Widerspruchsbescheid-FRG Rentenkürzung

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Siggi
schrieb am 05.01.2008, 16:05 Uhr
Die Deutsche Rentenversicherung hat meinen Widerspruch gegen die FRG-Kürzung zurückgewiesen und darauf hingewiesen dagegen
nur noch beim Sozialgericht klagen zu können(Rentenbeginn erst
Oktober 2000).Wenn nun nach den neuesten Urteilen des EuGH doch noch einmal die Rechtmäßigkeit der Kürzung überprüft,und
ev.erfolgreich geklagt wird,wie soll man sich nach dieser
Ablehnung des Widerspruchs verhalten?
Fabritius (Moderator)
schrieb am 06.01.2008, 23:11 Uhr
Klage einlegen und ein Ruhen des Verfahrens beantragen, weil (unabhängig von der EuGH-Entscheidung) die Übergangsvorschriften geprüft werden und die Rentenbehörden inzwischen deswegen alle Verfahren ruhen lassen. Nur in Einzelfällen, in welchen der zuständige Beamte die neuen Informationen noch nicht hat, wird ablehnend entschieden.
Viele Grüße
Siggi
schrieb am 08.02.2008, 11:53 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabrizius,
wie von Ihnen empfohlen Klage beim Sozialgericht eingereicht
und nun die Antwort(es ist übrigens die Rente meiner Frau):
Deut. Rentenversicherung Bund beantragt die Klage abzuweisen.
Derzeit ist ein Revisionsverfahren beim BSG unter dem Akt.Zeich.B4RA 92/07 anhängig.In diesem Verfahren soll geklärt
werden,ob die Begrenzung der Anhebung der Entgeltpunkte für FRG-Zeiten auf den 30.06.2000 rechtens ist.Wir bieten daher das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BSG an.
Das Sozialgericht fragt ob meine Frau sich dem anschließt.
Dies werden wir nun machen.

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