EUGH für Menschenrechte: Rumänien wird zur Häuserrückgabe verpflichtet

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Ike
schrieb am 11.11.2020, 11:28 Uhr
Der Artikel zu dem Urteil des EUGH für Menschenrechte, "Rumänien wird zur Häuserrückgabe verpflichtet", erschien am 20.10.2020 in der Siebenbürgischen Zeitung: Meine Frage: Wie ist nun die Lage in Rumänien - kommt noch diesbezüglich ein Gesetz, welches Alle die noch Gesuche wegen Häuserrückgabe bei Gerichten anhängig haben (ob abgeschmettert,etc.,)entschädigt? Oder ist es so, dass jeder einzelne Fall erst zum EUGH muss, dass infolge dessen Urteil dann, Rumänien verpflichtet wird zur Häuserrückgabe/Entschädigung?
Bitte um Aufklärung - beim ANRP in Rumänien wird man stur auf das Gesetz 10/2001 ("Termineingabe" und versäumter, abgelaufener Termine)verwiesen; vom aktuellsten EUGH-Urteil weiß dort keiner?! Geschweige denn, von irgendwelchen auferlegten Verpflichtungen Rumäniens, betreffend die Häuserrückgabe, bzw. Entschädigungen?!
Was ist zu tun, wie geht´s weiter?
azur
schrieb am 11.11.2020, 12:04 Uhr
Gut gefragt, schließe mich der Frage an.
Ike
schrieb am 13.11.2020, 09:52 Uhr (am 13.11.2020, 09:54 Uhr geändert).
Zu dem Thema, direkte Frage an Herrn Dr. FABRITIUS: Haben Sie konkrete Antworten auf unsere Fragen, können Sie uns bitte aufklären, was dieses Urteil für uns bedeutet die noch Häuser in Rumänien haben und wie man vorgehen sollte dort, nach diesem Urteil - welche Behörde ist zuständig, in wie fern wird der rumänische Staat VERPFLICHTET, so dass er diese Pflicht auch ausführen MUSS?
Wie sieht es aus für diejenigen, die vor Gericht gescheitert sind, weil sie nach Fristablauf zur L10/2001 erst die Häuserrückgabe beantragt haben? Haben wir dadurch unser Eigentum stillschweigend dem rum. Staat "übereignet"
und damit unser Eigentumsrecht automatisch verloren? Oder sind diese abgeschmetterten rum. Gerichtsurteile durch das aktuelle Urteil des EUGH hinfällig und aufgehoben?
Viele Fragen tun sich auf: Bitte klären Sie uns auf, damit wir konkret erfahren, wie und was es dem EUGH- Urteil zufolge, nun zu tun gibt?! Danke!
Bernd1946
schrieb am 04.12.2020, 12:41 Uhr (am 04.12.2020, 13:08 Uhr geändert).
Idem!
Und ganz sicher sind noch jede Menge weitere Interessierte hier!

Bitte meldet Euch hier, Alle, die an Antworten interessiert sind!

Vielleicht gelingt es uns, Herrn RA Dr. Fabritius doch zu einem weiteren Artikel zu diesem Thema und zu Antworten auf unsere Fragen zu bewegen!
Peter Otto Wolff
schrieb am 04.12.2020, 14:34 Uhr (am 04.12.2020, 14:37 Uhr geändert).
Hallo Bernd1946 und andere Betroffene, kenne mich in dieser Materie nicht aus. An Eurer Stelle würde ich direkt de EUGH anschreiben und um Auskunft bitten, wie das Urteil zu verstehen ist, ob es allgemeingültig ist, oder eine Einzelsituation, wer handeln müsste, halt alle Fragen, die man so hat. Als Bürger Deutschlands, EU-Bürger, hat man Anspruch auch eine qualifizierte Antwort, die auch gerichtsfest sein müsste. Vorher würde ich den Text des Urteils recherchieren, die Begründung, vielleicht ergeben sich daraus Erkenntnisse. Ich fürchte, Dr. Fabritius halst sich diese Sache nicht freiwillig auf, es sei denn, er erhält einen bezahlten Auftrag vom Verband. Natürlich wäre Letzteres sinnvoll, statt dass viele einzeln in die bürokratische Schlacht ziehen, in der gleichen Sache. Ob der Verband das finanziell stemmen kann und will, müsste er selbst verkünden. Die Mitgliedszahlen wachsen leider nicht wie die Corona-Zahlen, ob begründet oder nicht.

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