Aufschub der Rente aus Rumänien

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ely
schrieb am 18.07.2013, 22:38 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren
Meine Frau geht demnächst in Rente da sie auch in Rum gearbeitet hat möchte sie ja die Jahre von dort von der Deutschen Rentenversicherung Ausbezahlt bekommen und nicht aus Rum.kann man ein Aufschub machen?
Ich Bedanke mich in vorhinein für ihre Antwort.
Georg Schell
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 23.07.2013, 08:25 Uhr (am 23.07.2013, 08:29 Uhr geändert).
An der Rechtslage hat sich nichts geändert:

www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/verband/11448-fiktivabzug-unter-keinem-rechtlichen.html

und weitere Artikel im Bereich Zeitung, Rechtsfragen.
Grüße
E. Graeff
indahnet
schrieb am 11.11.2013, 09:01 Uhr
Lasse dich am besten vom Rentenberater der Rentenkasse beraten. Der kann dir genaue Auskunft darüber geben.

Auch ein Fachanwalt im Bereich Arbeits- oder Sozialrecht sollte hier genaue Auskunft geben können. Im Forum ist eine Rechtsauskunft sowieso nicht erlaubt.
sigBenning
schrieb am 11.11.2013, 21:55 Uhr
Hiermit gibt ihnen Recht einen Rechtsanwalt für Fremdrentenangelegenheit einzuschalten???
Fabritius (Moderator)
schrieb am 11.11.2013, 22:09 Uhr
"Rentenberatung" durch Berater der Rentenbehörde gibt immer die Rechtsauffassung der Rentenbehörde wieder, egal ob diese dem Betroffenen hilft oder nicht. Bei streitigen Fragen wird Behördeninteresse vertreten, auch wenn Sozialgerichte z.B. die konkrete Frage anders entscheiden.

Nur ein Beispiel: Rentenbehörden erzählen den Betroffenen nicht, dass sie bei Vorlage geeigneter Unterlagen statt 5/6 eben 6/6 der Werte anerkannt bekommen. Einige erzählen sogar, es gäbe NUR 5/6. Hat jemand sogar die richtigen Unterlagen dabei, heisst es gelegentlich schon mal "die nützen nichts, die können Sie wieder mitnehmen". Das Sozialgerichte aber Lohnzahlungslisten (Auszüge) mit genauen Angaben zu Lohnunterbrechungssachverhalten ANERKENNEN (ausser in Hessen) und damit die Behörden zu 6/6-Anerkennung verpflichten, wird nicht erzählt... Ist ja auch nicht Meinung der Rentenbehörden...

Auch in den Versicherungsämtern, Gemeindeverwaltungen etc. sind Beratungen DANN hilfreich und gut, wenn es um allgemeine Fälle ohne FRG- oder zwischenstaatlichen Bezug (z.B. zu Rumänien) geht. Damit sind dort z.B. einfach zu erledigen: Rentenantragstellungen, wenn das Rentenkonto KURZ vorher professionell geklärt worden ist.

Ist die Kontenklärung aber schon einige Zeit her und hat sich vielleicht einiges geändert oder geht es sogar um Fragen des zwischenstaatlichen Rentenbezuges oder z.B. der Zuordnung von rentenrechtlichen Zeiten im Ausland (in Rumänien) fehlt dort sowohl Erfahrung als auch Fachkenntnis.
Sind evtl. sogar Vergleichsberechnungen nötig, was für einen selbst günstig ist oder eben nur für die Rentenbehörde (...), ist man dort fehl am Platz. Derartige Berechnungen stellt die Behörde bestensfalls für sich selbst an...

Grüße
gerri
schrieb am 12.11.2013, 09:01 Uhr (am 12.11.2013, 09:21 Uhr geändert).
@ Das ist doch klar,bei den Behörden im Wohnort braucht man vom Aufschub
gar nichts bringen,da es meistens unbekannt ist, man beantragt die Rente mit allen nötigen Unterlagen und den nächsten Tag
schickt man die Aufschub-Erklärung per Einschreiben an die zuständigen Behörden nach Berlin oder sonstwohin.

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