Antwort.

Jetzt habe ich doch noch eine Frage.
Meine Schwägerin hat im Moment eine Rente von etwa 500 € von der deutschen Rentenkasse, die rumänische Rentenkasse bietet ihr 390 Lei an das sind in etwa 90 €, heißt: sie bekommt in Zukunft von der deutschen Rentenkasse 410 € (500-90=410 €), oder wird ihr alles aus der deutschen Kasse gestrichen, da sie ja nur 1-2 Jahren in Deutschland gearbeitet hat und bleibt nur mit den 90 € aus der rumänischen Rentenkasse?

Gruß

Matrix
Fabritius (Moderator)
schrieb am 01.02.2012, 21:17 Uhr
Variante 1 (also 410 aus D und 90 aus RO). Das nennt man "Anrechnung" eines Betrages.

Bitte bei weiteren Fragen ZUERST die Veröffentlichungen lesen, genau diese Beispiele sind dort geschildert. DANKE

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