Mandat RA Fabritius erteilen

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.

Sabine.L
schrieb am 26.07.2021, 11:03 Uhr (am 26.07.2021, 11:04 Uhr geändert).
Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrungen mit der Erteilung eines Mandats bei
der Kanzlei Dr. Fabritius ?
Sende ich alle meine Unterlagen per Post zu und warte bis ich
irgendwann mal eine Antwort bekomme ohne vorher Fragen geklärt zu haben bzw. mit jemandem aus der Kanzlei Kontakt gehabt zu haben ?

Ich habe ihn vor etwa 14 Tagen per Mail angeschrieben wegen Erteilung eines Mandats, hatte noch eine Frage bzgl. des Passus in seiner Vollmacht "Er kann Rechtsmittel einreichen und entsprechende Verfahren führen, bis der Rechtsweg erschöpft ist".
Heißt das, es können weitere Kosten auf mich zukommen?

Über "Erfahrungsberichte"/Tipps von Euch wäre ich dankbar.
Gruß Sabine
sibisax
schrieb am 26.07.2021, 15:06 Uhr
Hallo Sabine L,warum sich Hilfe für viel Geld holen wollen? Lassen Sie sich doch von Freunden und Bekannten helfen,die diesen Papierkrieg schon mit Erfolg hinter sich gebracht haben. Eine große Hilfe ist dieses Forum,lesen sie alle Beiträge zum Thema Entschädigungszahlungen,zurück bis etwa August,September 2020.Hat mir persönlich sehr viel geholfen,auf der Seite von Hr. Fabritius erfahren Sie welche Unterlagen gebraucht werden,wo man sie beantragen kann und wohin alles eingesand werden muß. Beachten Sie die Hinweise von Hr.Peter Otto Wolff,mir persönlich und vielen anderen waren sie eine GROßE HILFE,der Mann setzt sich mit viel Hingabe für unsere Landsleute ein,was einigen aus dem Vorstand nicht unbedingt gefallen hat.
Sabine.L
schrieb am 26.07.2021, 16:55 Uhr
Vielen Dank Sibisax,
ich kann kein rumänisch und es gibt keine Bekannten, die
damit bereits Erfahrungen gemacht haben. Außerdem kann
ich kein rumänisch.
Ja, der Herr Wolff war mir bereits auch eine sehr große
Hilfe. Es ist bewundernswert, mit wieviel Engagement er
sich in diesem Forum einsetzt.
sibisax
schrieb am 26.07.2021, 18:07 Uhr
Hallo Sabine.L,nehmen sie mit Hr.Peter Otto Wolf Kontakt auf,er findet sicher eine Möglichkeit auch Ihnen zu helfen.Am besten über seine private E-mail,nicht übers Forum.Nachfragen kostet nichts,sagten die Sachsen!
Peter Otto Wolff
schrieb am 26.07.2021, 18:50 Uhr (am 26.07.2021, 19:01 Uhr geändert).
Hallo Sabine, Dein Problem ist eines, vor der sich sowohl der Verein, in totto, als im Einzelnen auch Herr Lehni, Herr Graeff und Dr. Fabritius bislang, trotz meiner eindeutigen Aufforderungen gedrückt hat: die Nachweise für die Unglücklichen, die aus den Russenlagern in die Sowjetzone, ab 1949 DDR,"weitergereicht" wurden. Nach Völkerrecht waren diese unfreien rum. Staatsbürger weiterhin "DEPORTIERTE", bis zu dem Zeitpunkt, als sie mit Hilfe der rum. Botschaft, oder auf eigene Faust, in die Heimat, dem Ort ihrer Deportierung, angekommen waren. Oder, Ihr Fall, Ihrer Mutter aus der Sowjetzone/DDR, die Flucht nach Westdeutschland gelang. Das aus freier Entscheidung, insofern alternative Beendigung des Status als DEPORTIERTE. Ich befürchte, dass Herr Dr. Fabritius Ihnen, siehe oben, nicht helfen will/kann. Darum ist ein Mandat sinnlos. All meine Appelle an das DRK, an die STASI-Behörde, waren ohne Erfolg. Wobei ich nicht direkt Betroffener war. Dessen ungeachtet betrachte ich die Untätigkeit des Verbandes in dieser Sache als schäbig und unentschuldbar angesichts der Eindeutigkeit der Fakten. Niemand ist zuständig, nicht Rumänien, nicht die DDR, nicht die BRD?! Bleibt nur, den Nachweis der DRK für die Zeit in Russland zu nutzen. Ist hochgradig ungerecht, aber in dieser Situation kann ich keine andere Alternative aufzeigen!

P.S. Es macht die Sache nicht besser, dass es sicher Hunderte, ja Tausende Landsleute gibt, deren Eltern auch davon betroffen waren, ist wohl keine relevante Menge für den Verein, um tätig zu werden.!

Gruß aus Stuttgart,
Peter
Sabine.L
schrieb am 27.07.2021, 20:50 Uhr
...dank Dir Peter....Du hast wahrlich so sehr viel getan....

Ich verstehe nicht, warum aus der Kanzlei keine Antworten auf
Mails kommen, telefonisch geht ja eh' nichts wegen des hohen
Aufkommens an Mandaten und Anträgen.

Fuchs
schrieb am 28.07.2021, 21:27 Uhr
Hallo Sabine.L,

wenn du die Unterlagen bis auf die Bestätigung der Zeit der Deportation in der SBZ Ost Deutschland alle beisammen hast, kannst du den Antrag auch selbst stellen, die Formulare sind zweisprachig und es geht mit Rechtsanwalt auch nicht schneller.

Das Problem ist nur die Zeit der Deportation in der SBZ Ost Deutschland, ich selber bin auch betroffen und habe inzwischen auch ein Schreiben mit Daten aus der Liste der Aufteilung der Umsiedler aus dem Ort wo meine Mutter in der Landwirtschaft auf Zwangsarbeit war erhalten und es an das DRK weitergeleitet.

Die Antwort kam bereits nach 3 Tagen, mit der Aussage dass dem DRK keine Unterlagen über die Zwangsarbeiter in der SBZ Ost Deutschland vorliegen mit der Empfehlung mich an das: Russische Staatliche Militärarchiv, an das: Landesarchiv Sachsen Anhalt, an das:Bundesarchiv und an das: Zentrum für Vertreibungen zu wenden.

In einem weiteren Schreiben vom DRK dass ich bereits im Mai erhalten habe wurde mir mitgeteilt dass die Nachweise über den Arbeitseinsatz der Zwangsarbeiter in der SBZ Ost Deutschland, bzw die Dokumente , von der damaligen Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) ausgestellt wurden und befinden sich nicht in den DRK zugänglichen Archivbeständen.

Ob es irgendwann eine Bestätigung über die geleistete Zwangsarbeit unserer Eltern in der SBZ Ost Deutschland gibt steht in den Sternen.

Gruß







Peter Otto Wolff
schrieb am 28.07.2021, 22:27 Uhr (am 28.07.2021, 22:47 Uhr geändert).
Hallo Sabine, hallo Fuchs, ohne direkt betroffen zu sein, regt es mich massiv auf, dass Tatbestände von allen involvierten Behörden, inkl. unserem Verband, einfach ausgeblendet werden, als hätte es diese realen Schicksale nicht gegeben! Dass sich die russischen Behörden drücken, scheiß drauf, Recht der Sieger! Dass sich die deutschen Behörden davor drücken, die sonst besorgt sind, und um Flüchtlinge der ganzen Welt kümmern, regt mich umso mehr auf, haben sie doch die Archive der DDR, der Stasi, voll übernommen, um blühende Landschaften zu errichten. Juristisch wäre auch Rumänien in der Pflicht, denn es waren ja, nach wie vor, ihre Bürger, die involviert waren. Dass unser Verband, trotz wiederholter Aufforderung, hierzu juristisch nicht eindeutig geantwortet hat, ist mir unverständlich! Mal abgesehen von möglicher Hilfestellung! Und nun, ist niemand zuständig, heutzutage? Ich könnte ausgiebig kotzen!
Doris Hutter (Moderator)
schrieb am 28.07.2021, 23:40 Uhr
Kotzen Sie sich bitte an anderer Stelle aus, am besten daheim, Herr Wolff!

Auf ähnliche "freundliche", ungeduldige bis zum Erbrechen anklagende Anspielungen wurde hier schon einige Male geantwortet. Wer persönliche Anliegen hier lösen möchte, sollte wenigstens alles lesen, was zu diesem Thema im Forum schon geschrieben wurde. Auch bezüglich der Gefahr, dass bestimmte Nachweise der sogenannten "Zwangsarbeit" in der sbz-Zone schon zur völligen Ablehnung von Anträgen geführt haben.

Wir sind ein Verein, der sich um möglichst alle Anliegen bemüht, die grundsätzlich für die Mehrheit der Mitglieder relevant sind und evtl. gelöst werden könnten. Aber es braucht Zeit und triftige Gründe oder belastbare Belege, um aktiv zu werden, keine überzogenen und teilweise auch noch frechen Forderungen.

Wer seine ganz speziellen Probleme über ein Diskussions-Forum lösen möchte, sollte immer damit rechnen, dass die angebotene Hilfe evtl. nicht zielführend ist.

Sobald der Verband weitere Erkenntnisse hat, veröffentlicht er diese in der Verbandszeitung.
Fuchs
schrieb am 29.07.2021, 07:20 Uhr
Bekanntlich ist für Antragstellung Anfang und Ende der Deportation von Bedeutung.
Ende der Deportation bedeutet Entlassung in die Heimat. Dieser Zeitraum wird auch bei der Berechnung der Entschädigung berücksichtigt.

Fakt ist dass die Deportierte in Russland Zwangsarbeit geleistet haben, das gleiche gilt auch für diejenigen die von Russland in die SBZ Ost Deutschland VERSETZT wurden und dort auch Zwangsarbeit in der Landwirtschaft leisteten und später in die Heimat von der Russischen Armee entlassen wurden, die Menschen haben dort auch Zwangsarbeit geleistet, diese waren weder freiwillig noch zum Vergnügen dort.

Diese Zeit der Deportation in der SBZ Ost Deutschland wird bei Antragstellung genau so behandelt wie die Zeit aus Russland wenn die entsprechende Nachweise vorhanden sind.
Die Betonung liegt auf VORHANDEN ,wer diese nicht hat hat schwer darum zu kämpfen denn bekanntlich "fehlen " von den Deportierten
die von der Russischen Armee eingesetzten Zwangsarbeitern in der Landwirtschaft usw.in der SBZ Ost Deutschland die Unterlagen.

Nachdem die Deportierte in der SBZ Ost Deutschland in der Landwirtschaft geschuftet und für die Ernährung der Bevölkerung in der Nachkriegszeit gesorgt haben ,will heute keiner mehr etwas davon wissen ,das ist eine Schande,es wäre das Mindeste diese Unterlagen herauszugeben.

Es stellt sich die berechtigte Frage:wieso bekommt man für die Zeit der Deportation in Russland die Bestätigung und für die Zeit der Deportation in der SBZ Ost Deutschland bekommt man diese nicht ??? Beides ist Zwangsarbeit !!!,bis zur Entlassung von der Russischen Armee in die Heimat.

Sabine.L
schrieb am 29.07.2021, 12:09 Uhr
Hallo Frau Hutter,

ich hatte gehofft, dass Sie sich zu meiner Anfrage bzgl. Erteilung eines Mandats bei der Kanzlei Dr. Fabritius äußern.

Meine Frage diesbezüglich ist noch unbeantwortet:

"Erteilung eines Mandats bei der Kanzlei Dr. Fabritius ?
Sende ich alle meine Unterlagen per Post zu und warte bis ich
irgendwann mal eine Antwort bekomme ohne vorher Fragen geklärt zu haben bzw. mit jemandem aus der Kanzlei Kontakt gehabt zu haben ?

Ich habe ihn vor etwa 14 Tagen per Mail angeschrieben wegen Erteilung eines Mandats, hatte noch eine Frage bzgl. des Passus in seiner Vollmacht "Er kann Rechtsmittel einreichen und entsprechende Verfahren führen, bis der Rechtsweg erschöpft ist".
Heißt das, es können weitere Kosten auf mich zukommen?"

Bis heute habe ich keine Antwort aus der Kanzlei bekommen.
Es sollte/muss doch möglich sein, vor der Erteilung des Mandats ein Gespräch mit der Kanzlei zu führen.

Vielen Dank für Hinweise zur Vorgehensweise.

Sabine L.

Doris Hutter (Moderator)
schrieb am 29.07.2021, 19:22 Uhr
Hallo Frau Sabine L.,

haben Sie bitte Verständnis, dass ich mich zu einer Anwaltskanzlei nicht äußern kann und werde. Ich vertrete hier nur den Verband der Siebenbürger Sachsen in D.

Haben Sie sich an die Kanzlei Fabritius gewandt, kann ich nur (aus der Siebenbürgischen Zeitung) Bescheid geben, dass er zur Zeit in Siebenbürgen weilt. Wann die Kanzlei Urlaub macht, weiß ich auch nicht, auch nicht, wie über- oder unterlastet sie ist. Vielleicht müssen Sie sich einfach nur noch eine Zeit gedulden.

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.