Arbeitsjahre in Siebenbürgen nicht anerkannt

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Palukes
schrieb am 11.01.2013, 17:48 Uhr (am 11.01.2013, 18:02 Uhr geändert).
Hallo,

mein verstorbener Vater hatte sich sehr darüber aufgeregt, dass seine Arbeits- (und Wehrdienstzeit im RO-Heer) in seinem Rentenverfahren nicht anerkannt wurden.

Nach Entlassung aus der Volksschule hatte er im großelterlichen Betrieb (Landwirtschaft) in Siebenbürgen gearbeitet - bis zur Einberufung in das RO-Heer 1941.

Im Rentenverfahren lagen zwei schriftliche Zeugenaussagen vor, die das bestätigten. Die Rentenversicherung wollte jedoch noch eine dritte Zeugenaussage, die mein Vater leider nicht beibringen konnte.

So wurden rentenversicherungsrechtlich wesentliche Zeiten seines Arbeitslebens in Siebenbürgen nicht anerkannt. Er konnte seine Arbeitszeiten von 1928-1941 nicht nachweisen. Auch die Wehrdienstzeit im RO-Heer (1941-1943) wurden nicht anerkannt.

Meine Frage ist, ist das ein Einzelschicksal oder ist das so vielen Siebenbürgern gegangen?

Vielen Dank für eine Antwort.
Palukes
schrieb am 12.01.2013, 10:41 Uhr
Ergänzen möchte ich noch, dass mein Vater den Flüchtlingsausweis A hatte, welcher auch mir als Nachkomme und in Rente vorliegt. Ich verstehe nicht, warum ihm seine Arbeitsjahre in Siebenbürgen als Landwirt nicht anerkannt wurden, obwohl er zwei schriftliche Zeugenaussagen hatte. War es abhängig davon, ob Rentenversicherungsbeiträge (ab 1928) gezahlt wurden? Was hat denn sonst diese Flüchtlingsausweis A für einen Sinn in Rentenangelegenheiten?
Fabritius (Moderator)
schrieb am 28.02.2013, 18:13 Uhr (am 28.02.2013, 18:14 Uhr geändert).
Hallo Palukes.

Die Rentenversicherung ist - wie der Name sagt - eine Versicherung, wird also von Beitragszahlungen bedingt.

Das Fremdrentenrecht soll Betroffene so stellen, als ob diese ihr Versicherungsleben in Deutschland zurückgelegt hätten. Gleichzeitig ist ein Entschädigungsgedanken darin enthalten. Eine Besserstellung im Vergleich mit in Deutschland lebenden Personen soll hingegen nicht erfolgen.

Im Ergebnis bedeutet das: wenn in Rumänien keine Beiträge gezahlt wurden, weil damals eine Versicherungspflicht dort noch nicht bestand, liegen auch keine Beiträge vor, die (nach § 15 FRG) anerkannt werden können. Dann ist zu prüfen, ob in Deutschland am 1.3.1957 (Stichtag im Gesetz) Versicherungspflicht bestanden hätte, wenn die gleiche Arbeit an diesem Stichtag hier verrichtet worden wäre. Ist dieses der Fall werden Zeiten nach dem 17. Lebensjahr als "Beschäftigungszeit" (§16 FRG) anerkannt.

Wie es sich nun genau im Fall Ihres Vaters verhält, müsste genau geprüft werden.

Viele Grüße
deguoren
schrieb am 02.03.2013, 20:35 Uhr
Jetzt rede ich als richtiger Deutscher mal mit..
Ich bin in Deutschland geboren und 62 Jahre alt. Ich bin vor 15 Jahren in Konkurs gegangen mit meiner Firma dank extrem hoher Zahlungen an das Finanzamt.danach war ich 10 Jahre krank ohne auch nur 1 Cent von dieser Regierung zu bekommen und bin untergetaucht bei einer Sozialhilfeempfaengerin.
mein Antrag auf Sozialhilfe wurde trotz Krankheit abgelehnt.
Nun bekomme ich bald Rente mit 35 eingezahlten Jahren,,und ich bekomme dann 300 Euro Rente als echter Deutscher,, Ein Echter Deutscher muss 30 versicherte Jahre Renteneinzahlung nachweisen, sonst bekommt er gleich 0 Euro Rente.. Mit welcher Dreistigkeit kritisieren hier in Deutschland Spaetaussiedler die niedrige Rente,, Ich als richtiger Deutscher bin hier zweite Klasse und nicht ihr Spaetaussiedler, die extrem mehr Rente bekommen als ich, obwohl viele spaetaussiedler nicht einen Tag in Deutschland gearbeitet haben,,, spendet mir mal bitte ein paar Euro von eurer nicht berechtigten hohen Rente.. Punkt.. Ein Deutscher,,also kein Wladimar, der von deutschen Beamten aufgefordert wurde nun Waldemar zu heissen,, Dieser Namensbetrug ist nun mal da, damit die echten Deutschen nicht hellhoerig werden..
Lilith
schrieb am 02.03.2013, 21:01 Uhr
@ an den ECHTEN DEUTSCHEN SPAM-HANSGROßMAUL;
wenn Sie gewillt sind Ihren Hut aufzuhalten, bin ich gerne bereit Ihnen paar meiner heute (innerhalb Deutschlands) schwerverdienten Penunzen einzuwerfen!


(marginal; was würden diese umgerechnet in Reichsmark denn ausmachen, Sie Scherzkeks???)
TAFKA"P_C"
schrieb am 02.03.2013, 21:07 Uhr (am 02.03.2013, 21:24 Uhr geändert).
Jetzt rede ich als richtiger Deutscher mal mit..

Hast du Kinder, die deine Rente bezahlen sollen, du richtiger Deutscher??? Und dem Wladimar, solltest du eine Entschädigung dafür zahlen, weil er der "echten Deutschen" wegen, in die Steppe Kasachstans deportiert wurde!
Kichermaus
schrieb am 02.03.2013, 21:26 Uhr (am 02.03.2013, 21:27 Uhr geändert).
@"Richtiger" Deutscher
...bin untergetaucht bei einer Sozialhilfeempfaengerin.

Möglicherweise auch bezeichnend für ein eventuelles Schmarotzerleben auf Kosten einer Frau, zumal SH-Empfängerin ... ???

Am liebsten würde ich ausspucken.
gerri
schrieb am 02.03.2013, 21:29 Uhr
@ Deguoren du echter,warum frägst du nicht das echte deutsche Finanzamt wo deine hart verdienten Kröten sind,in der Stammkneipe wohl?
pim SA.
schrieb am 02.03.2013, 22:25 Uhr
Hallo Leute!!.Ein"echter Deutscher Trojaner" hatt unser Forum angegriffen.Alarmstufe rot wird ausgerufen,auf auf zum Kampf gegen diesen Feind der unsere Siebenbürger Sachsen aufs niedrigste beleidigt hat.Also im Ernst,ich denke das ist kein richtiger Deutscher, sondern eine andere Figur die da frei herumlauft.
Joachim
schrieb am 02.03.2013, 22:29 Uhr
Hallo Horst,
bist du ein heimlicher Schläfer......
Du bist schon seit 2011 angemeldet und ergreifst erst Heute das Wort?
Warum hast du so lange geschlafen ?......
Schreiber
schrieb am 02.03.2013, 22:46 Uhr
ein "echter Deutscher"? eher ein echter Dummkopf und ein Lügner dazu.

1) ein "echter Deutscher" schreibt nicht von einer "Empfaengerin" und wird auch nicht "hellhoerig", sondern der kennt ä und ö
2) Eine Firma die "extrem hohe Zahlungen" an das Finanzamt leisten muss, geht nicht Konkurs sondern hat "extrem hohe Gewinne".
3) Ein Selbständiger der dann Sozialsysteme schmarrotzt hat keine "35 eingezahlten Jahre", weil er als Firmeninhaber gar nicht in die Rente einzahlen muss.
4) WENN er wirklich 35 Jahre (freiwillig) eingezahlt hat, dann bekommt er daraus auch Rente.

Fazit: die ganze Geschichte ist von vorne bis hinten unschlüssig... (andere würden sagen "erstunken und erlogen" aus primitivem Sozialneid und Unkenntnis heraus). Haben Sie wenigsten Kinder in die Welt gesetzt, die heute Beiträge in die Rentenkasse einzahlen und diese so finanzieren - wie die Kinder der Spätaussiedler, von denen Sie keine Ahnung haben, aber von deren Beitragszahlungen etwas ab haben wollen?

Grüße
Kichermaus
schrieb am 02.03.2013, 22:50 Uhr
Sehr gute Entlarvungskunst.
pim SA.
schrieb am 03.03.2013, 02:03 Uhr
Hallo Joachim,Gut beobachtet, ich schlafe lieber in unserem heutigen Deutschland den schlafen ist gesund und schohnt die Nerven.Aber manchmahl werde ich wach,wenn so ein Affengesicht mit seinen miesen Sprüchen meinen Schlaf unterbricht.Apropo,kennen wir uns von irgentwo?.Gruß von "Pim SA".
getkiss
schrieb am 03.03.2013, 07:42 Uhr (am 03.03.2013, 07:47 Uhr geändert).
Nun bekomme ich bald Rente mit 35 eingezahlten Jahren,,und ich bekomme dann 300 Euro Rente als echter Deutscher

Also, bekommt unser "Echter" mit 62 eine Rente von 3oo€.
Die Rentenzahlung ist keine normale Alters-Rente, die ab dem 65. Lebensjahr beginnt.
1. Entweder ist er in Frührente, oder
2. Bekommt er Krankheitshalber eine Berufsunfähigkeitsrente.
Fall 2 ist mir nicht so bekannt - es mögen die "Spezialisten" ran.

Fall 1.
Mit 62 ist er mindestens 3 Jahre/36 Monate früher in Rente.
Dafür gibt es pro Monat 0,3% Abzug, also insgesamt
36x0,3%=10,8% Abzug.
Der ausgezahlte Betrag von 300€ entspricht also 89,2% der Vollrente.
Die wäre: 300/0,892=336,32€

Die Rente wird aus den angesammelten Punkten gerechnet.
Ein Rentenpunkt entspricht einem (für jedes Jahr separat, durch Gesetz festgelegtem) mittleren Jahreseinkommen.
Der Wert eines Punktes betrug 2012 genau 27,20€
Unser Mann hat in 35 Jahren also:
336,32€:27,20(€/Punkt)=12,365 Punkte gesammelt.
Sehr wenig.

degu... war vor 15 Jahren Pleite, danach 10 Jahre krank.
Nehmen wir also an, er war ca. 6 Jahre erwerbstätig als abhängig Beschäftigter.
Wenn er 35-15=20 Jahre selbständig war, bzw. jedes Jahr für ein minimum von 0,3 Punkte einzahlte, dann hat er in seiner Selbständigenzeit 6 Punkte gesammelt.
Bleiben für die 6 Jahre versichertenzeit als abhängig Beschäftigter noch 6,365 Punkte, also etwas mehr als 1 Punkt/Jahr.
Dass würde heissen, @degu... hat eigentlich nicht schlecht verdient, hatte in etwa ein mittleres Einkommen.

Natürlich, alles da oben ist reine Spekulation, fast alles ist reines Rechenbeispiel.
Zeigt trotz dem etwas:

1. Für die Absicherung des Alters musst ansparen. Ansonsten, gerade dann, wenn alt und pecheshalber auch noch krank, haste wenig Geld.

2. Wenn Du als selbständiger gut verdienst und dem Staat nicht den Anteil abgibst (Steuer), hast irgendwann großes Pech. Staat/Finanzamt kommt drauf, vordert seinen Anteil.Das kann eine 5-stellige Zahl, über 100.000 € locker erreichen in 20 Jahren.
Wenn die Gewinne des selbständigen "verlebt" wurden, ist in der Firma auch nicht viel drin: Pleite.
Das gebaute Eigenheim möglicherweise auch: versteigert.

3. Darum gilt von Alters her der Spruch:
Spar in der Zeit, dann hast in der Not.

Oder: "Wenigstens 20 Jahre meines Lebens habe ich schwer gearbeitet, aber auch gut gelebt".

Alles eine Frage der: Lebenseinstellung.
Die Kritik von @Schreiber an dem "Echten Deutschen" ist in hohem Maße unberechtigt. Der hat halt "nur" Pech gehabt, weil er meinte, er sei "gscheider" als wir alle, die rechtzeitig ein Teil des Einkommens auf die Kante der Rentenversicherung legten und brav die Steuer zahlten. Angeblich sind wir Alle, der Staat. In so fern hat @degue...versucht uns alle zu täuschen.

Er hat "gespielt". Eine "cacialma" (Täuschung) beim Pocker versucht. Mit hohem Einsatz, wie unser Kartenspieler auch, nur das "Glück" war nicht auf seiner Seite, sondern auf der "anderen".

So einfach ist ein Wort zum Sonntag....
Und so schwach "die Entlarvungskunst" von @Schreiber.
Aber das ist uns bekannt.
Sorry, @Kichermaus, den Daumen heben war voreilig. Aber was ich hier schrieb, war eigentlich an @"Niemand" adressiert, nur reiner Zeitvertreib...
Joachim
schrieb am 03.03.2013, 08:06 Uhr
Hallo getkiss,
die Zeiten haben sich aber geändert.

Zu "deiner" Zeit gingen die Uhren noch anders.
Und da müssten wir auch wieder hin.

Wer heute in Leiharbeitsfirmen sein Einkommen verdienen muss, kann kein Geld zurücklegen.
Auch Leute die mehrmals Arbeitslos wurden, sowie Erkrankte, Verunfallte, Alleinerziehende, in Konkursgegangene....
können alle kein Geld spareen.

Das ist ja eh nur eine Verschiebung von der Gesetlichen Rente zu den Privaten Versicherungkonzernen.

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