Witwenrente aus Rumänien

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Jasmine
schrieb am 12.07.2017, 23:38 Uhr
Hallo

mein verstorbener Mann,kam 1972 aus Rumänien nach Deutschland.
Er war Deutscher,ist in Bukarest geboren.Hat dort Medizin studiert.War als Arzt beim Militär.Als Chirurg in Kliniken gearbeitet,insgesamt 27 jahre.Nun geht es darum um die EU Rente,also aus Rumänien,für mich als seine Witwe.
Da nun Rumänien zur EU gehört,musste ich von der BFA aus,Rente in Rumänien beantragen.

Also machte ich das auch,schickte Kopien vom Studium,Diplom usw,vom Militär.Und das Arbeitsbuch,also alles was sie wollten vor 1 Jahr.Freitag dem 7.7 2017 kam dann nach langer Zeit ein Ablehnungsbescheid,mit den Worten ,mein Mann hätte nie dort studiert ,noch gearbeitet..Ich bin fix und fertig.

Bitte falls jemand etwas weiss,was nun zu machen ist.Widerspruch bringt ja nichts.Wie koruppt ist die Rentenkasse in Bukarest eigentlich???

LG Jasmine
getkiss
schrieb am 13.07.2017, 08:18 Uhr
Hallo Jasmine,
irgendwie passen Ihre Daten nicht.
Wenn man annimmt, Ihr Mann sei vor einem Jahr verstorben (weil Sie damals Witwenrente beantragten), dann müsste Er nach 27 Jahren Arbeit in Rumänien, plus 6 Jahre Medizinstudium ebenda, plus mindestens Alter von 18 Jahren bei Anfang des Studiums also insgesamt 51 Jahre in Rumänien gelebt haben und frühestens in diesem Alter nach Deutschland gekommen sein.
Wenn Ihr Mann also 1972 nach Deutschland gekommen ist, müsste sein Geburtsjahr 1972-51= 1919 gewesen sein.
In so fern wäre ihr Mann in Deutschland dann seit 1919+65= 1984 rentenberechtigt gewesen sein.
Meine Frage ist also: Hatte Er eine Rente oder nicht bis 2014 (bzw. bis zu seinem Tode)?
Wenn JA, müssen Sie um Ihre Witwenrente kämpfen,
Wenn nicht, wieso hat er nicht rechtzeitig seine Rente beantragt, bzw. noch Rentenbeiträge nach 1972 gezahlt.
Ich weis, Ärzte haben Ihre eigene Rentenkasse, also hätte er dort eingezahlt. Trotz dem hätte Er z. Bsp. möglicherweise Pension für die Jahre in Rumänien bekommen müssen, wenn er in der Armee als Arzt gearbeitet hat.
Das könnte auch der Grund sein für die Antwort der Rentenbehörde: Die zahlt Rente, keine staatliche Pension.

Mein Rat: Dringend einen Anwalt einschalten der sich auskennt in den Rentenangelegenheiten in Rumänien und den Fremdrenten in Deutschland. Übrigens, nicht unwichtig: War ihr Mann den als Flüchtling anerkannter (deutscher) Aussiedler aus Rumänien? Davon schreiben Sie nichts. Muss auch nicht sein, dass gehört auf den Tisch des Anwalts...
getkiss
schrieb am 13.07.2017, 12:48 Uhr
@Jasmine, Sie schreiben:
Ich bin fix und fertig.
Bitte falls jemand etwas weiss,was nun zu machen ist.Widerspruch bringt ja nichts.


Ein gut begründeter Widerspruch bringt wohl was. Auch wenn abgelehnt, besteht noch immer die Möglichkeit einer Klage (war bei mir der Fall, die Rentenbehörde hat dann eingelenkt um kein Rechtskräftiges Urteil zu haben, auf was sich andere berufen).

Achtung. Für Widerspruch gelten Ablauftermine!!
Also seien Sie FIX, nicht fertig! Ein guter Anwalt kann helfen.
Und die rumänische Rentenbehörde kann auch verklagt werden, wenn Sie unwahres behauptet, dass muss nicht gleich Korruption sein, sondern nur Schlendrian. Auch wenn dort der Spruch läuft, gut geschmierte Räder laufen leichter...
Bernd1946
schrieb am 18.07.2017, 12:33 Uhr (am 18.07.2017, 12:48 Uhr geändert).
Das Uni- Diplom aus Rumänien ist ein eindeutiger Nachweis für das Studium. Damit wäre einmal zumindest das Studium nachgewiesen.
Das Arbeitsbuch idem, für die Arbeitszeiten in Rumänien.

Ich tippe auch auf Schlendrian!

Ich würde ebenfalls empfehlen: Rechtsanwalt einschalten- sonst gehen ggf. Termine verloren.
getkiss
schrieb am 18.07.2017, 19:08 Uhr
Achtung!
Ihre Widerspruchsfrist läuft am 07.08.2017 ab.
Sie können gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund nur nach einem Bescheid des Widerspruchs klagen!

Siehe
Fristenrechner
KristaGlober
schrieb am 22.07.2017, 20:54 Uhr
Hallo, Jasmine!

Ich mache zur Zeit quasi das Gleiche durch, allerdings war mein Mann kein Rumäne und hat dementsprechend nicht in Rumänien gearbeitet...

Bei mir ist eher das Problem, dass ich all meine Arbeitsjahre aus Rumänien anfordern wollte, und der rumänische Staat meint, ich hätte nicht 18 Jahre in Rumänien gearbeitet. Mein damaliger Arbeitgeber meinte meine Dokumente waren beim "Ministerul Muncii", das Arbeitsministerium behauptet da wäre nichts aufzufinden.

Mich wundert bei dem Land gar nichts mehr und ich freue mich immer mehr in Deutschland zu sein. Und ja, ich pfeife auf die Arbeitsjahre aus Rumänien. Klingt hart, ist aber so... lg
Fabritius (Moderator)
schrieb am 02.10.2017, 21:03 Uhr (am 02.10.2017, 21:04 Uhr geändert).
Hallo Jasmine, in Ihrer Frage ist so einiges unstimmig...
Ihr verstorbener Ehemann müsste ja 1972 bereits deutlich über 50 Jahre alt gewesen sein, wenn er davor in Rumänien 27 Jahre als Arzt gearbeitet haben soll. Er müsste in den 80-er Jahren in Rente gegangen sein. Dass er damals in Rumänien keine Rente beantragt hat, ist plausibel, es gab im Sozialismus keinerlei Rentenübertragung. Diese gibt es erst seit 2007. Mit dem Arbeitsbuch können Sie eindeutig die rentenrechtlichen Zeiten in Rumänien belegen und dürften nach rumänischem Recht auch Anspruch auf eine Witwenrente haben, wenn nicht das dortige Optionsrecht (Witwenrente ODER eigene Altersrente) zum Tragen kommt.

Da es um die Rente in Rumänien geht, hilft der in einigen Vorkommentaren genannte Widerspruch oder gar eine Klage gegen die deutsche Rentenversicherung gar nichts, weil es ja nicht um einen Ablehnungsbescheid der deutschen Behörde geht, sondern der rumänischen Behörde. Gegen einen solchen können Sie nicht in Deutschland tätig werden, sondern nur in Rumänien, nach nationalem rumänischem Recht.

Die richtige Empfehlung ist also: möglichst schnell einen Anwalt in Rumänien einschalten. Die Frist dort könnte noch offen sein, weil bei Auslandszustellung eine längere Frist gelten dürfte. Zuständig in Rumänien ist die CJP am letzten Wohnort Ihres verstorbenen Mannes in Rumänien. Genau dort sollten Sie einen Anwalt nehmen.

Viel Erfolg
Fabritius (Moderator)
schrieb am 02.10.2017, 21:09 Uhr (am 02.10.2017, 21:11 Uhr geändert).
Hallo Frau Glober. Wenn Sie selbst in Deutschland als Aussiedlerin/Spätaussiedlerin anerkannt sind, dann empfehle ich Ihnen dringend, nicht auf die Arbeitsjahre aus Rumänien zu verzichten. Sie brauchen nicht unbedingt das Arbeitsbuch. § 4 FRG regelt Glaubhaftmachung. Bei 18 Jahren kann es schnell um mehrere Hundert € gehen. Das monatlich, ein Leben lang. Und wenn Ihnen etwas passiert, danach auch bei den Hinterbliebenen.
Klären können Sie alles in einem "Kontenklärungsverfahren" bei der Rentenbehörde in Deutschland.

Also: lieber einmal Alles versuchen und dann ein Leben lang den Erfolg nutzen...

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