Dekret - 118/1990 - Entschädigungen an Kinder von Russlanddeportierten

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Mweiss
schrieb am 13.07.2021, 18:01 Uhr
Negative DECIZIE von AJPIS SIBIU
Ich habe eine Absage zu meinem Antrag auf Entschädigung nach Dekret 118/1990
bekommen. Begründung :fehlt Stempel auf der Seite 34 v Livret Militar wo die Zeit der Inhaftierung meines Vaters in der URSS vermerkt ist. Das Dokument befindet sich in Pitesti zum stempeln seid März 2021, nachdem ich einen Brief von Sibiu im Feb. 21 mit dieser Fehlermeldung bekomnen hatte. Aus Pitesti hatte ich eine RegNr. bekommem und bis dato aber keine abschliessende Lösung des Problemes. Nun muss ich eine contestatie machen!
Kann mir jemand sagen eine Adresse wo ich die hinschicken muss und evtl. ein Musterschreiben dafür. Würde mich freuen, ich habe nur noch 2Wochen Zeit dafür. Danke

Peter Otto Wolff
schrieb am 19.07.2021, 15:49 Uhr (am 19.07.2021, 15:57 Uhr geändert).
Hallo Mweiss, ich hatte Gewissensbisse, dass ich auf Ihren Beitrag bisher nicht geantwortet habe. Dies aus dem Grund, dass ich noch keinen Fall hatte, bei dem ein Livret Militar Nachweis für den Anspruch war. Hoffte, dass sich ein anderer Forumist dazu äußert. Eigentlich ist ein Livret Militar ein bombenfester Nachweis, da ein rum. Dokument von einer der glaubhaftesten staatlichen Behörden, die Armee. Die Frage ist, in welcher Form haben Sie dieses Dokument, Original, beglaubigte Kopie, Fotokopie, etc. haben. Würde vorschlagen, es mir als Scan auf meine E-Mailadresse zu senden: wolffpeterotto@yahoo.de. Grundsätzlich würde ich sagen, Ihr Vater muß ein Begünstigter sein! Einziger Zweifel wäre, wenn im Livret Militar ausdrücklich stünde, er sei SS-Soldat gewesen. Das glaube ich eher nicht. Habe schon für einen anderen Fall argumentiert, dass Sachsen durchaus einfache Soldaten der rum. Armee waren (mein Opa Oberst), Die haben zwar gegen Russland gekämpft, aber als Soldaten des Verbündeten Staates Rumänien, bis zur Umkehr der Waffen. Als solche waren sie mitunter in russischer Haft, wie auch "nur" Rumänen. Insofern ganz klar gemeint als Begünstigte des Gesetzes 118/1990, und Sie als Nachkomme! Wenn das Livret Militar nicht brauchbar ist, da nur einfache Fotokopie, würde ich empfehlen, sich an den Suchdienst des DRK zu wenden. Das liefert detaillierte Nachweise, die man übersetzt und beglaubigt gut verwenden kann. Lt. Gesetz 118/1990 muss jedes plausible Beweismittel von den AJPIS berücksichtigt werden.. Insofern, noch ist Polen nicht verloren, sie haben reelle Chancen, die Entschädigung zu erstreiten, und zwar ab Datum der Einreichung des 1. Antrags an die AJPIS.
Gruß,
Peter Otto Wolff
Mweiss
schrieb am 19.07.2021, 16:54 Uhr
Hallo Herr Wolf,
Habe ihnen eine Mail geschickt mit den Unterlagen.
Das LM v m Vater habe ich in Original. Bitte antworten Sie mir bitte, wenn möglich auf meine Mail Adresse.
Danke für Ihre Mühe.
MfG
Mweiss
Peter Otto Wolff
schrieb am 19.07.2021, 19:51 Uhr (am 19.07.2021, 20:16 Uhr geändert).
Hallo, habe Ihnen per E-Mail geantwortet, und erst nachträglich gelesen, dass Sie das Livret Militar als Original besitzen. In diesem Fall kontaktieren Sie einen Notar mit dem Ansinnen, eine offizielle Kopie zu erstellen und zu vermerken, dass es sich um ein Büchlein handelt, und die nicht gestempelten Seiten Bestandteil desselben sind! Noch besser wäre, Sie finden einen rumänischen Notar,(es gibt ja Kooperationen) der das auf Rumänisch bestätigt!!! Ob das beim rum. Konsulat gemacht werden kann? Wäre einen Versuch wert! Versuchen Sie es bei der vereidigten Übersetzerin Edith Mindl, M.A., 90453 Nürnberg, Bechhofer Str. 8, Tel. 0911 63 75 64, vielleicht macht die das zum Tarif einer Übersetzung, die ja nicht notwendig ist. Könnte den Tatbestand auf Rumänisch bestätigen, mit Stempel und Unterschrift (beglaubigt)

Gruß,

Peter Otto Wolff
sibisax
schrieb am 20.07.2021, 15:09 Uhr
Hallo sehr geehrter Herr Wolff,ich kann immmer wieder erfreut feststellen mit wie viel Ehrgeiz sie bei unserer Sache sind und versuchen Landsleuten zu helfen um ihnen jeden noch so kleinen Hinweis zu geben,um zu ihrem Recht zu kommen,obwohl in ihrem Fall erfreulicherweise alles ein gutes Ende gefunden hat.Von ihnen habe ich auch vieles Brauchbare auch in meinem Fall erfahren.Seit 10 Tagen habe ich eine positive decizie von AJPIS Hermannstadt in den Händen,Datum der Antragstellung 27 August 2020,Nachsendung von geforderten Unterlagen 10 März 2021 die ich schon vorher schon einmal zugeschickt hatte,alles beglaubigt.Es geschehen trotzdem noch Wunder,nur Geduld muß man haben! Allen noch wartenden Landsleuten viel Geduld und am Ende den erwünschten Erfolg!
Peter Otto Wolff
schrieb am 21.07.2021, 11:55 Uhr (am 21.07.2021, 11:57 Uhr geändert).
Hallo sibisax, Glückwunsch für den Erfolg! In Ihrem konkreten Fall könnten Sie der AJPIS für die decizie danken, aber ggf. darauf hinweisen, dass lt. Gesetz der Anspruch bereits bei (nachgewiesener) Antragstellung entsteht, nicht einmal der Beibringung aller Nachweise. Ob Sie das machen, bleibt in Ihrem Ermessen, ein Nachteil würde Ihnen daraus eher nicht erwachsen.
sibisax
schrieb am 21.07.2021, 14:24 Uhr
Danke Herr Wolff,habe soeben vom Postboten den Eischreibebrief mit der positiven Decizie von der CJP aus Hermannstadt bekommen mit der Aufforderung die Lebensbescheinigung nachzureichen,habe gerade gemacht und zur Post gebracht.Die Nachzahlung ist leider um einen Monat später datiert aber der eine Monat später macht die Sau auch nicht fett.Ich werde den Teufel tun und noch irgendwas dagegen unternehmen,hat eh ewig lang gedauert und war auch nervenaufreibend für einen der mit solchen Sachen wenig zu tun hatte und auch nichts mehrzu tun haben möchte.Lieber Herr Wolff,nochmals danke und bleiben Sie noch lange gesund und aktiv in diesem Forum!

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