Sehr geehrter Herr Dr. Fabritius,
ich bin am 01.11.38 in Rumänien geboren und bin seit 01.02.98 in Rente. Nun bekam ich von der Rentenversicherung eine Nachzahlung wegen der Übergangsregelung für Absenkung laut Beschluss vom 13.06.2006, wie folgt:
01.02.98 - 30.06.98 75%
01.07.98 - 30.06.99 50%
01.07.99 - 2000 25%
Meine Rente wurde aber nicht erhöht. Meine Frage nun, ob meine Rente weiterhin gleich bleibt mit der 40%-Kürzung wie anfangs berechnet wurde oder die Rente auch erhöht werden muss?
Ich würde mich freuen von Ihnen eine Antwort zu erhalten und bedanke mich im vorhinein.
Mit freundlichen Grüßen
hilda
Übergangsregel für Absenkung der Rente
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