Russisches Dokument - Übersetzung?

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charlie
schrieb am 10.05.2021, 09:11 Uhr
Das DRK hat mir die Kopie eines russischen Dokumentes zur Deportation meines Großvaters zukommen lassen. Brauchen die rumänischen Behörden eine amtliche / offizielle Übersetzung davon, oder reicht die Übersetzung eines nicht vereidigten Übersetzers?
Doris Hutter (Moderator)
schrieb am 10.05.2021, 19:26 Uhr (am 11.05.2021, 23:47 Uhr vom Moderator geändert).
Ja, die rumänischen Behörden brauchen grundsätzlich eine amtliche/ offizielle Übersetzung davon.

Allerdings werden inzwischen auch die Übersetzungen der DRK-Nachweise aus dem Deutschen ins Rumänische von den Vertretern des Verbandes der Siebenbürger Sachsen (angesiedelt in den Vorständen der Kreisgruppen) anerkannt, wenn sie außer Namen und Unterschrift des Übersetzers auch den (deutschen) Stempel des Verbandes tragen und leserlich oder per extra Stempel drauf steht, dass die Übersetzung inhaltlich mit dem Original übereinstimmt.
charlie
schrieb am 11.05.2021, 09:26 Uhr
Vielen Dank.
Doris Hutter (Moderator)
schrieb am 11.05.2021, 15:46 Uhr (am 11.05.2021, 19:19 Uhr vom Moderator geändert).
Nach einer Nachfrage mit genauerer Schilderung der Dokumente zusätzlich noch folgende detaillierte Hinweise:

Die erste Seite des offiziellen Nachweises vom DRK (in Deutsch) muss von einem beglaubigten Übersetzer ins Rumänische übersetzt werden.

Die restlichen Seiten vom DRK (Kopien der russischen Nachweise) können von Beratern der LM der Deutschen aus Russland mit deren landsmannschaftlichem Stempel ins Deutsche übersetzt und bestätigt werden.
Diese Übersetzungen in Deutsch können wie vorhin beschrieben (s. Antwort von gestern) von Beratern des Verbandes der Siebenbürger Sachsen ins Rumänische übersetzt und bestätigt werden. Z.B. im Haus der Heimat Nürnberg, Imbuschstr. 1, 90473 Nürnberg beim Aussiedlerberater Johann Ohler am Dienstag von 10-13 Uhr, Terminvereinbarung unter 0911-80099538.

charlie
schrieb am 01.06.2021, 16:14 Uhr
Vielen Dank
joachimroehl
schrieb am 17.09.2021, 16:36 Uhr (am 17.09.2021, 17:01 Uhr geändert).
Wir haben innert 4 Wochen vom DRK-Suchdienst eine perfekte Auskunft über den zweijährigen Aufenthalt im Lager 1415 (im heutigen ukrainischen Kamjensk, vormals Dnjeprodscherschinsk) erhalten. Muss nur die vom DRK erstellte Bescheinigung rumänisch übersetzt eingereicht werden oder auch die beigefügte 3seitige russische Befragungsliste vom NKWD mit seinerzeitiger Unterschrift des Internierten?
Danke für eine Antwort!

PS: wer zu konkreten Arbеitslagern (russisch ОРБ für особый рабочий батальон) genaue Informationen braucht, findet ab Seite 132 alles hier https://moscova.mae.ro/sites/moscova.mae.ro/files/carte_deportare_schipor.pdf
Roemi
schrieb am 17.09.2021, 18:15 Uhr (am 17.09.2021, 18:21 Uhr geändert).
Hallo Herr Röhl,

alle meine Verwandten und Bekannte haben nur die ins Rumänische übersetzte Bescheinigung des DRK bei der AJPIS Hermannstadt eingereicht. Die Nachweise wurden in der Form ohne Widerspruch akzeptiert.

Frau Hutter ist der Meinung, dass auch die russische Akte übersetzt und dem Antrag beigelegt werden muss. Es kann sein, dass die AJPIS-Behörden aus den anderen Landkreisen das auch fordern.
Roemi
schrieb am 17.09.2021, 18:17 Uhr (am 17.09.2021, 18:20 Uhr geändert).
Herr Röhl,

in diesem Chat finden sie auch die Stellungsnahme von Frau Hutter zu diesem Thema.
joachimroehl
schrieb am 17.09.2021, 18:34 Uhr (am 17.09.2021, 18:35 Uhr geändert).
Danke - also werden wir erstmal nur die Auskunft des DRK einreichen.

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