Ungerechtigkeit bei Entschädigung nach Dekret 118/1990

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IMA
schrieb am 01.06.2021, 19:15 Uhr
Hallo zusammen,

nachdem auch mir mehrere Bescheide der AJPIS von Bekannten vorliegen (allesamt Kinder von verstorbenen Deportierten) ist mir folgendes aufgefallen:
Gemäß den Bescheiden erhalten
- Kinder von Deportierten die heimgekehrt sind: 700 Lei pro Deportationsjahr als monatliche Zahlung
- Kinder von Deportierten die im Lager gestorben sind: pauschal eine monatliche Zahlung von 500 Lei.

Nehmen wir mal an ein Deportierter hat 5 Jahre lang die Zwangsarbeit erdulden müssen, hatte aber das Glück gesund heimzukehren und ist im Kreise der Familie in Frieden gestorben. Seine Kinder erhalten 5x700Lei=3500Lei im Monat.

Nehmen wir an ein anderer hat ebenfalls 5 Jahre lang die Zwangsarbeit erdulden müssen, hatte aber das Pech den Tag seiner Abreise oder den Weg in die Heimat nicht zu überleben. Seine Kinder werden mit lediglich 500Lei im Monat abgespeist!?

Dabei mussten Kinder von in der Deportation verstorbenen Eltern wesentlich mehr Leid ertragen weil sie ohne Eltern aufwachsen mussten, als Kinder deren Eltern heimgekehrt sind und sich weiter um die Kinder kümmern konnten, oder?
Das soll gerecht sein?? Das ist in meinen Augen eine unverschämte Ungerechtigkeit.

Das Gesetz 118/1990 besagt in Art 5 Abs 4: "Copilul celui decedat ... în timpul aplicării măsurii ... are dreptul la o indemnizație lunară de 500 lei."
D.h. Kinder von Deportierten die während der Deportation gestorben sind erhalten eine monatliche Entschädigung von 500 Lei.

Soweit so gut.
Weiter heißt es aber in Art 5 Abs 6: "Copilul minor la data la care unul sau ambii părinți s-au aflat în una dintre situațiile prevăzute la art. 1 ..., precum și copilul născut în perioada în care unul sau ambii părinți s-au aflat în una dintre situațiile prevăzute la art. 1 ... are dreptul la o indemnizație lunară în același cuantum cu indemnizația de care ar fi beneficiat părintele său decedat, stabilită conform prevederilor art. 4."

Und in Art 4: "Persoanele care s-au aflat în situațiile prevăzute la art. 1 ... au dreptul la o indemnizație lunară de 700 lei pentru fiecare an de detenție...".
D.h. Kinder die während der Deportation ihrer Eltern minderjährig waren oder während dieser Zeit geboren wurden, haben die gleiche Rechte wie der verstorbene Elternteil nach Art. 4.
Und in Art 4 ist das Recht auf 700 Lei pro Deportationsjahr im Monat festgelegt.

Nach meinem Ermessen müsste demnach bei Kindern von in der Deportation verstorbenenen Eltern sowohl Absatz 4 als auch Absatz 6 herangezogen werden, also sowohl die pauschalen 500 Lei als auch die 700 Lei pro Deportationsjahr. Das wäre gerecht, oder?

Warum wird der Absatz 6 nicht herangezogen? Das konnte mir bisher niemand erklären, auch die Kanzlei Dr. Fabritius nicht.

Was mich jetzt brennend interessiert ist, ob es noch andere Betroffene gibt denen ebenfalls nur die 500 Lei zugesprochen wurden, oder ob es Fälle gibt bei denen die 500 Lei UND die 700 Lei pro Deportationsjahr zugesprochen worden sind.

Ich bin gespannt auf Eure Rückmeldungen.
Peter Otto Wolff
schrieb am 01.06.2021, 19:45 Uhr
Hallo IMA, nach der Logik hast Du völlig Recht. Allerdings ist es ein Wunder, dass neuerdings auch Kinder von Betroffenen überhaupt eine Entschädigung bekommen. Kein Gesetz der Welt ist absolut gerecht. Kann man überhaupt Leid mit Geld vergüten, 5 Jahre verlorene Jugend? Ein Argument pro 100% für im Lager Geborene und Kinder die vor Deportation geboren wäre, dass die Kinder selbst Leid erdulden mussten, wie ich, oder ohne Eltern in der Heimat. Bezüglich der Verstorbenen fällt mir tatsächlich keine plausible Begründung ein! Die müssten mindestens auch 100% kriegen.
Heinz 1957
schrieb am 15.06.2021, 09:51 Uhr
In Kronstadt beschäftigt sich ein deutschsprechender Anwalt mit diesem Thema und ist der Meinung, dass bei diesen Anträgen sowohl die Entschädigung von 500 Lei , als auch die verbrachte Zeit bis zum Tode in der UdSSR berücksichtigt werden muss.
Jedenfalls werden die Anträge an die AJPIS, die über seine Kanzlei laufen in dieser Form abgeschickt.
Wie und was die AJPIS entscheidet ist noch unbekannt.
Diese Frage kann ev. Anwalt Fabritius besser beantworten, oder zu diesem Problem Stellung nehmen und vielleicht auch in Bukarest eine akzeptable Lösung finden. Auch der Verband kann darüber nachdenken und bei Dr. Fabritius anfragen um eine gerechte Lösung zu finden.
Peter Otto Wolff
schrieb am 15.06.2021, 11:32 Uhr
Hallo Heinz, ich befürchte, dass die eigentlich gerechte Lösung durch gutes Zureden beim AJPIS nicht gelöst werden kann, da es ja ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen sind. Andererseits den Gesetzgeber zu überzeugen, seine Entscheidung zu revidieren, ist genauso wenig zu erwarten. Aber, es geschehen noch Zeichen und Wunder, was ich den Betroffenen wünsche.
Heinz 1957
schrieb am 15.06.2021, 13:00 Uhr
Man kann den " Gesetzgeber " darauf ansprechen, aber nicht als Einzelperson, sondern hier ist der Verband gefragt, oder Dr. Fabritius, weil deren Forderungen ( Bitten nach Überarbeitung ) mehr Gewicht haben.
Es sind sicherlich mehrere ( viele ) Personen in dieser Lage, diese dürfen ( können ) sich zu diesem Thema gerne auch äussern.
Auch vom Verband und von Dr. Fabritius hätte ich gerne eine Stellungnahme. Antragsteller, deren Elternteil in Russland verstorben ist , sind in diesem Fall stark benachteiligt und sollten gleich behandelt werden wie der Rest.
Henri_54
schrieb am 17.06.2021, 10:32 Uhr
Hallo IMA,
habe deinen Artrikel(Post1) mit großer Aufmerksamkeit gelesen.Ich bin auch deiner Meinung was das Entschädigungsgesetz betrifft. Aber ich bin auch der Meinung man ( Verband) sollte zuerst eher auf die sehr lange Bearbeitungszeit hinweisen,bevor sie mit Gesetzesänderungen konfrontiert werden.Im Gesetz steht, das die AGPIS innerhalb von 3Monaten eine Entscheudung treffen sollte.Ich warte schon seit 10 Monaten auf eine Entscheidung der AGPIS.Ich glaube es war ein Fehler, das ich nach 8Monaten ganz höflich nachgefragt habe, wie der Stand meines Antage ist
IMA
schrieb am 15.11.2021, 18:45 Uhr
Hallo Heinz, Hallo Henri,

vielen Dank für Eure Meinung und die Bestätigung, dass ihr es auch so seht. Interessant der Hinweis auf den Anwalt in Kronstadt, da hätte ich gerne mehr erfahren.

Ja lange ist's her... leider sind wir in der Sache keinen Millimeter weitergekommen. Die Nachfrage bei unserem Herrn Anwalt Dr. Fabritius wurde leider mit einem "das ist halt so" abgetan, weder wurde Einspruch erhoben noch wurde die Intention ausgesprochen, dass man gegen die Ungerechtigkeit was unternimmt bzw. unternehmen will. Auch von unserem Verband ist mir nie zu Ohren gekommen, dass man in der Sache was unternehmen will.

Schade, die Chance wirklich mal Gerechtigkeit walten zu lassen wird verspielt.

Es bleibt schlicht und ergreifend enttäuschend von den rumänischen Behörden, beschämend vom eigenen Verband und der Anwaltskanzlei die nichts dagegen unternehmen.


rstoichita@gmail.com
schrieb am 16.11.2021, 15:21 Uhr
es ist kein Trost, aber wie ich sehe, bin ich nicht die einzige, die schon 8 Monate auf eine Antwort von der rumänischen Rentenbehörde wartet. Mein Antrag wurde von der AJPIS genehmigt,aber die Rentenbehörde schafft es nicht die Rente zu überweisen. Auf Nachfrage bei der Anwaltskanzlei Fabritius wurde mir auch gesagt, dass Geduld mehr als eine Nachfrage bringe. Wie lange aber noch? Meine Papiere wurden über die Kanzlei( gegen eine Gebühr!!!!) an die zuständigen Behörden geschickt. Deshalb denke ich, dass mehr als Geduld eine Nachfrage der gleichen Kanzlei sinnvoll wäre.
Peter Otto Wolff
schrieb am 16.11.2021, 16:25 Uhr (am 16.11.2021, 16:41 Uhr geändert).
Hallo, mein Motto ist: man soll die Geduld des Geduldigen nicht ausreizen! An Ihrer Stelle würde ich der AJPIS und der CJP eine E-Mail schicken, im Betreff die Antrags-Nr., die Nr. der decizie, und auf die gesetzlich vorgeschriebenen Termine hinweisen, max. 90 Tage, seit Antragstellung. Dies unabhängig vom Nichtstun der Kanzlei. Sie sind der Betroffene und Kunde, niemand kann Ihnen vorwerfen, dass Sie sich um Ihre Angelegenheit zusätzlich kümmern, zumal wenn keine Fortschritte erkennbar.
Wünsche gutes Gelingen!
P.S. Wenn Sie ein Problem mit dem Rumänischen haben, könnte ich Ihnen gerne den Text formulieren, dafür bräuchte ich allerdings alle wesentlichen Daten Ihres Falls, auf
wolffpeterotto@yahoo.de !
rstoichita@gmail.com
schrieb am 17.11.2021, 12:11 Uhr
Hallo Herr Wolff,
danke für Ihr Angebot, mir zu helfen. Ich bin ganz Ihrer Meinung, dass ich als Betroffene nachfragen könnte. Eine höfliche Nachfrage dürfte eigentlich keinen stören, auch nicht die rumänischen Behörden . Mit dem Rumänischen habe ich keine Probleme, könnte es also selber tun. Ich verfolge mit Interesse, was auch andere Landsleute berichten, melde mich vielleicht in Zukunft mit der einen oder anderen Frage bei Ihnen.
Nate2012
schrieb am 28.01.2022, 16:12 Uhr (am 28.01.2022, 16:17 Uhr geändert).
Hallo ihr Lieben, die gegen die Ungerechtigkeit bei Entschädigung nach
Dekret 118/ 1990 kämpft! Ich warte auch schon 9 Monate auf Antwort von der rumänischen Rentenbehörde, die eigentlich nur das Geld überweisen müsste. Die AJPIS hat mir nämlich den Antrag schon nach 3 Monaten bewilligt. Weil mein Antrag über die Kanzlei Fabritius gestellt wurde, habe ich immer wieder die Kanzlei angeschrieben. Geduld wurde mir empfohlen. Nun hat aber die Kanzlei doch reagiert, weil ich so hartnäckig am Ball geblieben bin. Ich habe von dieser die Info bekommen, dass bei der Rentenbehörde in Rumänien nachgefragt wurde, dass sie sich bei mir melden werden, sobald sie etwas wissen.. Das haben sie wahrscheinlich auch nur getan, weil ich die Kanzlei in meinem Schreiben gefragt habe, ob es nicht vielleicht sinnvoll wäre, der rumänischen Behörde eine neue für mich ausgestellte Lebensbescheinigung zu schicken, nur um diese aus dem Dornröschenschlaf zu wecken und um zu zeigen, dass ich noch LEBE. Nun habe ich aber zufällig im Netz einen Artikel gelesen, der da heißt: Ultimatum pentru directorul Casei de Pensii Alba: O luna sa rezolve dosarele restante sau va fi schimbat din functie. Das Ultimatum kam von der zuständigen Ministerin, stammt allerdings vom Oktober 2021. Damals gab es bei der Rentenbehörde Alba noch 2500 Dosare , die bearbeitet hätten werden müssen. Seit damals sind aber wieder fast 3 Monate vergangen und - glauben sie mir- der Direktor/ die Direktorin ist noch immer im Amt......Apropos Warten! Es würde mich schon interessieren, ob noch jemand so lange warten musste und vielleicht doch in den letzten Monaten /( nach 9 Monaten) eine Nachricht von den rumänischen Behörden erhalten hat
Harald F
schrieb am 29.01.2022, 08:39 Uhr (am 29.01.2022, 08:43 Uhr geändert).
Hallo Nate 2012,
Antrag auf Entschädigung wurde im Sept.2020 gestellt. August 2021 Decizia von der AGPIS erhalten. 18 Nov. Decizia von der CJP erhalten. Bis heute noch keine Überweisung erhalten
MfG
Harald F
schrieb am 29.01.2022, 08:39 Uhr (am 29.01.2022, 08:40 Uhr geändert).

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