Entschädigungszahlung für Kinder von Russlanddeportierten

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Winfried J
schrieb am 17.10.2021, 12:45 Uhr
Hallo liebe Landsleute,
ich helfe aktuell meiner Mutter und meiner Tante den Antrag für Entschädigungszahlungen für Kinder von Opfern politischer Verfolgung in Rumänien and AJPIS vorzubereiten.

Meine Großmutter wurde für mehrere Jahre nach Russland deportiert, mein Vater ist im Krieg verstorben und damint sind meine damals minderjährige (Süuglingsalter) Mutter und Tante bei den Großeltern aufgewachsen. Ich habe zwei Fragen, auf die ich mir von euch eine Antwort erhoffe:

1. Meine Großmutter ist nach der Deportation nach Deutschland gezogen, weil die Famile verarmt war und sie daruch die finanzielle Unterstützung sicherstellen wollte. Sie ist dann erst nach einigen Jahren wieder nach Rumänien zurückgekehrt. Hat dies einen Einfluss auf den Anspruch auf Entschädigungszahlung?

2. Meine Mutter und Tante hatten vor Ausreise nach Deutschland jeweils einen anderen Wohnsitz. Ist es richtig, dass jeweils die Behörde AJPIS des letzten Wohnsitzes des Antragstellers zuständig ist?

Danke für eure Hilfe! Winfried
joachimroehl
schrieb am 17.10.2021, 14:19 Uhr (am 17.10.2021, 14:22 Uhr geändert).
Zu 1) auf dem Staatsgebiet der damaligen Sowjetunion wurde sie doch sicher nicht entlassen? vermutlich wie die meisten 1947 in Frankfurt/Oder im Lager Nr.69 und hat dann wie Du schreibst in der SBZ, der späteren DDR oder der Bundesrepublik gelebt und für ihren Lebensunterhalt gearbeitet. Somit gilt die einzuholende Auskunft des DRK, welche den Erhalt der Entlassungsbescheinigung taggleich wie in den sowjetischen NKWD Akten vermerkt bescheinigt. Zu 2) der letzte rumänische Wohnsitz ist maßgebend
Peter Otto Wolff
schrieb am 17.10.2021, 14:33 Uhr (am 17.10.2021, 14:37 Uhr geändert).
Hallo Winfried, es ist sicher sinnvoller für Mutter und Tante die Entschädigung nach der Großmutter zu beantragen. Sowohl Mutter wie Tante haben Anspruch auf 100% der Entschädigung der Großmutter. Entscheidend ist die Beweisführung der Zeit der Deportation. U.U. wirst Du auf die geschilderte Problematik der in die Sowjetzone Entlassene stoßen. Vielleicht gibt es auch dazu noch Neues. Zu empfehlen ist die Expertise des DRK aber auch Zentralarchiv der Ev. Kirche Hermannstadt. Auch die rum. Botschaft in Moskau hat oft geholfen. Es stimmt, dass die Anträge, wenn auch auf die gleichen Beweise basierend, SEPARAT, gestellt werden müssen, an jeweils den letzten Wohnort in RO. An beide AJPIS und CJP müssen auch Kopien der Nachweise beigefügt werden. Da der Anspruch erst ab Antragstellung + 1 Monat entsteht, ist es sinnvoll die Anträge baldmöglichst formal zu stellen, auch wenn noch nicht alle Nachweise vorliegen. Aus den Erfahrungen im Forum kannst Du das Meiste nachvollziehen, wie es geht. Wünsche gutes Gelingen!
Winfried J
schrieb am 26.10.2021, 14:30 Uhr
Lieber Peter, besten Dank für Deine hilfreiche Antwort. Wir werden die Tips im Verlauf der Antragstellung berücksichtigen. LG, Winfried
Winfried J
schrieb am 26.10.2021, 14:31 Uhr
Lieber Herr Roehl, vielenn Dank für Ihre Rückantwort. Das hat weitegeholfen! Viele Grüße, Winfried
Nate2012
schrieb am 01.02.2022, 18:31 Uhr
Liebe Landsleute, heute mal eine andere Frage und vielleicht kann mir jemand aus Erfahrung weiterhelfen. Es geht darum, dass die Entscheidungen der AJPIS nicht nur zu Entschädigungszahlungen berechtigen, sondern auch zu anderen Leistungen.Es heißt laut Gesetz , dass Berechtigte in Rumänien von Steuerzahlungen für Haus, Garten und Hof befreit sind. Weil ich in Rumänien noch glücklicherweise das Elternhaus besitze, habe ich die nötigen Unterlagen auch eingereicht. Das Haus samt dazugehörigem Grund hat mir meine Mutter vor der Ausreise geschenkt. (Donatie!). Heute hat mir die rumänische Behörde folgendes mitgeteilt: " Nu se datoreaza impozit sau taxa pe cladiri pentru cladirea folosita ca domiciliu aflata in proprietatea sau coproprietate persoanelor prevazute la art.1si art.5, alin.1-3 din decretul nr. 118/ 1990 privind acordarea unor drepturi persoanelor persecutate din motive politice precum si celor deportate si....scutirea ramane valabila si in cazul transferului proprietatii prin mostenire copiilor acestora indiferent unde acestia domiciliaza. De asemenea........"si terenul aferent cladirii de domiciliu" Wichtig ist aber der Schlusssatz: " Intrucat D-vstra nu va incadrati in niciuna din aceste situatii, va comunicam ca nu puteti beneficia de scutire de impozit pe cladiri si teren, pe mijloace de transport. Meine Frage ist, ob die Ablehnung damit zu tun hat, dass ich das Haus nicht "geerbt" habe, sondern dass es mir vor der Ausreise meiner Eltern ( inzwischen gestorben) geschenkt wurde?
Peter Otto Wolff
schrieb am 02.02.2022, 07:49 Uhr (am 02.02.2022, 08:08 Uhr geändert).
Hallo, habe den Text des Gesetzes 118/1990 nochmal gelesen und bin nicht auf Bestimmungen gestoßen, die Ihren Ausschluss von der Begünstigung rechtfertigen. Außerdem wird in meiner "decizie" ausdrücklich die Anwendung des Art. 8 erwähnt, ebenfalls ohne Einschränkungen. Auf jeden Fall würde ich an Ihrer Stelle rechtzeitig Widerspruch einlegen, beziehungsweise Klage beim örtlichen Amtsgericht Ihrer CJP. Hinweis auf Widerspruchsmöglichkeit müsste in der Antwort aufgeführt werden. Würde rein gefühlsmäßig sagen, wenn Sie eine positive "decizie" für Entschädigung haben, dann müsste das auch für Art. 8 (1) gelten. Empfehle Günter 1957 zu kontaktieren, er hat einen Wohnsitz (auch) in Rumänien.


Nate2012
schrieb am 02.02.2022, 13:11 Uhr
Meine Meinung ist,ohne juristische Kenntnisse zu haben, dass die rumänischen Behörden einen Unterschied machen zwischen " obtinut prin mostenire" oder einer Schenkung.
Peter Otto Wolff
schrieb am 02.02.2022, 13:46 Uhr
Hallo, Ihre Vermutung ist mir schon klar, aber die Behörde müsste sich auf gesetzliche Bestimmungen beziehen, und die Gesetze sind nun mal 118/1990, 130/2020 und 232/2020. In keinem dieser Gesetze findet sich ein Bezug auf "mostenire" versus "donatie", eine Einschränkung aufgrund dieses Kriteriums um den Art. 8 (1) des Gesetzes 118/1990.
Nate2012
schrieb am 02.02.2022, 14:19 Uhr
Momentan bin ich mit diesem juristischen Behörden - Rumänisch etwas überfordert und überlege gerade , was ich dieser Behörde schreiben könnte, weil im Brief der Behörde auf so viele andere Artikel Bezug genommen wird, Legea 227/2015 Art.456,alin.1,lit. s und Art.464din alin.1 privind codul fiscal cu modificarile si completarile ulterioare art.5, alin 1-3 din decretul lege 118/ 1990... Und es sind keine Hinweise in ihrem Schreiben auf Widerspruchsmöglichkeiten aufgeführt
Peter Otto Wolff
schrieb am 02.02.2022, 16:13 Uhr (am 02.02.2022, 16:19 Uhr geändert).
Tatsächlich, in diesen Gesetzen steht nur "mostenire". Ob man dennoch argumentieren könnte, das Gesetz müsse dem Sinne nach, nicht dem Text nach, angewendet werden (in spiritul, nu dupa literei legii!), wäre tatsächlich eine Frage bei einem guten rum. Rechtsanwalt wert. Die Eile ist in diesem Fall nicht gegeben, da keine Widerspruchsfrist. Vielleicht kennen Sie einen fähigen Anwalt, der gegen eine Pauschale berät, ob es realistische Erfolgschancen gibt.

CODUL-FISCAL-2022, Art. 456 -SCUTIRI-

s) clădirea folosită ca domiciliu aflată în proprietatea sau coproprietatea persoanelor prevăzute la art. 1 şi 5 din Decretul-lege nr. 118/1990 privind acordarea unor drepturi persoanelor persecutate din motive politice de dictatura instaurată cu începere de la 6 martie 1945, precum şi celor deportate în străinătate ori constituite în prizonieri, republicat, cu modificările şi completările ulterioare, şi a persoanelor fizice prevăzute la art. 1 din Ordonanţa Guvernului nr. 105/1999, aprobată cu modificări şi completări prin Legea nr. 189/2000, cu modificările şi completările ulterioare; scutirea rămâne valabilă şi în cazul transferului proprietăţii prin moştenire către copiii acestora, indiferent unde aceştia domiciliază.
modificare introdusă de LEGEA nr. 296 din 18 decembrie 2020 , publicată în MONITORUL OFICIAL nr. 1269 din 21 decembrie 2020


LEGE 272-2015 Art. 456 (1) s) im Wesentlichen gleich


Gruß,

Peter Otto Wolff

Peter Otto Wolff
Günter 1957
schrieb am 03.02.2022, 12:45 Uhr
Im Anschluss die Meinung von Wolfgang Wittstock, eh Vorsitzender des Deutschen Forums Kronstadt zum THema Steuerbefreiung Haus, Hof, Auto . Anfrage von Nate 2012

Steuerbefreit ist "cladirea folosita ca domiciliu aflata in proprietatea sau coproprietatea persoanelor prevazute la art. 1 si art. 5 alin (1) - (8) din Decretul-lege nr. 118/1990" (Legea nr. 227/2015 privind Codul fiscal, Art. 456, Absatz (1), Buchstabe s). Die Person hat, vermute ich, ihren Wohnsitz in Deutschland (und vielleicht einen rumänischen Pass "cu stabilirea domiciliului in strainatate"). Hätte sie einen rumänischen Personalausweis, in dem als Wohnsitz (domiciliu) die Adresse des betreffenden Hauses eingetragen ist, dann müsste dieses Haus steuerbefreit sein. Steuerbefreit sind nicht alle Immobilien, deren Eigentümer Nutznießer des Dekretgesetzes Nr. 118/1990 sind, sondern nur das Haus mit dem dazugehörigen Grund, wo die betreffende Person ihren angemeldeten Wohnsitz (domiciliu) hat.
Peter Otto Wolff
schrieb am 03.02.2022, 13:06 Uhr (am 03.02.2022, 13:18 Uhr geändert).
Hallo Günter, wie in meinem vorherigen Post dargestellt, ist der Pferdefuß am Fiskalgesetz tatsächlich die Tatsache, dass unter s) tatsächlich nur die Eigentumsübertragung "prin mostenire" für Kinder von Deportierten vorgesehen ist. Formal beruft sich die Gemeinde zurecht auf einzig diesen Wortlaut im Gesetz. Der Wohnsitz des Kindes spielt, ausdrücklich erwähnt, keine Rolle!
Zitat:
"scutirea rămâne valabilă şi în cazul transferului proprietăţii prin moştenire către copiii acestora, indiferent unde aceştia domiciliază."

Es bleibt nur die Möglichkeit zu erreichen, dass nicht der Wortlaut des Gesetzes zählen muss, sondern der Sinn (die Intention) des Gesetzes: die Begünstigung der Nachkommen der zu Unrecht Deportierten. Eine Gesetzesänderung nur für dieses rechtliche Detail, einfügen "sau donatie", ist illusorisch. Vorstellbar wäre, dies vor Gericht, per Interpretation der Absicht des Gesetzgebers, zu erreichen! Dies zu prüfen und eventuell durchzusetzen, kann nur ein versierter rum. Anwalt!

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