Rente nach FRG ohne Aufschuberklärung

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Argus
schrieb am 30.10.2012, 13:13 Uhr
Sehr geehrter Herr Dr. Fabritius, liebe Forumsteilnehmer
Ein Brief, den mir die Deutsche Rentenversicherung zuschickte, beschert mir schlaflose Nächte. Ich beziehe seit Januar 2012 Rente von der DRV. Als ich den Antrag im Februar 2011 stellte, hatte ich zwar irgendmal was von einer Aufschuberklärung gehört, doch war das Thema damals für mich noch nicht aktuell. Und beim Antrag hat mich niemand daraufhin angesprochen. Ich habe auch gleich im guten Glauben den Antrag an die rumänische Rentenversicherung gestellt, umsomehr da ich in Rumänien schon ab 62 Altersrente hätte beanspruchen können (da ich mehr als 10 Jahre in der sog. grupa a II-a de munca tätig war). Somit hatte ich in Rumänien seit dem 1. März 2011 Anspruch auf Rente (Datum der Antragstellung). Nach meinem Befinden würde mir die Rente für 10 Monate (2011) 100% zustehen, während die Rente ab 2012 der DRV zufließen würde, wobei mir die DRV-Rente wie bisher ausgezahlt würde. Inwiefern habe ich mich da in meiner Annahme geirrt?
Vor einer Woche lässt mich die DRV nämlich u.a. Folgendes wissen: "Nach § 31 FRG wird die deutsche Rente gekürzt, soweit sie auf Versicherungszeiten beruht, für die eine ausländische Rente gezahlt wird (Mensch, denk ich mir, was heißt das? Soll ich jetzt nur noch die rumänische Rente + das Wenige erhalten, das mir hier für bloß 6 Jahre Beitragszeit zusteht?). Mit Bescheid vom 30.08.2012 wurde Ihnen eine rumänische Rente bewilligt ... Wir werden Ihre deutsche Rente erst dann kürzen, wenn die rumänische Rente tatsächlich ausgezahlt wird. Wir haben das (rumän.) Bezirksrentenamt gebeten ... die rumänische Rentennachzahlung an uns auszuzahlen, weil die deutsche Rente bisher zu hoch - ohne Anrechnung der rumänischen Rente - festgestellt wurde."
Zu Ihrer Information: ich werde wahrscheinlich auch eine Erklärung an die rumänische Krankenversicherung abgeben, aus der hervorgeht, dass ich in Deutschland versichert bin, damit der betreffende Abzug entfällt (ich weiß das, denn eine entsprechende Erklärung hat schon meine Frau abgeschickt).
Nun meine Frage: welche Einbußen habe ich zu erwarten? Ich will doch hoffen, dass mir die DRV nicht bloß noch die Rente für 6 Beitragsjahre in Deutschland auszahlt.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 30.10.2012, 22:49 Uhr
Kein Anlass zur Sorge: die DRV berechnet nach wie vor die Rente aus allen Zeiten nach deutschem Recht (also einschließlich FRG-Werten für die Zeiten in Rumänien). Wenn aus Rumänien für die gleichen Zeiten etwas kommt, dann wird das angerechnet - aber auch nur in den Monaten, in welchen "Doppelzahlung" vorliegt.

Im Klartext: so lange Sie nur die Rente aus Rumänien bekommen, zieht keiner was ab (wovon auch?). Wenn Sie dann in einem Monat (zum Beispiel) aus Deutschland für die Zeiten in Rumänien 500 Euro und für die gleichen Zeiten aus Rumänien 40 Euro bekommen, zieht die DRV eben diese 40 Euro ab (sehr vereinfacht gesagt).

Achten Sie bei allen Bescheiden darauf, dass dort nicht mehr abgezogen und insbesondere die Nachzahlung richtig abgerechnet wird. Hier macht die DRV gerne Fehler und behält mehr, als sie darf. Bei Hilfebedarf: gerne melden. Kanzleiadresse in der SbZ.

Beste Grüße
Argus
schrieb am 31.10.2012, 00:39 Uhr
Vielen Dank für Ihre mich beruhigende prompte Antwort, Herr Dr. Fabritius.
Somit muss ich verstehen, dass ich ab irgendwann monatlich zwei Renteneinzahlungen statt einer monatlich auf meinem Konto verbuchen werde, eine aus Rumänien und die andere (als Differenz) von der DRV.

Mit freundlichen Grüßen,
Argus
Argus
schrieb am 13.05.2013, 12:52 Uhr
Sehr geehrter Herr Dr. Fabritius,
ich benötige wieder mal Ihren Rat in Bezug auf meine Rente. Es geht nicht um Fehler der DRV, die sich meines Erachtens als kulant erwiesen hat, wenngleich ich mir erwünscht hätte, dass sie sich bei der rumänischen RV (im Folgenden: RRV) für meine Sache einsetzt, was aber nicht der Fall ist.
Es ist also so: die RRV hat mir mit großer Verspätung rückwirkend die Rente überwiesen, zieht mir aber von der monatlichen Rente den Beitrag für die rumänische Krankenversicherung ab, so dass sich nach meinen Rechnungen bisher ein Minus von 350-380 € ergibt. Darauf angeschrieben, antwortete die RRV ich hätte nicht rechtzeitig die rum. Krankenversicherung informiert, dass ich in der BRD krankenversichert bin. Das stimmt ganz und gar nicht und ich kann das widerspruchslos beweisen.
Meine Frage nun: wie soll ich weiter vorgehen? Es geht mir vor allen Dingen auch um den Ton, den ich anschlagen sollte (mit einer Drohung mit dem Gericht würde ich mich vorerst zurückhalten). Wie gesagt, ich bin, denke ich, in allen Hinsichten abgesichert, auch Schriftwechsel habe ich nur per Rückschein abgewickelt, so dass niemand behaupten kann, dass ich mir Versäumnisse zuschulden kommen ließ. Die Versäumnisse sind - beabsichtigt oder nicht - nur bei der RRV zu suchen. Ein einziges Beispiel: mein Rentenbescheid wurde am 30.08.2012 erlassen, erreichte mich aber erst am 27.12.2012, also knapp ein Drittel Jahr später!

Mit freundlichen Grüßen,

Argus
Fabritius (Moderator)
schrieb am 13.05.2013, 17:30 Uhr
Hallo. Die Antwort ist recht einfach: die Rentenbehörde darf nur abziehen, was hier auch eingeht. Wenn die Rumänen zu Unrecht Krankenversicherung einbehalten, dann müssen Sie in Rumänien bei der dortigen Behörde eine rückwirkende Richtigstellung bewirken. Das macht nicht die deutsche Rentenbehörde für Sie (sozusagen als "Ihre Sekretärin in Rumänien"). So lange aber die rumänische Behörde zu Unrecht Krankenversicherungsbeiträge einbehält, müssten Sie gegen den entsprechenden Abzug von der deutschen Rente Widerspruch einlegen können. Die Behörde kann dagegen argumentieren, dass in Rumänien der Bruttobetrag "gezahlt" ist und es nicht Sache der Rentenbehörde ist, was Sie mit dieser Rente machen (also z.B. zu Unrecht Krankenversicherung dort bezahlen). Wenn die Behörde so argumentiert, käme es darauf an, wie ein Richter das beurteilt... Ich rate jedenfalls dazu, schnellstmöglich in Rumänien eine rückwirkende Korrektur der Krankenversicherung zu fordern. Beste Grüße
Chris_1950
schrieb am 14.05.2013, 22:33 Uhr
Muss danach die gesetzliche Krankenversicherung informiert werden, dass man ausländische Rente bezieht? Es muss doch aus dieser Rente Kranken- bzw. Pflegeversicherung gezahlt werden, oder?
gerri
schrieb am 14.05.2013, 22:45 Uhr
@ Also mit Verlaub,eine jede Behörde hat Recht,die rumänische und die deutsche.
Der kleine Mann der an die Behörden anständig die Abgaben zahlt,muss auch noch womöglich zu einem Anwalt um sein gutes Recht zu erkämpfen.
Könnte man nicht diese Herrschaften alle auf den Mars schießen wo es nur Wasser gibt.(Am liebsten auch kein Wasser,denn diese kriegen den Hals nicht voll.)
-Was lernt man daraus? Immer mit Aufschuberklärung....
Argus
schrieb am 15.05.2013, 13:17 Uhr
Erstmal, haben Sie recht vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, Herr Fabritius

Zweitens: erst heute habe ich festgestellt, dass man mir nicht bloß für die rum. Krankenkasse Geld abzieht, sondern dass meine rum. Rente auch versteuert wird. Letzteres lässt sich nicht vermeiden, aber zumindest die Überweisungen an die Krankenkasse sind gesetzeswidrig.

Drittens: ich gebe Folgendes für all diejenigen bekannt, die interessiert sind und es noch nicht wissen:
1. der Wert des Rentenpunktes der RRv ist zurzeit: 762,10 Lei (bis Jahresanfang stand er bei 733,80)
2. für diejenigen, deren Rentenantrag 2011 oder 2012 gestellt wurde und die schon einen Rentenbescheid erhalten haben verändert sich der Wert des "punctaj mediu anual" ab 1.1.2013. Sie müssen jeweils diesen Wert mit 1,06 multiplizieren. Beispiel: in Ihrem rum. Bescheid steht:
- punctaj mediu anual: 1,50
- valoarea punctului de pensie: 732,80
- pensia calculata: 732,8 x 1,5 = 1099,20, rund 1100 Lei
Ab 1.1.2013 wird so berechnet:
- punctaj med. anual: 1,50 x 1,06 = 1,59
- valoarea punctului de pensie: 762,10
- Ihre neu berechnete Rente: 762.10 x 1,59 = 1211, 73 , rd. 1212 lei
Davon sollte für rum. Krankenversicherung kein Geld abgezogen werden, wohl aber wird alles über 1000 Lei versteuert, also im obigen Falle 212 Lei:
- Steuer: 212 x 16% = 34 Lei
Ihnen stehen folglich 1212-34 = 1178 Lei zu, die zum jeweiligen Wechselkurs in Euro umgerechnet werden.

Ich hoffe, so kann jeder Rentner, der auch aus RO Rente bezieht, nachvollziehen wieviel ihm eigentlich zusteht.

PS Renten unter 1000 Lei/Monat werden nicht besteuert


Gruß an alle,

Argus
Argus
schrieb am 15.05.2013, 13:41 Uhr
Speziell an Chris_1950:

Es gibt die Verordnung (Ordin 1285/2011) in der festgelegt ist, dass Rentenanwärtern, die außerhalb Rumäniens ihren Wohnsitz haben, nach Eingang ihres Antrags bei der RRv, diese einen Fragebogen zuschicken soll in welchem man angibt, ob man anderswo als in RO krankenversichert ist (belegen Sie das mit der Fotokopie Ihrer Krankenkarte!). Diesen Fragebogen muss man dann an die rum. Krankenversicherung senden, damit diese die RRv verständigen kann, die Abzüge für Krankenversicherung nicht zu tätigen.

Leider war das in meinem Fall so, dass ich dieses Formular (wovon ich keine Ahnung hatte) erst zusammen mit meinem Rentenbescheid erhielt, also ein-einhalb Jahre später. Natürlich war es die RRv, die ihren Aufgaben hier nicht dem Gesetz entsprechend nachgekommen ist, wodurch ich nun doppelt für Krankenversicherung zur Kasse "gebeten" werde (in DE und RO). Obgleich mein Schreiben (mit oben erwähntem Fragebogen) schießlich am 8.1.2013 bei der rum. Krankenversicherung eingegangen ist, wird mir bis heute weiterhin das Geld zurückbehalten.

Es ist gut, dass alle Anwärter auf rum. Rente darüber Bescheid wissen und womöglich das Formular in einem gesonderten Schreiben an die RRv beantragen.
Argus
schrieb am 15.05.2013, 15:55 Uhr
Ich möchte noch Folgendes hinzufügen: habe unter www.lapensie.com/calculul-impozitare-pensie.php eine einfache Formel gefunden, die, wenn man die genehmigte Rente darin eingibt, augenblicklich berechnet welche Abzüge für Krankenkasse +/- Steuer erfolgen.

Wie gesagt, wenn man angegeben hat, dass man in DE krankenversichert ist, darf eigentlich nur die Steuer abgezogen werden.

Gruß,

Argus
Argus
schrieb am 17.05.2013, 15:46 Uhr
Hallo, nochmal zum Thema

Was ich vergessen habe zu erwähnen: wer an die RRv schreibt, um das Formular an die rum. Krankenkasse zu erhalten, sollte die NOTIFICARE + DECLARATIE PE PROPRIE RASPUNDERE anfordern, so nennt sich der Wisch nämlich. Eventuell noch hinzufügen: cf OUG nr. 1285/2011. Und Briefe immer mit Rückschein senden!

Gruß von
Argus
Emilia
schrieb am 24.05.2013, 17:17 Uhr
Hallo, habe auch folgende Frage:
Wenn ich in Rumänien in einem Betrieb tätig war, der teilweise zum Bergbau gehörte und wir als "intreprindere de gradul 0 Zero" eingetragen waren, wie kann ich das hier geltend machen?
Denn es wurde bemängelt, dass man in meiner Bescheinigung zur 6/6 Regelung mehr Arbeitstage im Monat eingetragen habe, als es wirklich im betreffenden Monat gab, das aber weil man uns den 1 Tag schenkte, um mehr Gehalt zu erhalten, also eben wegen grad Zero". Die RV in Berlin will da nicht mit sich reden lassen, die verdächtigen mich, ich hätte irgendwie getrickst... kann mir da jemand einen Rat geben?
Fabritius (Moderator)
schrieb am 24.05.2013, 18:20 Uhr
Hallo Emilia,
man müsste der DRV Bund in Abhängigkeit der von dort vorgebrachten Argumenten im Einzelfall erwidern. Dem Argument, es sei ein Tag zu viel eingetragen, kann dadurch entgegnet werden, dass ja in der Bescheinigung nicht Kalendertage sondern tatsächlich gearbeitet Tage eingetragen sind und in Rumänien oft (nicht nur im Bergbau) z.B. zur Planerfüllung, bei Feiertagsausgleich oder einfach wegen Anordnung der wirtschaftsleitenden Organe eben ein Tag mehr gearbeitet oder gezahlt wurde - und der dann eingetragen werden musste. Zu dieser Frage gibt es auch Rechtsprechung.

Mir stellt sich aber die Frage, wieso Sie überhaupt eine Bescheinigung mit einzelnen Tagen haben, im Bergbau war es nicht üblich, als "Tagelöhner" zu arbeiten. Üblicher Weise gab es da einen festen Monatslohn, wo es auf die einzelnen Tage nicht ankam, sondern wo man die Lohnkürzungen (z.B. wegen unentschuldigtem Fehlen, wegen Krankheit - hier wurde nicht Lohn sondern Krankenbeihilfe gezahlt - oder wegen unbezahltem Urlaub) in Bescheinigungen als Auszug aus den Lohnlisten eingetragen hat.

Vielleicht sollten Sie Ihre Angelegenheit mal genauer prüfen lassen...
Grüße

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