Nachgewiesene und Glaubhafte Zeiten
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Hallo Herr Kaltenberg. Die Konsequenz fehlender Unterlagen ist - unabhängig vom Grund dafür - der pauschale Abzug vermuteter Lohnunterbrechungen im Umfang von 1/6 der Zeitspanne. Wenn Sie den pauschalen Abzug vermeiden wollen, geht das nur durch den Nachweis, dass Sie eben weniger (bis keine) Lohnunterbrechungen hatten. Das allgemeine Prinzip der Beweislast für denjenigen, der etwas geltend macht, werden wir nicht beseitigen können. Lohnunterlagen müssen nach rumänischen Recht unbefristet archviert werden, nach Betriebsauflösung eben in zentralen Archiven. Meist sind Unterlagen noch zu bekommen. Viel Erfolg
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