Rentner seit 1 Monat, BfA will mein Arbeitsbuch von Rumänien

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Salome
schrieb am 24.11.2018, 20:05 Uhr
Der Rentner ist mein Mann. Er hat 7 Jahre Anwartschaften nach dem FRG aus Rumänien. Diese Zeiten waren geklärt und er hat den rechtskräftigen Rentenbescheid u. bezieht Rente seit 1 Monat. Gleichzeitig will Berlin BFA das Arbeitsbuch, das wir nun beantragen sollen! Kann mir jemand erklären, was für einen Sinn das macht und sollen wir dies noch beantragen? Was ändert es an einem Rentenbescheid?
Danke!
Peter Otto Wolff
schrieb am 24.11.2018, 20:31 Uhr (am 24.11.2018, 20:37 Uhr geändert).
Salome, ich bin kein Rentenexperte, aber Rentner inkl. Anteil Fremdrente. Wenn Ihr Gatte einen endgültigen Bescheid hat, ist er endgültig, und nicht unter Vorbehalt der Einreichung weiterer Nachweise. Die BfA ist ein übles Bürokratie-Monstrum, immer schon gewesen. Die von ihr ausgegebenen Zwischenbescheide sind weniger wert als Klopapier. Übrigens, wenn Ihr Gatte 7 Jahre Beitragszeiten nachgewiesen hat, wissen Sie, dass von vornherein 1/6 gekürzt wird, trotz Arbeitsbuch? Wissen Sie, dass außerden 40% gekürzt werden, nach dem Gesetz von 1996. Und dass die verbliebenen 60% nach den Tabellen der Gehälter der ehemaligen DDR bewehrtet werden? Wir reden also von ca. 4 Jahren. Davon können Sie monatlich ein Bier trinken. Klingt zynisch? Ist aber so. Dies ist keine qualifizierte Rentenberatung, nur eine Meinung. Die qualifizierte Beratung wird sicher vom Verein kommen.
Empfehle Ihnen einen Link:

https://openpetition.de/!fkwdj

gerri
schrieb am 25.11.2018, 09:05 Uhr

@ Salome,das Sie das Arbeitsbuch beantragen ist nicht schlecht,wenn es da ist machen Sie eine Kopie davon gehen zum Amt/Stadt,und lassen es beglaubigen.Dann schicken Sie es den Behörden die es beantragen.Meine Meinung,denn so habe ich auch gehandelt und gleich danach habe ich die Verzichterklärung unterschrieben und an die Behörde geschickt. MfG. GK.
Peter Otto Wolff
schrieb am 25.11.2018, 09:41 Uhr
gerri, bei mir liegt der Vorgang schon paar Jahre zurück, aber ich kann mich dumpf daran erinnern, dass man jenen Aufschub nur VOR dem ersten Bezug der Rente erklären darf. Und Salome sagt, es wurde schon einmal Rente gezahlt.
gerri
schrieb am 25.11.2018, 09:51 Uhr (am 25.11.2018, 09:53 Uhr geändert).
@ Das stimmt nur vor der ersten Auszahlung,und irgendwann nach meinem Ableben,muss meine Ehefrau alles wegen der Hinterbliebenen Rente nochmal abrollen mit den Zeiten in Rumänien,da die Verzichterklärung auch nichtmehr gülltig sein soll.
Salome
schrieb am 11.03.2019, 19:58 Uhr
Danke für Ihre Erfahrungen.
Tatsächlich ist der Bescheid rechtskräftig und mein Mann ist nun bald 6 Monate (besonders langjährig Versicherte) in Rente.
Die BFA mahnt noch immer das Arbeitsbuch an.
Die Arhivele nationale Alba Julia haben die Arbeitsbuch Anfrage weiter geleitet nach Mühlbach und von dort bekam er eine "Bestätigung" für 2 Jahre Arbeitsleistung und dass das Arbeitsbuch sich nicht bei ihnen befindet. Katz und Maus Spiel?

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