Nachweise für Entschädigungsantrag - wo beantragen?

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Elkurs
schrieb am 06.07.2021, 20:50 Uhr
Hallo,
dank der vielen Infos konnte ich einige Fragen für mich schon klären. Danke an alle für die Bereitstellung der Infos.
Was bei uns noch angefordert wird, ist ein Nachweis über die Zeit der Gefangenschaft. Eine Bescheinigung des letzten Arbeitgebers in Rumänien mit Auflistung der Arbeitsjahre und der Jahre in Gefangenschaft reicht leider nicht aus.
Wäre der CNSAS in Bukarest die richtige Anlaufstelle? Oder wo kann man am ehesten Erfolg haben?
Ich lese dauernd von Deportierten. Sind damit auch die Gefangenen gemeint?
Ansonsten haben wir 8 Monate auf eine Antwort aus Hermannstadt/Sibiu gewartet🤷‍♀️ und haben jetzt eine Frist von 30 Tagen für die Einreichung der fehlenden Dokumente einzuhalten, was nicht möglich sein wird. Aber ich hoffe dass sie kulant sind wenn man nachweist dass man die Dokumente selber noch beschaffen muss.
Liebe Grüße und allen viel Erfolg.
Elke
Heinz 1957
schrieb am 07.07.2021, 10:16 Uhr
Die CNSAS in Bukarest kannst du vergessen, warte seit vielen Monaten auf brauchbare Antworten.
Wende dich an das Deutsche Rote Kreuz - dauert zwar bis zu 3 Monate bis du Antwort erhältst, aber diese Daten kannst du bei der AJPIS verwenden.
DRK arbeitet mit russ. Archiven zusammen und sendet dir eine Bescheinigung in dt. Sprache und Auszüge Archiv in russ. Sprache.
Du musst diese Bescheinigungen in die RO Sprache übersetzen und sie gelten als Nachweis der Deportation / Gefangenschaft bei der AJPIS / CJP. Du bist spät dran, war vor fast einem Jahr schon möglich Anträge zu stellen.Die AJPIS lehnt id Regel den Antrag ab,wenn unvollständig ( war in Kronstadt der Fall ), auch die Lebensbescheinigung ist nur 6 Monate gültig -also Neuantrag mit allen erforderlichen Unterlagen wäre sinnvoll.
Elkurs
schrieb am 08.07.2021, 14:56 Uhr
Hallo Heinz,
danke für deine schnelle Rückantwort. Habe auch schon überlegt zweigleisig zu fahren und evtl. auch in Russland selber noch zu recherchieren.
Den Antrag habe ich schon vor 8 Monaten abgegeben und jetzt erst Antwort bekommen. Und habe jetzt 30 Tage Zeit die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Ich werde innerhalb der Frist nachweisen können dass ich die Unterlagen beantragt habe und hoffe dass sie das akzeptieren. Einzig bei dem Nachweis über die Dauer der Gefangenschaft bin ich mir unsicher und hoffe dass es klappt. Denn dass mein Vater 6 Jahre in Gefangenschaft war ist zwar sicher, aber welcher Nachweis darüber akzeptiert wird leider nicht.
Lieben Gruß
Elke
Heinz 1957
schrieb am 09.07.2021, 07:48 Uhr
DRK erhält Auskunft aus russ. Archiven, also brauchst du nicht zusätzlich zu forschen.
Bei 6 Jahren Gefangenschaft, besteht die Möglichkeit, dass er in der WaffenSS war. Achtung, das war eine fasch. Organisation und du erklärst ja ( in der Erklärung - Fabritius.de ), dass er da NICHT war. Abwarten, was dir DRK antwortet. Du musst die DRK Unterlagen in die RO Sprache übersetzen lassen. Hast du DRK angeschrieben, Formular im Internet DRK Suchdienst
Peter Otto Wolff
schrieb am 09.07.2021, 12:37 Uhr (am 09.07.2021, 12:40 Uhr geändert).
Heinz hat recht, zusätzlich würde ich aber den rechtlichen Grundsatz erwähnen, dass niemand verpflichtet ist, zu seinem Schaden auszusagen. Wenn die Auskünfte aus der Quelle DRK (basierend auf Informationen der russischen Archive) nicht AUSDRÜCKLICH SS erwähnen, ist das gut so! Die CNSAS hat ja i.d.R. gar keine aussagekräftigen Nachweise, oder keine Lust, tätig zu werden. Darüber hinaus: viele Soldaten und Offiziere waren ja in der rum. Armee, so mein Großvater, Oberst der rum. Armee. Die wurden ja auch zunächst als Kriegsgefangene festgesetzt, da sie gegen Russland gekämpft haben, bis zum Beschluss des Landes, die Fronten zu wechseln. Die Moral: taktisch vorgehen!!!
Elkurs
schrieb am 09.07.2021, 21:14 Uhr
Hallo und besten Dank für die Rückmeldungen.

Ich habe inzwischen per e-Mail den Suchantrag an das DRK versandt und werde nächste Woche nochmal anrufen. Sie bieten ja speziell auch die Möglichkeit der Zusendung eines Nachweises.

Ich hoffe auch dass es keine Schwierigkeit bei der Beschaffung der Originaldokumente gibt. Habe jetzt per Mail beim Rathaus meiner Heimatstadt nachgefragt ob eine Apostille für die Vollmacht notwendig ist. Bin noch auf der Suche nach einem passenden Vordruck für eine Vollmacht in rumänischer Sprache. Es gibt einige Beispiele im Netz, aber keine 100% passende. Muss eigentlich genau aufgeführt werden wofür die Vollmacht gebraucht wird, oder kann man sie allgemein halten? Falls ich später evtl. noch mehr Unterlagen brauche, müsste ich ja dann eine neue Vollmacht ausstellen.

Hängt die Länge der Gefangenschaft mit dem Grad/ der Position der Soldaten zusammen? Mein Vater war nicht in der WaffenSS, das weiß ich.

Wissen Sie ob der Stempel eines vereidigten Übersetzers reicht, oder muss die Übersetzung bzw. die Kopie durch einen Notar legalisiert werden? Da gibt es keine eindeutigen Aussagen.

Freundliche Grüße und alles Gute.

Elke



Heinz 1957
schrieb am 11.07.2021, 13:57 Uhr
DRK schickt dir eine Bescheinigung in dt und russ Sprache, die müssen übersetzt werden und an die AJPIS geschickt werden ( die russ. Dokumente müssen nicht unbedingt übersetzt werden,der AJPIS reicht die deutsche übersetzt.
Die Antwort DRK kann bis zu 3 MOnaten ( und länger )dauern, du musst da nicht zusätzlich anrufen, die haben viel zu tun wg der Menge an Anfragen. Das ist eine dt Instutution, nicht wie die CNSAS
Wozu brauchst du VOLLMACHT ??? Für DRK bauchst du keine.
Vollmachten erteilen die RO Konsulate in D, in RO Sprache.
Was heisst " allgemeine Vollmacht " ?, in der Vollmacht musst du angeben, wofür du sie brauchst..........
Amtliche Übersetzungen ( eines amtlich vereidigten Übersetzers ) müssen nicht zusätzlich noch beglaubigt werden, der Notar beglaubigt nur nochmals die Unterschrift + Siegel des Übersetzers und verlangt Gebühren
Notare beglaubigen nur Originale, keine Kopien
Elkurs
schrieb am 03.09.2022, 09:52 Uhr
Hallo Herr Wolf, ich wollte mich auf diesem Wege auch noch mal ausdrücklich bei Ihnen für die Informationen und die Hilfe bedanken welche Sie mir und anderen Hilfesuchenden in dieser Angelegenheit zukommen lassen.
Ich bin inzwischen fast am Ende des Weges angekommen. Nachdem ich die Bescheinigung des DRK mit der Daten der Gefangennahme und Freilassung, sowie den dazugehörigen russischen Dokumenten eingereicht habe, gab es erstmal……..die ABSAGE. Mit der Begründung dass ja mein Vater ja in Budapest in Gefangenschaft gewesen sei (war der Ort der Gefangennahme). Ich war sprachlos ob der Dreistigkeit der Behörde. Und natürlich musste ich den Einspruch über das Gericht einreichen. Was ich dann auch über einen Anwalt aus Sibiu gemacht habe weil mein Rumänisch dafür nicht ausreicht. Und habe gleichzeitig das russische Dokument ins Rumänische übersetzen lassen (was ich vorher nicht gemacht hatte, weil ich die DRK-Bescheinigung für ausreichend hielt). Natürlich mussten sie ihre Entscheidung rückgängig machen, aber für mich war es sehr nervenaufreibend, weil Fristen beachtet werden mussten etc…
Und…… meine Schwester hatte einige Monate vor meiner Absage einen positiven Bescheid bekommen🤔 Ich hatte auch für sie die Unterlagen eingereicht. Aber das war wohl ein anderer Sachbearbeiter…
Es lohnt sich also durchzuhalten.😁
Ihnen Alles Gute und DANKE.
Elke

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