Fiktivabzug rechtswidrig?

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.

helle
schrieb am 13.11.2007, 12:37 Uhr (am 13.11.2007, 12:38 Uhr geändert).
Hallo,

zu diesem Thema gibt es ja schon einige Infos - ist der Fiktivabzug bei beantragter Verschiebung der Rente aus Rumänien eigentlich abgesichert rechtwidrig (im Sinne eines Urteils o.ae.) oder ist das Interpretationssache? Sorry, ich bin kein Jurist.

Trotz des beantragten Aufschubs und der Formulierung "Ich bitte um rechtsbehelfsfähige Entscheidung innerhalb der Frist des § 88 SGG" pochen die Behörden darauf dass

(Zitat) "...wir weisen Sie darauf hin, dass wir im Falle eines Aufschubs des rumänischen Rentenbeginns die Absicht haben, die Ihnen dem Grunde nach zustehende rumänische Rente in ihrer voraussichtlichen Höhe nach $ 31 FRG anzurechnen Fiktivabzug). Sie müssen daher mit einer Rentenminderung rechnen. Hierüber erhalten Sie zu gegebener Zeit Bescheid. Bitte teilen Sie uns bis ... mit ob Sie die rum. Altersrente weiterhin aufschieben...".

Gibt es einen Tipp, wie man sich nun sinnigerweise verhaelt?

Wie immer - vielen Dank!

-helle
Fabritius (Moderator)
schrieb am 13.11.2007, 15:56 Uhr (am 25.11.2007, 18:03 Uhr vom Moderator geändert).
Hallo,
dazu kommt in zwei Tagen ein umfassender Artikel hier und in der SbZ, so dass ich zur Vermeidung von Wiederholungen darauf hinweise.
Viele Grüße

http://www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/verband/7201-rechtswidrige-rentenpraxis-fiktivabzug.html

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.