Anwendung zwischenstaatlicher Vorschriften, Auslandsrentenrecht

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Salome
schrieb am 11.03.2019, 20:30 Uhr
Hallo Herr Graef und Rentenexperten,

Aktueller Stand:
Rentenbescheid rechtskräftig für langjährig Versicherte
Verzicht auf Rum. Rente erfolgte bei Antragstellung
Rentenbezug seit 6 Monaten
Hinweis im Bescheid auf: vorläufige Leistung da FRG-Abkommen...
BFA will Arbeitsbuch- Anfrage an
Archivele Nationale weitergeleitet. Nächste Weiterleitung - Arbeitsbuch gibt es bei aktueller Fa. nicht mehr.
Was macht BFA dann? Wird die Rente nun gekürzt wenn wir denen das Arbeitsbuch nicht vorlegen?
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 13.03.2019, 16:05 Uhr
Hallo Salome,
Sie sind gehalten/verpflichtet, sich um die Beschaffung des Arbeitsbuches zu bemühen. Teilen Sie der Rentenbehörde mit, dass sie das Arbeitsbuch beantragt haben und legen den entsprechenden Schriftverkehr in Kopie bei.
Grüße, E. Graeff

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