Entschädigungszahlung für Deportierte

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paulwiener
schrieb am 20.10.2021, 18:39 Uhr
Grüß Gott miteinander!

Als Kind von Russlanddeportierten erhalte ich seit ein paar Wochen nun eine monatliche Entschädigung, worüber ich auch sehr froh bin.
Da meine Rumänischkenntnisse nicht die besten sind, hätte ich hierzu ein paar Fragen an Leute, die vielleicht ebenfalls diese Entschädigung erhalten:

1.Fordert mich das Amt auf, die immer wieder einzureichende "Lebensbescheinigung" vorzulegen, oder muß ich das von mir
aus tun? und wenn ja in welchen Abständen?

2.Wie ist der steuerliche Aspekt? Muß ich das hier als
Einkommen angeben? Sozialabgaben fallen ja keine an.

Für diesbezügliche Informationen wäre ich sehr dankbar.

Beste landsmannschaftliche Grüße




Peter Otto Wolff
schrieb am 21.10.2021, 11:53 Uhr (am 21.10.2021, 12:02 Uhr geändert).
Hallo Paul, nachdem bisher niemand auf Deine berechtigten Fragen reagiert hat, sehe ich mich in der Pflicht, zumindest ansatzweise zu antworten. Besser wäre, wenn Herr Dr. Fabritius oder Herr Graeff die Sachen eindeutig klären würden. Bezüglich der "Lebensbescheinigung" würde ich raten, proaktiv, Anfang jedes Jahres, der zuständigen Casa de Pensii eine Solche zu schicken, und zwar bescheinigt vom heimatlichen Bezirksamt, auf Formular Fabritius. Die rum. Behörden sind nicht darauf erpicht, Korrespondenz zu führen, und nachdem es sowieso jährlich Pflicht ist, einfach tun, und man hat ein Jahr lang Ruhe.
Bezüglich der steuerlichen Behandlung der "Entschädigungsleistung" = Schmerzensgeld für das erduldete Leid unserer Eltern, bin ich relativ sicher, dass die Zahlung in Deutschland NICHT versteuert werden muss (so wie in RO):
Folgende Entschädigungszahlungen sind steuerfrei:
Entschädigungen auf Grundlage eines Versicherungsvertrages
Entschädigungen als Folge einer Schmerzensgeldzahlung
Abfindungen im Rahmen der Rentenversicherung
Abfindungszahlungen aufgrund eines aufgelösten Arbeitsvertrages.

Nicht so sicher bin ich mir, ob die Zahlung im Sozialrecht, z.B. Hartz4, Wohngeld, etc. relevant ist. Das müsste auf jeden Fall i.A. des Verbandes ein Fachmann in Erfahrung bringen.
Ich wünsche Dir die Zahlung zu genießen, immer im Gedanken den Eltern zu danken, denn es ist Ernte ihres erduldeten Leides. Wem es sich leisten kann würde ich empfehlen, bei Gelegenheit der Heimatkirchengemeinde, oder der HOG, oder dem Verband, eine Spende zukommen zu lassen.
Beste Grüße aus Stuttgart,

Peter Otto Wolff, Prisoner Of War, im Lager Geborener, Überlebender
Peter Otto Wolff
schrieb am 21.10.2021, 12:44 Uhr
Schmerzensgeld ist nicht steuerpflichtig
Vereinfacht könnte gesagt werden, dass Schmerzensgeld steuerfrei ist, weil es zu keiner Einkommensart gemäß § 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) gehört. Diese Form von Schadensersatz erfährt also keine steuerliche Behandlung durch das Finanzamt, weil keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
rosicos
schrieb am 21.10.2021, 13:01 Uhr
Hallo paulwiener,
zu Punkt 1: die zuständige CJP wird ihnen jährlich (Nov.-Dez.)
eine Lebensbescheinigung automatisch zuschicken wo die Seite A ausgefüllt ist und die Seite B von ihnen ausgefüllt werden muss mit einer Beglaubigung der Unterschrieft auf Seite C.
Punkt 2: im Dekret 118/1990 und Gesetz 130/2020 , Art.7 gibt es die gewünschte Information.
LG
rosicos
sibisax
schrieb am 21.10.2021, 13:12 Uhr (am 21.10.2021, 13:13 Uhr geändert).
Lieber Herr Peter Otto Wolff,immer wieder muß ich mit Genugtuung feststellen,wie viel Sie sich für unsere Landsleute engagieren und versuchen allen zu antworten die eine Frage haben und kurz vor der Verzweiflung stehen,weil sie mit diesem Papierkram nicht oder schlecht zurechtkommen und am liebsten alles in die Ecke pfeffern würden und auf alles verzichten.Dank Ihrer Infos fassen aber viele neuen Mut und bleiben an der Sache dran.Aufgeben ist aber nicht das Richtige,wir sind es unseren gepeinigten Eltern schuldig! Nochmals herzlichen Dank und ich meine viele unserer Landsleute sind mit mir der gleichen Meinung. Bleiben Sie gesund!
paulwiener
schrieb am 22.10.2021, 12:20 Uhr
Liebe Landsleute,

vielen lieben Dank für die aufschlußreichen Antworten zu meinen Fragen, die mir sehr weitergeholfen haben.
Ich bin froh, dass es Leute gibt, die sich für andere engagieren, wenn sie nicht weiter wissen.
Besonders aus der Seele gesprochen hat mir der Satz von Herr Wolff, dass wir unseren Eltern sehr dankbar sein sollen, weil wir die Ernte für ihr erduldetes Leid genießen dürfen.
Das sehe ich auch so.

Ich wünsche ihnen alles Gute, viel Gesundheit und ein schönes Wochenende!
Liebe Grüße
williderwill
schrieb am 12.01.2022, 15:03 Uhr (am 12.01.2022, 15:10 Uhr geändert).
Ich schließe mich den Worten des Dankes, von sibisax&co voll und ganz an, welche an Herrn Wolff gerichtet sind, da ich selber nach Einweisungen des verehrten Herrn Wolff, eine zusprechende „Decisie“ – was Entschädigung eines Kindes, Russland-Deportierten Elternteils, betrifft - erhalten habe.
Peter Otto Wolff
schrieb am 12.01.2022, 16:18 Uhr
Hallo, rosicos hat meine Behauptung richtiggestellt, habe selbst erstmalig eine vorausgefüllte Lebensbescheinigung von der casa de pensii erhalten! Bezüglich der Besteuerung glaube ich, dass gefragt wurde, ob die Entschädigung in DE versteuert werden muss (muss sie nicht!), denn in RO ist sie lt. Gesetz steuerfrei.

Gruß,

POW

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