Wird das Gesetz 232/2020 wieder kassiert?

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Peter Otto Wolff
schrieb am 17.01.2021, 11:21 Uhr (am 17.01.2021, 11:36 Uhr geändert).
Auszug aus Beitrag der neuen Arbeitsministerin, Raluca Turcan, im Medium "stiripesurse.ro":

Ministrul Muncii a sesizat "o situaţie stranie" a beneficiarilor moştenitori care nu mai trăiesc în România.

"La nivel naţional - deci şi la Sibiu - ne confruntăm cu o situaţie stranie la evaluarea căreia încă lucrăm: aceea a beneficiarilor (în general beneficiari-moştenitori) care nu mai trăiesc în România. La Sibiu, pe una dintre prevederile legale, 80% dintre posibilii beneficiari se află în afara graniţelor ţării. Aceştia nu au domiciliul în România şi, uneori, nici cetăţenie. Sper că o analiză corectă bazată pe datoria morală a statului şi raportată la efortul bugetar să ne ajute ca la nivel guvernamental să conturăm o decizie cât mai curând", a mai menţionat ministrul Raluca Turcan.

https://www.stiripesurse.ro/urmeaza-controale-drastice-la-primarii-raluca-turcan-cei-care-pur-si-simplu-nu-vor-sa-munceasca-nu-o-sa-mai-fie-dusi-in-spate-de-oamenii-harnici_1595105.html


memphis
schrieb am 17.01.2021, 12:11 Uhr
zitat :....... Sper că o analiză corectă bazată pe datoria morală a statului. Es sieht so aus dass die Raluka in den Fach Geschichte würde unterichtet von die zeitung Urzica.also wieder ein danke für nichs
Roemi
schrieb am 17.01.2021, 13:54 Uhr (am 17.01.2021, 14:06 Uhr geändert).
Wenn das so ist, dass die an dem Entschädigungsgesetz wieder etwas ändern müssen, frage ich mich, wie blöd muss eine ganze Regierung sein um nicht im voraus planen zu können was in naher Zukunft finanziel auf das Land zukommt.

.....und wir sind dann wieder die, die verarscht wurden - das Spielchen kennen wir ja schon.

Jetzt wird mir auch klar, warum die AJPIS Hermannstadt noch keinen Bescheid herausgegeben hat (habe vor genau 5 Monaten den Antrag verschickt und noch keine Antwort erhalten).
Peter Otto Wolff
schrieb am 17.01.2021, 14:07 Uhr
Roemi, Du hast wieder mal recht. Wobei man bedenken muss: die Schuld ist eine historische, die späte Last ist doch überschaubar, da die "Erlebnis"-Generation i.d.R. nicht mehr lebt, und auch die Nachkommen i.d.R. im fortgeschrittenen Rentenalter sind, also als "Last" endlich. Es wäre wahrlich eine historische Schande. Aber...das Fell ist dick, hüben wie drüben!
Fabritius (Moderator)
schrieb am 17.01.2021, 18:22 Uhr (am 18.01.2021, 08:04 Uhr vom Moderator geändert).
Liebe Leser, das hier thematisierte Zitat ist aus dem Zusammenhang gezogen und betrifft nicht die Zahlung von Entschädigungen (das ist mit Grundkenntnissen der rechtlichen Zusammenhänge klar zu erkennen).

Die Ministerin sprach klar von der "Sozialhilfe" (alocatia asistenta sociala) und auch der (nur) dafür nötigen "ancheta sociala", nicht von der Entschädigung für Verfolgung (indemnizatie DL 118/90). Sozialhilfe darf nach rumänischem Recht NICHT ins Ausland gezahlt werden. Deswegen hat die Ministerin die Behörden angewiesen, die "Bedürftigkeit" bei Sozialhilfebezug (ancheta sociala) und besonders auch Auslandszahlungen von Sozialhilfe zu prüfen.

Die Deportations-Entschädigung hingegen hängt weder von einer "ancheta sociala" ab, noch ist sie eine "alocatie" und wird auch nicht von der Stelle genehmigt, die von der Ministerin besucht und kontrolliert wurde ("cei de la asistenta sociala").

Lediglich die Bezugnahme auf "Erben" (mostenitori), die mehrheitlich im Ausland wohnen würden, lässt vielleicht einen kleinen Verdacht auf ein Missverständnis (...) aufkommen und vermuten, dass die Ministerin sich vielleicht in den Feinheiten der (eigenen) Gesetze bei dieser Aussage nicht so gut auskennt... Sie meint vielleicht, Erben von verstorbenen Sozialhilfebeziehern, die "geerbte Zahlungen" weiter ins Ausland beziehen. Das alles wäre strafbarer Sozialbetrug. Bei den Zahlungen der Entschädigungen (die KEINE Sozialhilfe ist) hingegen geht es an keiner Stelle um "Erben", ganz im Gegenteil. Kinder haben einen EIGENEN Anspruch wegen der Beeinträchtigungen in der Kindheit, auf eine Erbenstellung kommt es gar nicht an.

Für Interessierte hier der ganze Artikel zu den Aussagen der Ministerin, den man ganz lesen sollte, bevor Sachen in die Welt gesetzt werden.
https://www.capital.ro/urmeaza-controale-drastice-in-romania-raluca-turcan-a-facut-anuntul-cine-va-fi-vizat-de-anchetele-statului.html

Also: Keine Pferde durch falschgedeutete Zitate scheu machen. Wir sind jedenfalls gewarnt. Sollte in irgendeiner Form die Absicht erkennbar werden, diese Leistung nationalistisch einzuschränken oder gar eine Wohnsitzdiskriminierung erneut einzuführen, werden wir uns - auch unter Berufung auf EU-Recht, das jede Wohnsitzdiskriminierung verbietet - auch zur Wehr setzen.

Rumänien hat erst 2013 durch das Gesetz 211/2013 ganz klar geregelt, dass die Entschädigung gem. DL 118/1990 für Verfolgte AUCH INS AUSLAND und UNABHÄNGIG VON DER AKTUELLEN STAATSANGEHÖRIGKEIT gezahlt wird.

Im Übrigen haben mehrere Behörden bereits Genehmigungsbescheide versendet, einige davon habe ich (beispielhaft und natürlich mit geschwärzten Daten) veröffentlicht. FAKT ist aber auch, dass die Bearbeitung viel zu langsam geht und sich ein sehr hoher Antragsrückstau gebildet hat, weil zuerst auf das Klärungsgesetz 232/5.11.2020 gewartet werden musste und die Abarbeitung erst nach dem Inkrafttreten - eigentlich erst im Dezember - begonnen wurde. Es wird voraussichtlich noch einige Monate Dauern, bis alle Berechtigten die Bescheide bekommen haben. Wenn es in einigen Fällen länger dauert, kann es auch an unzulänglichen Antragseinreichungen liegen. Solche Verfahren (die bei den Behörden Nacharbeit erfordern) werden dort (leider) zuerst zurückgestellt. Das ist der Fall, wenn Vordrucke unvollständig ausgefüllt wurden, wenn nicht übersetzte (deutsche) Urkunden vorgelegt wurden oder Belege fehlen.

Der HÄUFIGSTE Fehler bei Antragstellung ist die Vorlage lediglich deutscher Übersetzungen zu rumänischen Urkunden. Die AJPIS in Rumänien beschäftigt KEINE Übersetzer und erkennt daher überhaupt nicht, was da in deutscher Sprache kommt. Konsequenz ist (selbst wenn die unnötig mitgeschickte deutsche Übersetzung einer rumänischen Urkunde eben gar nicht nötig ist), dass die Akte nicht bearbeitet sondern zuerst zurückgelegt wird - damit später einmal (wenn Zeit ist) geprüft wird, ob das "fremdsprachige Papier" von Bedeutung ist. Deswegen wurde wiederholt und nachdrücklich darauf hingewiesen, die rumänischen Urkunden auch nur in rumänischer Sprache vorzulegen, oder aber beglaubigte Rückübersetzungen beizufügen, damit die Unterlagen verwendbar sind.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 18.01.2021, 08:25 Uhr (am 18.01.2021, 08:38 Uhr geändert).
Auf Nachfrage: Die ersten positiven Bescheide sind bei mir am 2.12.2020 eingegangen, Ablichtungen der Bescheide zur Veranschaulichung habe ich am 8.12.2020 in meinem Facebook-Profil (allgemein einsehbar) veröffentlicht.

Ich habe die Infos und die Ablichtungen der Bescheide heute auf der Seite des Verbandes Siebenbürger.de bei Facebook wiederholt.

https://www.facebook.com/bernd.fabritius.7/
Peter Otto Wolff
schrieb am 23.01.2021, 14:25 Uhr (am 23.01.2021, 14:30 Uhr geändert).
Nach glaubhaften Informationen aus einer sicheren Quelle, die ich nicht nennen mag, ist i.d.S. institutionelle Entwarnung gegeben. Wobei ich es schon als seltsam empfinde, dass die stv. Ministerpräsidentin eines EU-Landes zurückgepfiffen werden muss, man lernt nie aus! Andererseits, in der Not frisst der Teufel Fliegen, RO ist in finanzieller Not, die macht erfinderisch, siehe Aktion APIS Bukarest. Ich bleibe wachsam und misstrauisch.

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