Sehr geehrter Herr RA Fabritius,

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sonia
schrieb am 25.07.2017, 19:57 Uhr
Im 05/1992 aus Rumänien als Aussiedlerin nach Nürnberg und nachher in das Ostgebiet Deutschlands zugeteilt worden, wo ich nur ca. 7 Monate einen Sprachkurs (obwohl nicht notwendig) besucht habe. Jetzt am 11.05.2017 Rentenbescheid mit der Begründung der Wohnsitznahme im Osten (Sangerhausen) die FRG-Zeiten mit Entgeltpunkten Ost berechnet. Spielt die Wohnsitznahme eine Rolle und warum? Eigentlich war 1992 ein einheitliches Deutschland. Der Vermerk der DRV Bund lautet:"Mit Bescheid vom 16.05.2008 haben wir Ihre Zeiten nach dem FRG vom 01.08.1973 bis 20.04.1992 mit Entgeltpunkten West anerkannt. Der Bescheid ist rechtswidrig, weil bei einer Wohnsitznahme nach dem 31.12.1990 in das ehemalige Beitrittsgebiet Zeiten nach dem FRG Entgeltpunkte Ost zugeordnet werden müssen. SGB X Paragraph 48 Abs. 3 schreibt in diesen Fällen zwingend vor, dass die Rente auszusparen ist." Ich war aber seit 1993 all die Jahre bis zu meiner Altersrente (01.04.2017) in Bad Nauheim (Hessen) angestellt, die Beiträge zur Rentenversicherung dem Westniveau entrichtet und den Rentenantrag auch bei der DRV Bund in Berlin gestellt. Ist das richtig? Auf eine Antwort würde ich mich freuen und sehr dankbar sein.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 01.10.2017, 09:23 Uhr
Hallo. Ich sehe die Anfrage leider erst jetzt. Wenn der Aufenthalt in den neuen Bundesländern nur vorübergehend geplant war - etwa wegen der Zuweisung zum Sprachkurs - dann ist der Rentenbescheid falsch. Wenn Sie etwa von Anfang an in Deutschland West zuziehen sollten, weil hier ihre Verwandten etc. lebten und lediglich die Sprachkursverteilung den vorübergehenden Aufenthalt im Osten herbeigeführt hat, sollten Sie sich dagegen wehren.
sonia
schrieb am 14.11.2017, 21:55 Uhr
Ich bedanke mich für Ihre Antwort. Was könnte ich jetzt noch unternehmen? Soll ich den Rentenbescheid zur Überprüfung einem im Fremdrentengesetz spezialisierten Anwalt vorlegen? Wie gesagt, bin in Bad Nauheim/Hessen wohnhaft, wo es keine in FRG spezialisierte Anwälte gibt. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir behilflich sein könnten. Mit bestem Dank.
sonia
schrieb am 19.11.2017, 15:31 Uhr
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. Werde Ihrem Rat folgen. Mal sehen, ob noch was zu machen ist. Danke! Danke!
Niehof
schrieb am 21.11.2017, 16:15 Uhr
Hallo,

es gibt sicherlich in Ihrer Nähe einen Rentenberater, einfach mal im Internet nach Rentenberater und ihrem Wohnort suchen. Da wird sich schon was finden.
sonia
schrieb am 17.12.2017, 22:24 Uhr
Hallo, habe mich mit einem Rechtsanwalt aus Frankfurt in Verbindung gesetzt. Es wurde mir geraten, mich nochmal bei der DRV Berlin zu melden und eine Überprüfung des Rentenbescheides zu beantragen. Ich soll ein Schreiben aufstellen, in dem ich den vorübergehenden Aufenthalt in Sangerhausen (Sachsen-Anhalt) wegen des Sprachkurses angeben soll. Als Trost sagte mir der Anwalt, dass die Renten Ost dem Westniveau ca. im Jahr 2025 angepasst werden. Was habe ich noch für Chancen? Die Zeit läuft und ich habe noch nichts erreicht. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

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