Zwangsarbeiterentschädigung - Chancen schwinden. WAS NUN?

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Fabritius (Moderator)
schrieb am 09.01.2013, 12:41 Uhr (am 09.01.2013, 12:46 Uhr geändert).
In der SbZ Online vom 9.1.2013 wird eine umstrittene Entscheidung des Kassationsgerichtes in Bukarest besprochen. Nach dieser von bisher auch positiven Entscheidungen rumänischer Gerichte nun abweichenden neuen Entscheidung des Kassationsgerichtes sollen Verschleppungen vor dem 6.3.1945 nicht unter das Gesetz 221/2009 fallen.
Skandalöse Entscheidung des Obersten Gerichtes in Rumänien

Durch diese sehr umstrittene Entscheidung sind die Chancen auf eine Geldzahlung schlechter geworden (aber noch nicht ganz ausgeschlossen, weil das Gericht nur eine Auslegungsregelung zu dem Gesetz nach jetztigem Wortlaut abgegeben hat).

WAS NUN - fragen sich viele Betroffenen. Die Entscheidung, ob in Angesicht der Verschlechterung der Chancen laufende Verfahren weiter verfolgt werden, muss jeder selbst treffen. Eine Empfehlung dazu kann leider nicht abgegeben werden, weil diese von der persönlichen Einstellung des Betroffenen abhängt. Dazu aber folgende Überlegungen, die vielleicht bei einer Entscheidung helfen:

Für eine Weiterführung entscheiden sich die Personen, die eben alles versucht haben wollen und sich eine derartige Frechheit (nichts anderes ist die zielgerichtete Entscheidung dieses Gerichtes) nicht bieten lassen wollen. Diese Personen sichern sich die Möglichkeit, bei Eintreffen der mehrfach von Regierung und Staatspräsident zugesagten geforderten Anpassung der Rechtslage von dieser vielleicht eingeschlossen zu werden und dann eine Entschädigung zu bekommen.

Gegen eine Weiterführung entscheiden sich Personen, die sich sagen, es gehe um Geschehen in der Vergangenheit, mit der man abgeschlossen habe oder abschließen könne und daher keinen Aufwand mehr treiben möchte. Diese Personen haben das Risiko, dass sie bei der geforderten Verbesserung der Rechtslage vermutlich „aussen vor“ bleiben.
Für beide Entscheidungen gibt es – je nach persönlicher Einstellung – gute Argumente, auch wenn die Entscheidung nicht einfach ist.

Zur Erinnerung: 1996 gab es im Rentenrecht eine deutliche Verschlechterung (40%-Kürzung der FRG-Anteile) in Deutschland. Auch damals stand die Frage: dagegen vorgehen oder nicht. Einige haben sich fürs Angreifen entschieden, andere haben es bleiben lassen. 10 Jahre später kam die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichets: wer sich gewehrt hat, wurde in Übergangsregelungen einbezogen und hat - je nach Fall - eine Ausgleichszahlung bekommen (z.Teil einige Tausend €), wer sich damals nicht gewehrt hatte, blieb automatisch aussen vor.

Betroffene müssen also nach ihrer eigenen subjektiven Einstellung zu einer Entscheidung kommen.

Sofern sich Betroffene für eine Fortsetzung der Verfahren entscheiden, werden Sie vom Verband und allen aktiv im Kampf für eine gerechte Entschädigung dieses Unrechtes tätigen Mitstreitern jede Unterstützung erfahren, die möglich ist.

Abschließend noch einige sachliche Hinweise und Klarstellungen:

- die Entscheidung betrifft NICHT die Deportationsfälle nach dem 6.3.1945 (es gab welche, sowohl nach Russland, als auch in andere Landesteile in Rumänien)
- die Entscheidung betrifft NICHT die Verfahren gemäß Dekret 118/1990 (Zahlung von laufenden Entschädigungsrenten an Betroffene oder hinterbliebene Ehegatten durch die örtlichen Sozialbehörden in Rumänien)
- die Entscheidung ist ALLGEMEIN und ersetzt nicht die konkrete Entscheidung der Instanzgerichte in den einzelnen von den Betroffenen eingeleiteten Verfahren

Fabritius
azur
schrieb am 09.01.2013, 13:11 Uhr
Sehr geehrter Herr Dr. Fabritius,
diese Informationen gehören nicht auf Treffpunkt, sondern in die DRUCKAUSGABE der SBZ, da die betroffenen Landsleute zu unserer älteren Generation gehören, werden sie die Informationen nicht im Internet suchen.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 09.01.2013, 23:44 Uhr
Hallo Herr Azur,

Sie haben Recht, nach meiner Meinung gehören die Informationen zu dem Urteil sowohl in die Druckausgabe (dort erreichen sie allerdings nur die Verbandsmitglieder und einige politischen Entscheidungsträger und Multiplikatoren, die eine gedruckte SbZ zugeschickt bekommen) ALS AUCH hierher, wo sie weltweit von allen Interessierten gelesen werden können.

Der Einsatz für diese Sache beschränkt sich nicht auf die Verbandsmitglieder sondern ist für alle Betroffenen von Interesse. Auch für Nichtmitglieder, die eine Druckausgabe der SbZ nicht bekommen.

Zusätzliche Infos, die in offenen Diskussionsforen zusammengetragen werden, können im Einzelfall auch den Weg in die Druckausgabe finden, die Redaktion liest hier mit. Sie freut sich auch immer über weiterführende Leserbriefe, wenn diese einen sachlichen Kern haben und für die Gesamtleserschaft von Interesse sind.

Viele Grüße
Fabritius

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