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Peter Otto Wolff
schrieb am 05.02.2021, 11:07 Uhr (am 05.02.2021, 11:27 Uhr geändert).
Hallo Leute, es lohnt sich, beharrlich zu bleiben!

ART. 4 legea 118/1990 ff

(3) În funcţie de evoluţia preţurilor şi a tarifelor, indemnizaţiile prevăzute la alin. (1) şi (2) se actualizează prin hotărâre a Guvernului, o dată cu indexările aplicate pensiilor şi celorlalte drepturi de asigurări sociale de stat

Ausblick:

heuer +14%
2020 +40%
sibisax
schrieb am 05.02.2021, 11:39 Uhr (am 05.02.2021, 11:48 Uhr geändert).
Herzlichen Dank Hr.Wolff,wieder mal ein wichtiger Hinweis und Info für alle für die so etwas wichtig und nützlich sein kann.Diese Nachricht hätte ich aber eher von Leuten erwartet die in unserem Verband was zu sagen haben.Scheint aber nicht so wichtig und interessant zu sein oder sie wissen das noch gar nicht.
Henri_54
schrieb am 05.02.2021, 12:58 Uhr
Hallo Herr Wolf,
was heist dieser Text genau, und ist das neu?


(3) Abhängig von der Entwicklung der Preise und Tarife werden die in Abs. 1 vorgesehenen Entschädigungen gewährt. (1) und (2) werden durch Regierungsbeschluss zusammen mit den Indexierungen für Renten und andere staatliche Sozialversicherungsrechte

MfG
Henri
Rainer Lehni (Moderator)
schrieb am 05.02.2021, 13:15 Uhr (am 05.02.2021, 13:20 Uhr geändert).
Die Tatsache, dass sich die Entschädigungen bei diesem Gesetz erhöhen, ist schon seit Jahren bekannt. Seit 2013 erhalten ja auch die im Ausland lebenden ehemaligen Deportierten und andere Verfolgte diese Entschädigung. Einige Jahre danach wurde diese Entschädigung durch Regierungsbeschluss stark erhöht. So ist das laut Gesetz jetzt auch mit den Entschädigungen an die Kinder. Über jede Änderung zu diesem Gesetz informiert die Siebenbürgische Zeitung umgehend und zeitnah. Nicht alles was aktuell hier im Forum geschrieben wird, ist neu.

Ich jedenfalls freue mich, dass jetzt die ersten positiven Bescheide eintreffen.
Peter Otto Wolff
schrieb am 05.02.2021, 16:20 Uhr (am 05.02.2021, 16:31 Uhr geändert).
Berichtigung:

statt 2020 ist 2022 gemeint, noch nicht beschlossen.

Ansonsten, für Zeitgenossen, die erstmalig mit der Gesetzesänderung in Kontakt kommen, erst seit 2020 selbst in den Genuss kommen, ist ein Gesetz vom Jahr 1990 (118), Neuland. Es gibt Juristen der Bukarester Behörde (APIS), die nicht mal die Überschrift des Gesetzes 118/1990 vollständig gelesen haben, darum einen Verwandten mit dem Argument abwimmeln wollten, das Gesetz betrifft nur Vorkommnisse nach dem 6. März 1945, erste Regierungsübernahme der Kommunisten!

Der das ohnehin wusste, wurde im Wissen bestätigt, mit Nennung der Quelle, wer nicht, hat was Neues erfahren und kann sich freuen und beharrlich bleiben, da es sich lohnt.
sibisax
schrieb am 05.02.2021, 16:30 Uhr
Hallo Hr Wolff,in der ADZ von heute ist wieder ein ellenlanger Arikel.Ob es uns ,die einen Teil Rente aus Rumänien beziehen, in irgendeiner Art und Weise betrifft,ob man was unternehmen muß oder nicht ,weiß ich nicht.War nur ein Hinweis von mir.
Peter Otto Wolff
schrieb am 05.02.2021, 16:36 Uhr (am 05.02.2021, 16:50 Uhr geändert).
Danke für den Hinweis sibisax, ich habe den Aufschub gemacht, keine Rente aus RO, gekürzte Rente aus DE, und die ADZ ist nicht ein mir geläufiges Medium. Werde mich jedoch informieren, um ggf. qualifiziert mitsprechen zu können.

Artikel gelesen, Einkünfte aus Entschädigung gem. 118/1990 + 232/2020 sind in Rumänien lt. Gesetz grundsätzlich steuer- und abgabenfrei.
sibisax
schrieb am 05.02.2021, 16:57 Uhr
Hallo Hr Wolff,danke mal wieder für die prompte Antwort,auch für Hr.Lehni für den vorigen Hinweis .Das verstärkt das Gefühl, das auch Leute,die was zu sagen haben am Ball bleiben.Weiter so und wir sind alle besser informiert.

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