FRG Widerspruch gegen Rentenbescheid

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marie
schrieb am 12.03.2008, 21:41 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius,
Rentenbeginn ist der 01.04.2008. Habe Aufschiebung der Leistungen aus Rumänien beantragt. Bescheid von Rentenbehörde kam mit einem fiktiven Abzug. Fristgerecht Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt. Heute kam erneuter Bescheid darin steht "die Berechnungsgrundlagen haben sich geändert". Die Rente ist neu berechnet worden. Und zwar wird jetzt der volle Betrag überwiesen ohne das ein Fiktivabzug abgezogen wird. Dies ist erfreulich für mich. Ein Absatz irritiert mich: "Aufgrund Ihres Widerspruchs vom 07.02.08 ist gem. § 86 a Abs. 1 SGG die aufschiebende Wirkung für die Zeit ab 01.04.08 durchzuführen. Dieser Bescheid wird nach § 86 SGG Gegenstand des Widerspruchsverfahres." Meine Frage: muss ich beim Sozialgericht trotzdem klagen oder die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragen? Vielen herzlichen Dank im Voraus.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 12.03.2008, 23:32 Uhr
Hallo: auf beide Fragen: ja, nach Ablegnung des Widerspruches. Bis dahin gilt die aufschiebende Wirkung automatisch. Im Klageverfahren muss sie beantragt und begründet werden.
Viele Grüße
maggy
schrieb am 09.04.2008, 20:34 Uhr
Hallo Marie!!!
Wie hat sich Deine Angelegenheit weiter entwickelt?
Welche Erfahrungen hast Du inzwischen gemacht?!
Gib Deine Erfahrung doch bitte weiter!

Schöne Grüße

Maggy

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