Frage wegen Pass

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anaplevna
schrieb am 16.01.2013, 12:14 Uhr
Hallo, alle

Ich muss meiner Tochter, noch 13 Jahre den Pass erneuern, damit sie irgendwann die deutsche Staatsbürgerschaft kriegt. Ich habe für sie natürlich die Aufenthaltsgenehmigung, allerdings als Stempel( Klebebild, oder so) im Pass. Reicht das beim Konsulat??? Weil so einige behaupten, sie hätten ein Papier vom Ausländeramt indem der Aufenthalt drinnen steht. Das Amt hier vor Ort konnte mir keine Informationen geben und allzu viel habe ich leider auf der Seite vom Konsulat nicht verstanden. Die Frau Konsul hat mir auch nicht mehr geantwortet nachdem wir Termin vereinbart haben. Rest hätte ich alle Papiere in Ordnung.

Freue mich für eine Kurze Antwort, danke schon mal im Voraus,

Annkathrin :-)
brüllLöwebrüll
schrieb am 17.01.2013, 15:14 Uhr
Ganz klar kommt nicht hervor was Sie wissen wollen.

Da Sie mutmaßlich Staatsbürgerin eines EU Mitgliedslandes sind, kann Ihnen der Aufenthalt in Deutschland sowieso nicht verwehrt werden.

Solange es Ihnen nicht danach dürstet spezielle - z.B. politische - Ämter in Deutschland zu bekleiden, für die deutsche Staatsangehörigkeit Voaussetzung ist, bringt eine deutsche Staatsangehörigkeit für Sie und Ihre Tochter keinerlei auf den ersten Blick erkennbare Vorteile mit sich.

Selbst dann, wenn Sie derzeit - was auf Grund des aufrechten Aufenthaltstitels für Ihre Tochter nicht anzunehmen sein dürfte - keine ganz legale arbeitsrechtliche Position in Deutschland hätten, wäre das auch nur noch ein Problem von sehr kurzer Dauer. Ab 1.1.2014 sind auch die Staatsbürger der zuletzt in die EU gekommenen Länder - wie z.B. von Rumänien oder Bulgarien - arbeitsrechtlich deutschen Staatsangehörigen völlig gleichgestellt.

anaplevna
schrieb am 17.01.2013, 16:38 Uhr
Mir geht es darum, wenn ich jetzt meiner Tochter den neuen rumänischen Pass mache... sie hat einen Stempel im Pass aus dem der Aufenthalt in DE zum Vorschein kommt. Andere sagen sie hätten den Aufenthaltstitel nicht im Pass drinnen, sondern sie hätten irgendein Schreiben vom Ausländeramt in dem drinnen steht, dass sie in DE bleiben darf. Sie bzw. beide sind ja auch in DE polizeilich gemeldet.

Wenn dem so ist wie sie sagen, mache ich mir keine Sorgen. Danke :-)

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