Lebensbescheinigung für rumänische Rentenbehörden

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Roemi
schrieb am 27.11.2019, 11:19 Uhr
Ich brauche dringend eure Hilfe und Erfahrungen.
Meine Mutter erhält eine Entschädigungsrente für Zwangsarbeiter aus Rumänien. Jährlich wird von den rumänischen Rentenbehörden eine Lebensbescheinigung angefordert die persönlich in Anwesenheit einer Behörde (Einwohnermeldeamt etc.) unterzeichnet werden muss. Bisher hat es auch einwandfrei funktioniert nun ist aber so, dass Mutter nach einer schweren Hüft-OP bettlägerig ist. Ein Transport zu einem Amt ist nicht zumutbar und unterschreiben kann sie auch nicht mehr. Ich besitze eine Vorsorgevollmacht, die aber nicht von einem Notar beglaubigt ist. Es muss auch erwähnt werden, dass Mutter noch bei vollem Bewusstsein (nicht dement) ist.
An Alle die sich hiermit auskennen: Welche Möglichkeit hat man in solch einem Falle eine Lebensbescheinigung zu erhalten die auch von den rumänischen Behörden anerkannt wird?
Für eine kurzfristige Antwort wäre ich sehr dankbar.
Knobler
schrieb am 28.11.2019, 13:56 Uhr
Vielleicht hilft Ihnen das weiter.

Lebensbescheinigungen
Für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen daran gehindert sind, persönlich Ihre Lebensbescheinigung einzuholen, beachten Sie bitte die folgenden Informationen:
Ein Bevollmächtigter kann die Lebensbescheinigung des Rentenempfängers einholen. Anschließend kann er die vollständigen Unterlagen direkt an die Rentenkasse übermitteln. Die Rentenkasse verlangt folgende Unterlagen, wenn ein Rentenempfänger nicht persönlich die Beglaubigung der Lebensbescheinigung einholen oder die Unterschrift nicht selbst leisten kann:
1. Das Formular der Rentenkasse, komplett ausgefüllt und unterschrieben. Sollte die Rentnerin/der Rentner nicht unterschreiben können, muss dies auf dem ärztlichen Attest vermerkt sein.
2. Eine aktuelle Lebensbescheinigung, ausgestellt von einer der oben genannten amtlichen Stellen.
3. Ein ärztliches Attest in deutscher oder englischer Sprache aktuellen Datums, das bescheinigt, dass die Rentnerin/der Rentner nicht persönlich bei der amtlichen Stelle vorsprechen kann und/oder die Unterschrift nicht selbst leisten kann. Bitte verwenden Sie hierfür den unten stehenden Vordruck.
4. Nachweis der Staatsangehörigkeit des Rentenempfängers. Die deutsche Staatsangehörigkeit muss durch einen deutschen Reisepass nachgewiesen werden (Passkopie beifügen). Der DNI für Ausländer ist nicht ausreichend. Sollte der Reisepass abgelaufen sein, sprechen Sie bitte bei der Botschaft vor.
5. Kopie des Ausweises der Bevollmächtigten sowie dessen Anschrift, Telefonnummer und das Verhältnis, in dem er mit dem Rentenempfänger steht (kein Nachweis erforderlich).
Merkblatt mit Formular für den Arzt zum Download

Gruß Knobler
Roemi
schrieb am 28.11.2019, 18:51 Uhr
Sehr geehrter Herr Knobler vielen herzlichen Dank für die kurzfristige Antwort.
Eine kleine Bemerkung: - der Download betreffend das Merkblatt mit Formular für den Arzt funktioniert nicht. Wo kann ich die Unterlagen einsehen bzw. downloaden?

Nochmals vielen herzlichen Dank
F_Eberle
schrieb am 29.11.2019, 14:59 Uhr
Guten Tag,

wir haben das mit der Lebensbescheinigung letztes Jahr und auch dieses Jahr einfacher gehandhabt.
Für meinen Vater ist es zu umständlich bis zum Einwohnermeldeamt zu fahren. Wir haben den Notar nach Hause bestellt. In seiner Anwesenheit hat mein Vater unterschrieben. Jedoch kann mein Vater den Stift noch in der Hand halten. Vielleicht reicht es ja, wenn Ihre Mutter einfach nur ein Sternchen macht, wenn sie nicht mehr unterschreiben kann.
Eine Vorsorgevollmacht muss nicht von dem Notar beglaubigt sein. Sinnvoll ist es aber wenn Sie diese bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
Knobler
schrieb am 30.11.2019, 13:58 Uhr
Hallo Romeni,

gefunden habe ich es unter
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Buenos Aires
Wichtig ist ja der Vordruck für ein ärztliches Attest
https://buenos-aires.diplo.de/blob/2005072/3ff64eba3214ff89f6c44bf90d88a9cc/lebensbescheinigung-arg-stellen-data.pdf

Gruß Knobler
Roemi
schrieb am 30.11.2019, 14:56 Uhr
Vielen herzlichen Dank allen die sich die Mühe gemacht haben mir zu antworten. Ich denke aber, dass all die guten Ratschläge mich nicht weiter bringen. In dem Formblatt von der rumänischen Behörde Teil B, Punkt 12 steht: SEMNĂTURA BENEFICIARULUI DE PENSIE DATĂ ÎN FAŢA AUTORITĂŢII LEGALE/ DIE UNTERSCHRIFT DES RENTENBEGÜNSTIGTEN VOR DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE und unter Teil C, Punkt 13: DECLARĂM CĂ DOCUMENTUL A FOST SEMNAT PERSONAL DE BENEFICIARUL NEREZIDENT ALE CĂRUI DATE PERSONALE SUNT MENŢIONATE ÎN PARTEA B/ WIR ERKLÄREN DASS DAS DOKUMENT PERSÖNLICH VOM NICHT ANSÄSSIGEN BEGÜNSTIGTEN UNTERSCHRIEBEN WORDEN IST – BEGÜNSTIGTER DESSEN DATEN IM TEIL B EINGETRAGEN SIND.
Nun meine Frage an Herrn Fabritius oder Herrn Gräf: welche Möglichkeit besteht bei einer schwerstbehinderten Person die nicht mehr transportfähig ist und auch nicht mehr persönlich unterschreiben kann, eine gültige Lebensbescheinigung für die rumänischen Rentenbehörden zu erhalten. Wäre ihnen sehr dankbar wenn sie mir diesbezüglich behilflich sind.
F_Eberle
schrieb am 01.12.2019, 14:08 Uhr
Guten Tag,

der von Ihnen zitierte Text ist mir sehr geläufig. Sie müssen aber das Kleingedruckte lesen. Öffentliche Notare sind als Behörde zulässig.

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