Zwischenbericht Dr. Fabritius, nach 8 Monaten, auf Portal

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Peter Otto Wolff
schrieb am 10.07.2021, 09:27 Uhr (am 10.07.2021, 09:30 Uhr geändert).
Ein nicht berauschender Zwischenbericht nach über 8 Monaten höchst unterschiedlicher Umsetzung eines doch uralten Gesetzes (118/1990) und trotz erheblicher Präzisierung anlässlich der neuen Gesetze 130/2020 und 232/2020. Alles ist möglich, auch das Gegenteil. Was sollen die Betroffenen daraus lernen, bei weitest willkürlicher Anwendung, je nach Gusto der lokalen Behörden? Der Rumäne würde sagen: "sat fara caini"! Höchstens sich zu trösten, dass es auch anderen Petenten z.B. aus Bukarest, Temeswar, Mures, nicht besser geht als ihnen selbst. Was ich ausdrücklich bemängele ist, dass das Problem der Nichtanerkennung der Jahre Deportation nach der Deportation, in die Sowjetzone (ab 1949 DDR), mit keinem Wörtchen erwähnt wird. Wobei zumindest eine rechtliche Beurteilung gem. Völkerrecht mehrfach im Forum gefordert wurde.
Fuchs
schrieb am 10.07.2021, 21:27 Uhr
Das sehe ich genauso.
Im Gesetz steht nichts von einer Teilung der Zeit der Deportation in : Zeit der Deportation nach Russland und Zeit der Deportation in der"Zwischenstation SBZ Ost Deutschland" beides war Zwangsarbeit bis zur Entlassung in die Heimat.
Ich verstehe überhaupt nicht wieso seit einem Jahr seit Gesetz diese Unterlagen aus der Zeit der Deportation aus der SBZ Ost Deutschland nicht an die Kinder der Deportierten herausgegeben werden und wieso bei denjenigen die Unterlagen für die Zeit aus der Zeit der Deportation in der SBZ Ost Deutschland haben diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden denn Deportation endet bekanntlich mit der Rückkehr in die Heimat und nicht in einer"Zwischenstation" wo die betroffenen noch etliche Jahre Zwangsarbeit leisten mussten bis zur Entlassung in die Heimat.
Hier gibt es nun "2 Klassen Deportierte",auf einer Seite diejenigen die auf direktem Wege in die Heimat gekommen sind da wird die Zeit der Deportation aus Russland annerkant und auf der anderen Seite sind es diejenigen die auch noch Jahre Zwangsarbeit in" einer Zwischenstation"leisten mussten bis zur Entlassung in die Heimat, bei denjenigen wird die Zeit der Deportation in der SBZ Ost Deutschland nicht anerkannt,das ist ungerecht.
Es wäre höchste Zeit das die zuständige Institutionen dieses Dilemma beheben um der Gerechtigkeit Willen.

MfG
Peter Otto Wolff
schrieb am 11.07.2021, 08:01 Uhr
Genau so Fuchs, zumal im Gesetz auch die "Inlanddeportation" z.B. Baragan und der "domiciliu fortat" zu Entschädigung berechtigen. Das Schweigen des Vereins zu diesem Thema, ja sogar die Relativierung und Beschwichtigung sind unverständlich. Die Betroffenen (ich bin das nicht) haben einen Anspruch auf logistische und rechtliche Hilfe i.S. der Aufklärung und Druck auf staatliche Stellen, die Nachweise haben müssten, z.B. Nachfolge der STASI-Behörde. Die rum. CNSAS kann man vergessen, deren Leistung erschöpft sich im Kassieren ihrer Gehälter.
joachimroehl
schrieb am 17.09.2021, 16:58 Uhr
Meine Oma wurde am 13.04.1947 vom ORB 1415 aus Dnjeprodscherschinsk nach Frankfurt/Oder in die damalige SBZ ins Entlassungslager 69 transportiert. Damit endete wie auch das DRK nach 74 Jahren feststellt die Deportation. Sie hatte sich dann in Sachsen verdingt, um Geld für die Rückfahrt nach Sibiu zu erarbeiten. Das Rumänien seinerzeit kein Interesse an der Wiederaufnahme seiner Staatsbürger hatte, kann man der sowjetischen Politik sicher nicht anlasten.
Roemi
schrieb am 17.09.2021, 17:37 Uhr (am 17.09.2021, 18:00 Uhr geändert).
Sehr geehrter Herr Röhl,

ich denke, dass sie das Schreiben vom DRK in 2 Punkten falsch ausgelegt haben:
1. Das DRK hat sicher nicht das "Ende" der Depotation ihrer Oma mit der Ankunft in Frankfurt/Oder bescheinigt.
Die russischen Akten enden mit der Übergabe der Inhaftierten in Frankfurt/Oder, da ab hier die Russen nicht mehr für diese Personen zuständig waren, d.h. aber nicht, dass für die meisten Betroffenen das Leid hiermit auch zu Ende war.
2. Es geht in diesem Thema ausschließlich um das Verbrechen welches der rumänische Staat an unseren Vorfahren begangen hat (wobei die Sowjetunion selbstverständlich auch ihren Teil dazu beigetragen hat).
joachimroehl
schrieb am 17.09.2021, 18:28 Uhr (am 17.09.2021, 18:30 Uhr geändert).
Das DRK bezeichnet den 13.April 1947 als Tag der Entlassung. Weiß nicht was es da juristisch zu zweideuteln gibt? und rein privat, meine Oma hat zu Lebzeiten immer von den Russen berichtet, die selbst nicht mehr zu Fressen hatten als die Internierten, Großvater war noch 1943 mit der SS im Kampfeinsatz im gleichen Dnjeprodscherschinsk und ich denke wir sollten die rumänische Geste nach fast drei Generationen einfach annehmen.
Fuchs
schrieb am 18.09.2021, 09:04 Uhr
Ende der Deportation / Tag der Entlassung ,sollte eigentlich der Tag der Entlassung in die Heimat sein,an den Ort von dem aus die Deportation begonnen hat.Bei denjenigen die in den Westen geflohen sind bedeutet das der Tag der Flucht dorthin.
Den Tag der Ankunft in der SBZ Ost Deutschland als den Tag der Entlassung zu bezeichnen ist nicht korrekt und entspricht auch nicht den Tatsachen.Aus Berichten der Betroffenen Inhaftierten wurden diese auf keinen Fall in die SBZ Ost Deutschland " entlassen" sondern wurden schon am Bahnhof vom Russischen Militär an die am Bahnhof wartenden Bauern in der SBZ Ost Deutschland übergeben auf dessen Feldern die Inhaftierten noch etliche Jahre bis zur Entlassung in die Heimat arbeiten mussten zur Sicherstellung der Nahrung der Bevölkerung in der Nachkriegszeit und sich dabei regelmäßig bei den örtlichen russisch/deutschen Behörden melden mussten.
Bedauerlicherweise besteht aber kein Interesse an der Aufklärung der Sachlage und den Verbleib der Dokumente aus der SBZ Ost Deutschland.
joachimroehl
schrieb am 18.09.2021, 11:40 Uhr
Soll so was gegeben haben. Meine Oma war jedenfalls eine von hunderten Siebenbürgern, die im Frühjahr 1947 vor der Alternative stand in Frankfurt/Oder entweder die russische Справка, die Entlassungsbescheinigung anzunehmen und auf deutschem Boden für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen oder bei einem verwehrten Übertritt an der rumänischen Grenze möglicherweise erschossen zu werden. Die Geschichte spricht dem auch zu, denn hunderttausende Siebenbürger sind wie wir alle wissen in den folgenden Jahrzehnten ohne (!) Gefahr für Leib und Leben in den wirtschaftlich reichen Westen geflüchtet und haben ihre angestammte Heimat leichtfertig aufgegeben.
Fuchs
schrieb am 18.09.2021, 14:01 Uhr
Meine Mutter wurde zusammen mit anderen Deportierten aus dem Kohlebergwerk/Russland in die SBZ Ost Deutschland gebracht.Weil gesundheitlich angeschlagen oder nach Arbeitsunfall im Kohlebergwerk und die Leute für die Schwerstarbeit im Kohlebergwerk nicht mehr zu gebrauchen waren, wurden diese im Mai 1947 mit einem Transporter in die SBZ Ost Deutschland verfrachtet und dort den Landwirten zur Arbeit in der Landwirtschaft zugeteilt.
Diese blieben dort bis ihnen Ende 1949 gesagt wurde ihre Arbeitszeit sei nun beendet und sie können nach Hause in die Heimat.
joachimroehl
schrieb am 19.09.2021, 07:49 Uhr
Alles schlimm und nicht vergessen. Auch in uranverseuchten Betrieben wie dem дмк каменское waren viele Landsleute im Einsatz. Die USA wollte damals ihre atomare Alleinherrschaft sichern, die Sowjetunion atomares Gleichgewicht herstellen. Auf Biegen und Brechen, wie deutlich hier https://youtu.be/I3_vkWlsZXY zu sehen. Meine Oma wurde warum auch immer nur 63 Jahre alt.
Anna K
schrieb am 21.09.2021, 13:49 Uhr
Von der DRK haben wir auch einen Nachweis der Deportation meiner Mutter für rund 3,5 Jahre erhalten. Wir erinnern uns, dass immer über 5 Jahre gesprochen wurde. DRK konnte nicht weiter helfen.
Wo könnte meine Mutter den Rest der Zeit verbracht haben? Wir wissen es nicht.
Aus Bukarest haben wir nach fast einem Jahr - auch mit telefonischen Anfragen - nur das Anfangsdatum der Deportation erhalten. Über die Rückkehr keinen Bescheid.
Wir haben nun die positive decizie mit Bewilligung des Entschädigungsantrag für die rund 3.5 Jahre von AJPIS Brasov erhalten. Ich fühle mich erschöpft.
Peter Otto Wolff
schrieb am 21.09.2021, 14:06 Uhr
Hallo, es ist leider so, dass man zumindest unbestätigt wissen sollte, wann die Repatriere stattgefunden hat. Es gibt Fälle, bei denen doch die Ortskirche/oder das Teutsch-Zentralarchiv der Kirche ein Datum der Rückkehr bekannt ist. Wäre einen Versuch wert. Aus der Kombination bestätigte Deportation nach Russland und Datum der Rückkehr (vermutlich aus Sowjetzone-DDR) ließe sich ein Anspruch über die 3,5 J
hinaus konstruieren. So gibt es magere ca. 235 €, besser als nichts, aber schon dürftig!
Anna K
schrieb am 21.09.2021, 15:28 Uhr
Danke Peter Otto Wolf,
wir werden Deinem Rat folgen und hoffen.
Anna K
schrieb am 21.09.2021, 15:29 Uhr
Danke Peter Otto Wolff!

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