Entschädigungsleistung

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Günti
schrieb am 15.12.2020, 15:45 Uhr
Für Kinder die nach der Rückkehr der Eltern von der Zwangsarbeit in Russland geboren wurden besteht ein Anspruch auf 50% des Anspruchs eines Elternteil.
Hat jedes Kind den Anspruch auf 50%?
In dem Fall hätten falls es 5 Kinder Sind die 5 Kinder eine Anspruchshöhe von 5 x 50% = 250%?
Vielen Dank Vorab
Peter Otto Wolff
schrieb am 16.12.2020, 09:43 Uhr
Günti, so ist es, jedes Kind, einzeln, hat Anspruch auf die 50% der Entschädigung, die dem Elternteil heute zustehen würde. Jedes Kind muss den Antrag einzeln stellen, insofern auch die Formulare und Nachweise selbst schicken. Wenn beide Eltern Betroffene waren, wird die höhere Entschädigungssumme als Grundlage genutzt, nicht die Summe beider Ansprüche.
Günti
schrieb am 16.12.2020, 12:38 Uhr
Danke Peter,das freut mich hört sich gut an.
Bin gespannt wie die rumänischen Ämter (AJPIS, bzw. CJP) auf die (ich denke viele) siebenbürgischen Anträge von Deutschland entscheiden.
LG Günti

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