Rentenantrag R 100; R810 und VO712

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AnitaBB
schrieb am 21.01.2008, 15:05 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius,
bin als neues Mitglied in Ihr Forum hinein gekommen und habe einige Fragen zu meinem bevorstehenden Rentenantrag. Meine Rentenunterlagen wurden von ihrem Mitarbeiter H. Mirko Dost im Jahre 2003 kontrolliert und für richtig befunden - kurz und gut Kontostand ist geklärt beginnend 1959-1982 in Rumänien (mit Ausbildungs- u. Militärunterbrechungen) und ab 1982-dato im Bundesgebiet.
Durch den EU Beitritt Rumäniens ist die Sachlage jetzt inzwischen geändert, wie ich aus der SZ und auch im Forum herauslesen konnte. September laufenden Jahres erfülle ich die Bedingungen für die Altersrente (Jahrgang 43) und hätte dann gerne meinen definitiven Altersrentenbescheid in den Händen.
- Nun hatte ich vorab den Antrag R100 ausgefüllt und vom lokalen Rentenberater erhielt ich den Vordruck R 810 (Meldung zur Krankenversicherung der Rentner [=KVdR Unterfranken/Würzburg]nach §201 Abs.1SGB V) in dem auch auf ein Merkblatt hingewiesen wird das man erhalten haben soll (ist im Internet einzulesen [url]www.ao-ms.de/KVdR.pdf[/url] ). Ich bin seit 84 bei der Techniker Krankenkasse pflichtversichert und würde auch da bleiben. FRAGE: Als Rentner kommt man automatisch in eine andere KV, oder ist das eine Abwerbemasche??
- Im Internet und von anderen Betroffenen wurde mir gesagt, dass für die in Rumänien geleistete Arbeitszeit von dort auch die Rente zu beziehen ist. Klingt logisch, doch schau ich einer solchen Verwirklichung mit sehr großer Skepsis entgegen. In dem Vordruck VO 712 (der Dt. Rentenversicherung) wird die Kontenklärung in Rumänien verlangt und somit eine Rente von dort. Gleichzeitig werden auch die originalen Unterlagen verlangt. Ich war in der glücklichen Lage mir die Unterlagen (Arbeitsbuch, Ausbildungsdiplome und Bestätigungen bezüglich 5/6 zu 6/6) beschaffen zu können. Aus Ihrer Erfahrung her ist es sinnvoll seine Originale den Behörden in Rumänien anzuvertrauen, oder reichen auch beglaubigte Kopien??
- Wenn man den anerkannten Vertriebenen-Status Typ A hat, (Einreise Dezember 1982) ist dann die neue EU-Reglung auch gültig oder geht es automatisch nach dem FRG?? und man hat mit den rumänischen Behörden weiter nichts mehr zu tun?
- In Rumänien hatte ich knapp 10 Jahre im Bergbau gearbeitet und bin hier bei der Knappschaft-Bahn-See versichert worden. Kann die Knappschaft meine Mitgliedschaft kündigen, da die Beitragszeiten in Rumänien angefallen sind?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen,
AnitaBB.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 21.01.2008, 21:32 Uhr (am 21.01.2008, 21:36 Uhr geändert).
1) nein, stimmt nicht. Die bisherige Krankenkasse prüft, ob der Rentenbewerber die Voraussetzungen der KVDR (Krankenversicherung der Rentner) erfüllt (9/10-Belegung der zweiten Versicherungshälfte) und dann bleibt er dort als Pflichtmitglied. Sonst kann er sich freiwillig oder privat versichern, hängt vom Einzelfall ab.

2) Rentenbezug in Rumänien ist NICHT LOGISCH, weil Betroffene nach der Vertreibung nicht mehr dort sondern in Deutschland leben. Das FRG (Fremdrentengesetz) als Konsequenz des Kriegsfolgeschicksals gilt weiter und ist nicht Dispositionsmasse der Rentenbehörden. Diese sind Exekutive und sollen das Gesetze-machen und Auslegen denen überlassen, die in einem Rechtsstaat dafür zuständig sind: dem Gesetzgeber (Bundestag) und den Gerichten.

3) Nein, die Knappschaft kann nicht "kündigen", weil die Zeiten in Rumänien angefallen sind. Auch sie wendet das FRG an. Es gibt genaue Zuständigkeitsregeln, die beachtet werden müssen. Allerdings ist die Knappschaft nach meiner Erfahrung nicht die beste Rentenbehörde, an die man geraten kann... Bei FRG-Anwendung ist sie mit die restriktivste und hat auch nicht die Erfahrung, die z.B. die DRV Bund in Berlin hat. Mit anderen Worten: mit der Knappschaft muss man um Sachen streiten, die bei der DRV Bund selbstverständlich sind.

4) Vertriebenenstatus (=FRG-Anwendung) und EU-Mitgliedschaft haben nichts miteinander zu tun. Das FRG gilt unverändert auch nach dem EU-Beitritt Rumäniens weiter. Originale würde ich NICHT wegsenden, besser beglaubigte Kopien machen lassen (gratis für Rentenzwecke im Rathaus beim Versicherungsamt oder Meldeamt). Es ist schon vorgekommen, dass Behörden die Unterlagen "leider verlegt" haben und dann erneut beglaubigte Kopien anfordern.

Viele Grüße
AnitaBB
schrieb am 23.01.2008, 14:56 Uhr
Sehr geehrter H. Dr. Fabritius,
nochmals vielen Dank für Ihre prompte aufschlußreiche Antwort. Bis September habe ich noch Zeit und wie mir der Sachbearbeiter sagte vor drei Monaten soll ich meinen Antrag nicht abschicken. Werde weiter in der SZ und auch in diesem Forum die Gegebenheiten verfolgen und bei Bedarf mich wieder über das Forum oder auch direkt melden.
Mit freundlichem Gruß,
AnitaBB.
Siggi
schrieb am 23.01.2008, 19:58 Uhr
Achtung bei der Knappschaftsrente was die im rumänischen Begbau gearbeiteten Jahre betrifft.Da versucht die Knappschaft
(besonders in Bayern)immer den Weg mit der geringsten Bewertung zugehen.Das beginnt scho bei der Einstufung des Bergbauzweiges (Kohle,Erz)mit dem Untertage-oder Übertagestatus (nach 8 Jahren untertage gibt es zusätzlich Entgeltpunkte)usw.
Siggi
AnitaBB
schrieb am 30.01.2008, 12:13 Uhr
Hallo,
Danke für den Tipp. Meine in RO zurück gelegten Arbeitszeiten wurden von einem Rentenfachmann überprüft und die von der Knappschaft gemachten Einstufungen für richtig befunden.
Was die Zusatzentgeltpunkte anbelangt, wenn ich mir das jetzt so gerade durchlese, drängt sich mir eine Frage auf.

Zitat: (aus der Renteninfo der Knappschaft) "Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage.
...Für den Leistungszuschlag sind volle 8 Jahre anrechenbar. Ermittlung der zusätzlichen Entgeltpunkte. Da mindestens 6 volle Jahre mit ständigen Arbeiten unter Tage vorhanden sind, ergeben sich -vom sechsten bis zum zehnten Jahr 3 Jahre mal 0,125 Entgeltpunkte= 0,3750 Punkte."
Frage: wenn volle 8 Jahre anrechenbar sind wieso wird dann nur mit drei Jahren gerechnet? Diese 0,3750 Punkte sind in den bisherigen Rentenauskünften berücksichtigt worden.
mfG. AnitaBB.
Siggi
schrieb am 31.01.2008, 15:47 Uhr
Da Ihre Unterlagen geprüft wurden,hoffe ich für Sie es ist alles in Ordnung.Ich habe Sie gefragt in welchem Bergwerk Sie
in Rum. gearbeitet haben.Der Grund: die meisten Landsleute
glauben Steinkohlebergbau wird höher als Erzbergbau bewertet.
Dem ist aber nicht so.Die Arbeitsjahre in der Steinkohle werden nach Bereich 01 der Anlage 14 zum SGB VI geringer bewertet als die im Erzbergbau nach Bereich 03.Natürlich
versucht die Knappschaft immer in den für sie günstigsten
Bereich einzuordnen.Und nun zum Leistungzuschlag.Zusätzliche Entgeltpunkte bekommt man wenn man mindestens 6Jahre untertage gearbeitet hat.Dann vom 6-ten bis zum 10-ten Jahr
0,125 Entgeltpunkte pro Jahr,vom11-ten bis zum 20-ten Jahr
0,250 Entgeltpunkte pro Jahr und für jedes weitere Jahr
0,375 entgeltpunkte.Es wird auch unterschiedlich bewertet
ob Ihre Tätigkeit als Untertagearbeiten,als Hauer-Arbeiten,
oder als ständige Arbeiten unter Tage eingestuft sind. Erstere weden nur zu 2/3 anerkannt,letztere voll.
Da die Entgeltpunkte für die Knappschaftsjahre mit 1,3333
multipliziert (erhöht) werden sehen Sie wie wichtig es ist
sehr vorsichtig zu sein und wenn erforderlich zusätzliche
Bestätigungen aus Rum. zu besorgen.So jetzt reicht es.
Wenn Sie zusätzliche Fragen haben melden Sie sich auf meiner
Seite.Ich habe Ihnen da auch schon geschrieben.

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