Entschädigung für Zwangsaufenthalt läuft schleppend

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misch
schrieb am 02.02.2018, 13:44 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius,
meine Frau, Jg.1944, hatte in Rumänien zwischen 15.07.1952 und 15.07.1954, gemeinsam mit ihren Eltern, Zwangsaufenthalt (DO). Das wurde ihr, auf unsere Anfrage vom 23.10.2016, auch von der CNSAS bestätigt.
Aufgrund dieser Tatsache hat meine Frau die entsprechend ausgefüllten Formulare,am 05.03. 2017 bei der AJPIS Braşov eingereicht. Am 31.03.2017 und 28.04.2017 wurden weitere Unterlagen angefordert, die meine Frau auch geliefert hat.
Am 03.08. 2017 wurde meiner Frau mitgeteilt, dass mit der decizia nr. 27/19.06.2017, den auf Grund der Gesetze 118/1990 und 211/2013 ihr zustehenden Rechte, stattgegeben wurde.
Die kompetenten Organe (CJP Braşov) seien angewiesen worden die Art. 8 u.9 aus dem Dekret 118/1990 ab dem 01.04.2017 anzuwenden.
Am 04.09.2017 teilte uns die CJP Braşov auf Grund unserer e-Mail Nachfrage mit, unsere Anfrage sei an das „compartiment de specialitate“ weitergeleitet worden.
Weitere Nachfragen unsererseits, ob noch etwas nachzureichen wäre, wurden ignoriert.
Da inzwischen wieder 5 Monate vergangen sind, möchten wir Sie um einen Tipp bitten, was wir noch unternehmen könnten, um die Sache zum Abschluss zu bringen.
Gruß uns Dank,
misch
Fabritius (Moderator)
schrieb am 02.02.2018, 15:38 Uhr (am 02.02.2018, 15:42 Uhr geändert).
Hallo Misch. Aus den Ausführungen geht nicht hervor, ob Sie nach Zugang der "Decizie" von der AJPIS (also dem Anerkennungsbescheid) unter Vorlage dieser Decizie die Auszahlung der monatlichen Entschädigung bei der zuständigen Casa jud. de Pensii beantragt haben. Wenn Sie dieses nicht gemacht haben, dann können Sie lange warten... Eine Entschädigungszahlung wird nämlich nur auf Antrag gewährt. Das nötige Formular für den Leistungsantrag finden Sie als Download auf meiner Webseite www.fabritius.de (gratis, natürlich).

Zum besseren Verständnis ein Vergleich: Wenn Sie in Deutschland eine Schwerbehinderung haben, müssen Sie die Feststellung dieser Eigenschaft beim Versorgungsamt beantragen. Das Ergebnis der Feststellung ist ein Schwerbehindertenausweis, der die Eigenschaft "Schwerbehindert" feststellt (sinngemäß). Damit bekommen Sie aber noch lange nicht automatisch eine Rente. Diese müssen Sie dann, wenn Sie den Ausweis haben, bei der zuständigen Rentenbehörde extra beantragen.

Genau so ist das mit der Entschädigung für politische Verfolgung in Rumänien: Eine Behörde (die AJPIS) stellt die Eigenschaft "Verfolgt" fest und erlässt eine entsprechende Feststellungs-"decizie".

Mit dieser können Sie dann bei den jeweils zuständigen Behörde alle Leistungen aus dem Decret 118/1990 beantragen (also etwa die monatliche Entschädigungszahlung bei der CJP, oder die kostenlosen Bahntickets oder die ermäßigten Kurkarten... ;-)

Noch ein allgemeiner Hinweis: e-Mails sind im Rechtsverkehr - besonders wenn es um Geldleistungen geht - nicht die erste Wahl! Korrespondenz mit Behörden - erst Recht mit rumänischen... - macht man schriftlich, am Besten per Einschreiben...

Viel Erfolg
misch
schrieb am 02.02.2018, 16:41 Uhr
Lieber Herr Dr. Fabritius,
wir danken Ihnen recht herzlich für Ihre prompte und detaillierte Auskunft.
Gruß
misch
misch
schrieb am 31.03.2018, 08:51 Uhr
Lieber Herr Fabritius,
wir sind Ihrem geschätzten Hinweis einen Antrag zu stellen gefolgt, und siehe da wir hatten Erfolg. Kommentarlos kam erst eine Nachzahlung vom Tag des Beschlusses und dann eine erste monatliche Zahlung.
Das Ganze, natürlich, kommentarlos was uns etwas verunsichert. Aus Bekanntenkreisen wissen wir, dass man in so einem Fall, periodisch,eine "Lebensbescheinigung" einreichen muss. Wird man dazu aufgefordert?
Gruß und Dank
misch
Emilia
schrieb am 24.07.2018, 10:26 Uhr
Habe vor 2 Tagen ein Schreiben erhalten, dass das Geld bald überwiesen wird. Auf Gegenfrage, warum erst jetzt, war die Antwort, man arbeitet alles in der Reihenfolge des Alters ab, also die ganz Alten waren zuerst dran, mittlerweilse sind die damals 90-jährigen auch schon 92,5 geworden, falls sie noch leben! Was soll man da noch sagen!!

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