Rentennachzahlung mit Zinsen?

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Ricarda_Sill
schrieb am 20.03.2008, 19:31 Uhr
Im Bescheid zur Neu-Kalkulation der Rente (meiner Mutter) für den von der 40%-igen Kürzung betroffenen Zeitraum 1997-2000 berechnet die Knappschaft-Bahn-See die Nachzahlung ohne Berücksichtigung von Zinsen, vermerkt aber: "...falls eine Verzinsung in Betracht kommt, ergeht eine weitere Mitteilung."
Wer hat darüber zu bestimmten, ob Zinsen "in Betracht kommen"?
Ist es nicht selbstverständlich, dass bei einer um ein Jahrzehnt verspäteten Auszahlung der erstrittenen Rechte ein Anspruch auf Zinsen besteht?
Was ist zu unternehmen (aus der Erfahrung vergleichbarer Fälle)?
Vielen Dank!

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